Politik | 03. Februar 2022

Den zwölf Euro den Schrecken nehmen

Von AgE
Der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) warnt vor „gravierenden” Folgen einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns bereits zum 1. Oktober 2022.
Um vor allem kleinere und mittlere Betriebe nicht zu gefährden, fordert die Arbeitsgebervertretung, die Anhebung des Mindestlohns zu verschieben und zudem stufenweise zu strecken.
Der 1. Oktober 2022 ist laut GLFA  im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehen.
Kleinere Betriebe besonders betroffen
Ein solcher Schritt werde viele Sonderkulturbetriebe in wirtschaftliche Bedrängnis bringen, bis hin zur Existenzgefährdung, so GLFA-Präsident Martin Empl. Betroffen wären seiner Einschätzung nach dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe.
Empl hält es für dringend geboten, die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro für die „grüne” Branche zu verschieben und die Anhebung ab Jahresbeginn 2023 stufenweise über einen längeren Zeitraum zu strecken. Der GLFA-Präsident erinnerte daran, dass es bereits bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zum 1.Januar 2015 für die Landwirtschaft eine Sonderregelung mit einer schrittweisen Heranführung an den vollen Satz über drei Jahre gegeben habe. Auf diese Weise sei es gelungen, größere Verwerfungen zu verhindern.
Wachsender Importdruck
Empl verwies zugleich auf den wachsenden Importdruck, dem der Sonderkulturbereich ausgesetzt sei: „Soll die Produktion von Obst und Gemüse in der bisherigen Vielfalt in Deutschland erhalten und eine weitere Zunahme klimaschädlicher Importe aus anderen Staaten vermieden werden, müssen die Betriebe wettbewerbsfähig bleiben.”
Spielraum bei Sozialabgaben
Eine wesentliche Voraussetzung dafür sieht er in einer dauerhaften Entlastung bei den Lohnkosten. Spielraum dafür besteht laut dem GLFA-Präsidenten im Bereich der Sozialabgaben.
Um dem Anteil von sozialversicherungsfrei beschäftigten Saisonarbeitnehmern Rechnung zu trägen, schlägt der Gesamtverband vor, die derzeit als Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung geforderte fehlende Berufsmäßigkeit durch eine Entgeltgrenze zu ersetzen. Martin Empl zufolge würde damit für die Arbeitgeber, aber auch die Rentenversicherungsträger, die zeitaufwendige Prüfung entfallen.