Politik
| 22. Oktober 2014
Das Land baut die Beratung grundlegend um
Von Rita Mager, Wolfgang Arnoldt, MLR
Das Land ändert grundlegend die Konzeption für die landwirtschaftliche Beratung. Wie die künftige Beratung aus seiner Sicht strukturiert sein und ablaufen soll, beschreibt der 12. Teil der Serie zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL III).
Wie kann ich meinen Betrieb wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert aufstellen? Wie setze ich meine Arbeitskraft optimal ein und bringe Betrieb und Familie unter einen Hut? Gibt es Energiesparpotenziale in meinem Betrieb? Wie kann ich Natur und Umwelt auf meinen Feldern mehr Raum geben?
Herausforderungen nehmen zu
Die Herausforderungen für bäuerliche
Familienbetriebe ändern sich fortlaufend und nehmen zu. Sie müssen nicht
nur gesetzliche Vorgaben erfüllen und Umweltstandards gerecht werden,
sie müssen sich auch in Markt und Wettbewerb behaupten und
gesellschaftliche Anforderungen berücksichtigen, um mit ihrem Betrieb
dauerhaft wirtschaftlichen Erfolg zu haben.
Dafür benötigen sie über eine fundierte Aus- und Fortbildung hinaus
ständig aktuelles und praxisnahes Know-how aus der Beratung.
Gleichzeitig hat sich die Beratungslandschaft in Baden-Württemberg
verändert. Nicht erst seit der Verwaltungsreform im Jahr 2005 werden die
Kapazitäten für Beratungsarbeit an den Landwirtschaftsämtern immer
knapper.
Kontrollkräfte dürfen nicht mehr beraten
Und: Die EU-Kommission
besteht auf einer strikten Trennung von Kontrolle und Beratung. Das
führt dazu, dass die Kontrollkräfte der Landwirtschaftsverwaltung in
Zukunft keine Beratung mehr ausüben dürfen. Das Beratungssystem muss
also weiterentwickelt und an einigen Stellen erneuert werden, um den
Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Durch die bisherige
Förderung der Beratungsdienste konnten zuletzt fast 5000 Betriebe aus
Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau jedes Jahr von einer engen und
dauerhaften Beratung profitieren.
MLR: Alle Betriebe sollen profitieren
Künftig sollen alle der rund 42 000 Betriebe im Land
die Möglichkeit haben, auf eine neutrale, kompetente und preiswerte
Beratung zugreifen zu können. Deshalb verändert das Land
Baden-Württemberg die Förderung der Beratung und verdoppelt die
Finanzausstattung nahezu.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in
Zusammenarbeit mit rund 150 Beraterinnen und Beratern einen
Beratungskatalog mit 64 Beratungsmodulen erarbeitet, den die
Landwirtinnen und Landwirte ab 2015 in Anspruch nehmen können. Die
Module umfassen die Bereiche Unternehmen und Familie,
Einkommenskombinationen, Ökolandbau, Pflanzenbau (einschließlich Garten-
und Weinbau), Tierhaltung sowie Umwelt und Energie.
Die Beratung erfolgt durch die bisherigen Beratungsdienste, aber auch durch private Beratungsorganisationen. Beratungen können aufgrund der Förderung, an der sich die EU mit
Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) beteiligt, für die Landwirtinnen und Landwirte zu stark vergünstigten Konditionen angeboten werden.
Die Beratung erfolgt durch die bisherigen Beratungsdienste, aber auch durch private Beratungsorganisationen. Beratungen können aufgrund der Förderung, an der sich die EU mit
Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) beteiligt, für die Landwirtinnen und Landwirte zu stark vergünstigten Konditionen angeboten werden.
Module im Paket
Die Module stellen jeweils abgeschlossene Beratungsleistungen dar
und werden als Paket von Beratungsorganisationen angeboten. Für
Betriebe, die neu in eine Beratung einsteigen und zunächst einen
Überblick und Grundlageninformationen erhalten wollen, eignen sich die
Einstiegsmodule. Diese sollen in den Bereichen Betrieb,
Einkommenskombinationen, Ökoumstellung, Milchvieh, Schweine und
Biodiversität angeboten und durch eine Förderung von 50 bis 80 und in
Einzelfällen bis zu 100 Prozent unterstützt werden.
Für eine Beratung zu spezifischen Aspekten des Gesamtbetriebs oder Fragestellungen innerhalb eines Produktionsbereiches eignen sich vor allem die Grundmodule, die mit 80 Prozent gefördert werden sollen. Grundmodule gibt es für viele pflanzenbauliche und tierische Produktionsverfahren, aber auch für Unternehmensführung, ökologischen Landbau und für gesamtbetriebliche Qualitätssicherung. Zur Begleitung von Projekten oder zur vertieften Spezialberatung eignen sich die Spezialmodule. Sie werden mit 50 bis 100 Prozent bezuschusst.
Für eine Beratung zu spezifischen Aspekten des Gesamtbetriebs oder Fragestellungen innerhalb eines Produktionsbereiches eignen sich vor allem die Grundmodule, die mit 80 Prozent gefördert werden sollen. Grundmodule gibt es für viele pflanzenbauliche und tierische Produktionsverfahren, aber auch für Unternehmensführung, ökologischen Landbau und für gesamtbetriebliche Qualitätssicherung. Zur Begleitung von Projekten oder zur vertieften Spezialberatung eignen sich die Spezialmodule. Sie werden mit 50 bis 100 Prozent bezuschusst.
Kombinierbar
Alle Beratungsmodule sind miteinander
kombinierbar, so dass Landwirte, Gärtner oder Winzer sich die Beratung
individuell zusammenstellen können. Es gibt dabei keinerlei
Einschränkung hinsichtlich der Zahl der Beratungsmodule, die ein Betrieb
in Anspruch nehmen kann. Landwirtschaftliche Unternehmerinnen und
Unternehmer entscheiden somit alleine über Art und Umfang der in
Anspruch genommenen Beratungsmodule. Wählen Sie aus dem vorliegenden
Katalog diejenigen Beratungsmodule aus, die für Ihren Bedarf am besten
passen.
Ein wichtiges Beratungsangebot wird das Einstiegsmodul zur betrieblichen
Standortbestimmung sein. Dieses Angebot, vielen als Betriebs-Check
bekannt, soll ebenfalls ab dem Jahr 2015 als Regelangebot abrufbar sein.
Es ist geplant, den Betriebs-Check für die Betriebe weitgehend
kostenlos durch erfahrene Beratungskräfte anzubieten. Da die
Umsatzsteuer nach EU-Vorgaben nicht gefördert werden kann, muss sie auch
bei einem Fördersatz von 100 Prozent vom beratenen Betrieb getragen
werden.
Der Beratungskatalog steht im Infodienst Landwirtschaft unter www.beratung-bw.de zur Verfügung. Dort sind auch die vorläufigen Fördersätze und Förderhöchstbeträge genannt, die den Beratungsorganisationen gewährt und an die Landwirtinnen und Landwirte weitergegeben werden sollen.
Die Beratungsorganisationen sind verpflichtet, qualifizierte und regelmäßig fortgebildete Beratungskräfte einzusetzen. Damit ist sichergestellt, dass die Beratungskräfte immer über den jeweils aktuellen Wissensstand verfügen und diesen auch weitergeben können.
Weitergehende Informationen zum Beratungssystem erhalten Sie bei der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL), Oberbettringer Straße 162, 73525 Schwäbisch Gmünd. Dort sind auch eine zentrale Telefonnummer (07171/917-200) sowie ein zentrales E-Mail-Postfach eingerichtet: Beratung@lel.bwl.de.
Der Beratungskatalog steht im Infodienst Landwirtschaft unter www.beratung-bw.de zur Verfügung. Dort sind auch die vorläufigen Fördersätze und Förderhöchstbeträge genannt, die den Beratungsorganisationen gewährt und an die Landwirtinnen und Landwirte weitergegeben werden sollen.
Die Beratungsorganisationen sind verpflichtet, qualifizierte und regelmäßig fortgebildete Beratungskräfte einzusetzen. Damit ist sichergestellt, dass die Beratungskräfte immer über den jeweils aktuellen Wissensstand verfügen und diesen auch weitergeben können.
Weitergehende Informationen zum Beratungssystem erhalten Sie bei der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL), Oberbettringer Straße 162, 73525 Schwäbisch Gmünd. Dort sind auch eine zentrale Telefonnummer (07171/917-200) sowie ein zentrales E-Mail-Postfach eingerichtet: Beratung@lel.bwl.de.
Alle Folgen der MEPL III-Serie zum Download
Alle Folgen der MEPL III-Serie können hier als pdf heruntergeladen werden: