Das Einheitsforstamt soll zerschlagen werden: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Sichtweise des Bundeskartellamts in Baden-Württemberg bestätigt. Forstminister Peter Hauk will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Die Sicht des OLG und des Kartellamts degradiere den Wald zur Holzfabrik, kritisierte Peter Hauk.
Demnach bleibt es dem Land untersagt, die Vermarktung von Rundholz für Körperschafts- und Privatwälder mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar durchzuführen. Ebenso dürfen Besitzer von Waldflächen mit einer Größe von über 100 Hektar nicht mehr die jährliche Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst durch das Land durchführen lassen, wenn es hierfür eigenes Personal einsetzt oder für seine Dienstleistungen keine kostendeckenden Entgelte verlangt.
Sichtlich verärgert reagierte Forstminister Peter Hauk am Mittwoch vor Journalisten in Stuttgart: „Die Entscheidung überzeugt in keiner Weise und wird deshalb von uns auch keinesfalls akzeptiert”, betonte er.
Mit der Entscheidung stünde das Einheitsforstamt baden-württembergischer Prägung vor dem Aus. Deshalb will Hauk dem Kabinett eine letztinstanzliche Klärung vorschlagen. Das Oberlandesgericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Hauk: OLG setzt sich über Gesetzgeber hinweg
Das Oberlandesgericht (OLG) erklärt, dass das Land Baden-Württemberg sowohl beim gebündelten
Verkauf von Rundholz aus nichtstaatlichen Wäldern als auch durch die
Übernahme von Dienstleistungen für andere Waldbesitzer als Unternehmen
im kartellrechtlichen Sinne handle und den freien Wettbewerb beim
Verkauf von Rundholz verfälsche. Die vom Bundesgesetzgeber neu
eingeführte Regelung des Bundeswaldgesetzes sei deshalb
europarechtswidrig und nicht zu beachten.
Hauk entgegnet: „Mit seinem Urteil setzt sich das OLG Düsseldorf über
den Willen des Bundesgesetzgebers hinweg!” Er wundere sich, warum das
OLG geurteilt habe und nicht den Fall an den Europäischen Gerichtshof
abgegeben habe, wenn schon die Auffassung bestehe, dass nach EU-Recht
geurteilt werde.
3400 Mitarbeiter getroffen
Es müsse geprüft werden, welche organisatorischen Änderungen an der
Forstorganisation vorgenommen werden, um insbesondere das
Schadensersatzrisiko für das Land zu vermindern. Nun soll ein
Landesbetrieb in Form einer Anstalt
öffentlichen Rechts (AöR) gegründet werden, die Kernaufgaben im
Staatswald übernehmen wird.
Von der Zerschlagung des Einheitsforstamts
sind rund 3400 Mitarbeiter betroffen, rund 1000 Mitarbeiter davon sind
direkt für Kommunen und Privatwaldbesitzer tätig und müssten daher
andere Aufgaben übernehmen.
Das Landeswaldgesetz soll dahingehend
geöffnet werden, dass auch private Anbieter Dienstleistungen anbieten
können. Die Zahl der Holzanbieter werde wesentlich zunehmen, daher
benötigten die Säger viel mehr Ansprechpartner, um auf ihre Holzmenge
zu kommen, erwartet Hauk.