Als ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung wertet der Deutsche Bauernverband die Entscheidung der EU-Kommission, in diesem Jahr den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten auf Stilllegungsflächen zu erlauben.
Nach Ansicht von Bernhard Krüsken, Generalsekretär des DBV, passen pauschale Flächenvorgaben für Brachen und Stilllegungen nicht mehr in die Zeit.
„Nun sind die Mitgliedstaaten gefordert, diesen Vorschlag im Rat zügig zu bestätigen”, sagte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), am 31. Januar in Berlin. Auch Deutschland müsse den Weg in Richtung einer praktikablen und nutzungsintegrierten Umsetzung der Regelungen in der GAP-Förderung mitgehen. „Das gilt nicht nur kurzfristig für das GAP-Antragsjahr 2024, sondern auch langfristig für die folgenden Jahre der GAP-Periode 2025 bis 2027”, betonte Krüsken.
Passt nicht mehr in die Zeit
Nach Ansicht des Generalsekretärs passen pauschale
Flächenvorgaben für Brachen und Stilllegungen nicht mehr in die Zeit mit
veränderten sicherheits- und versorgungspolitischen Herausforderungen
und wachsenden Ertragsrisiken im Zuge des Klimawandels. Sowohl die EU
als auch der Bund und die Länder tragen Krüsken zufolge
Mitverantwortung, um einen zusätzlichen Importsog von Agrarprodukten zu
vermeiden. Krüsken erinnerte daran, dass sich der Bauernverband bereits
2021 gegenüber Bund und Ländern für eine vollständige, praktikable und
verlässliche Anwendung der breiten Palette des EU-Rahmens bei der
Konditionalität und insbesondere bei den sogenannten nichtproduktiven
Flächen (GLÖZ 8) stark gemacht habe. Bislang fehlten jedoch im deutschen
Strategieplan für die GAP und in der nationalen Gesetzgebung Angebote, die GLÖZ-8-Verpflichtungen mit nutzungsintegrierten Maßnahmen zu erfüllen.
Der DBV-Generalsekretär sprach sich dafür aus, bei der anstehenden
Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes über das Jahr 2024 hinaus
eine Anrechnung von Leguminosen und Zwischenfrüchten vorzusehen. Bund
und Länder müssten bis spätestens Ende Februar Klarheit schaffen, damit
sich die Landwirte rechtzeitig auf die neuen Gegebenheiten vorbereiten
könnten.
Özdemir ist dafür, Umweltverbände wettern
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir stellt sich hinter den Vorschlag der EU-Kommission, die Vier-Prozent-Stilllegungsverpflichtung in diesem Jahr erneut auszusetzen und den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten zu erlauben. „Ich werbe innerhalb der Bundesregierung dafür, dass wir dem Vorschlag der EU-Kommission zu den Brachflächen zustimmen”, erklärte der Minister am 1. Februar in Berlin. Gleichzeitig stellten sich jedoch Fragen der Umsetzung und Auswirkungen auf den GAP-Strategieplan. „Wir brauchen auch weiterhin einen effizienten und effektiven Schutz der Artenvielfalt, die schließlich auch ein unverzichtbarer Produktionsfaktor für unsere Landwirtschaft ist”, betonte der Grünen-Politiker. Man könne nicht die eine Krise auf Kosten einer anderen lösen.
Von Seiten der Umweltverbände bläst Özdemir scharfer Wind entgegen. „Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir knickt vor dem Druck der Agrarlobby ein und opfert ohne Not ein wichtiges Instrument zur Schaffung von ökologischen Rückzugsflächen in unseren Agrarlandschaften”, monierte der Präsident des Umweltdachverbandes Deutscher Naturschutzring (DNR), Kai Niebert, am 2. Februar.
Außerdem wirft der DNR-Präsident dem Berliner Ressortchef Wortbruch vor. Noch im Jahr 2022 habe Özdemir klargestellt, dass die Ausnahmen bei der Stilllegung nur für das Jahr 2023 gelten sollen. „Damit fällt er auf das längst überwunden geglaubte Niveau der Agrarpolitik aus der letzten Legislaturperiode zurück”, so Niebert. Darüber hinaus sieht der DNR keine sachliche Begründung für eine Freigabe der Brachen, da sich die Agrarmärkte im letzten Jahr erholt hätten.