Waldwirtschaft | 27. November 2014

Das Bundeskartellamt hat sich durchgesetzt

Von BBZ-Redaktion
Das Bundeskartellamt zwingt Baden-Württemberg zu einer Strukturreform der Forstverwaltung. Minister Alexander Bonde sieht keine Alternativen. Die Opposition im Landtag kritisiert die Verhandlungslösung genauso wie der BUND.
Die Tätigkeiten der staatlichen Forstverwaltung in Baden-Württemberg müssen eingeschränkt werden.
Das Bundeskartellamt zwingt das Land Baden-Württemberg zu einer Strukturreform der Forstverwaltung. Das hat die baden-württembergische Landesregierung am 25. November im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgegeben.
„Auch wenn wir die Rechtsauffassung des Bundeskartellamtes in zentralen Punkten nicht teilen, war eine Verhandlungslösung der einzig gangbare Weg, um Schaden vom Land abzuwenden”, lautet das Fazit von Forstminister Alexander Bonde. Die Behörde hätte jederzeit eine Untersagungsverfügung gegen das Land mit schwerwiegenden Folgen erlassen können.  „Letztlich sind wir deshalb gezwungen, eine Verpflichtungszusage abzugeben”, betonte Bonde. Vor allem wird nach dem Kompromiss die Holzvermarktung im Staatswald einerseits und im Körperschafts- und Privatwald andererseits konsequent strukturell getrennt.
Die Landesregierung hat hierzu am 25. November ein Eckpunktepapier beschlossen. Dies sei Grundlage für eine sogenannte Verpflichtungszusage, die das Land dem Bundeskartellamt gegenüber abgeben müsse. Man wolle die Veränderungen auf den Landeswald konzentrieren und privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern Änderungen weitgehend ersparen.
Minister Bonde lobte bei der Pressekonferenz den Kompromiss mit dem Kartellamt: „Zusammen mit kommunalen Landesverbänden ist es uns gelungen, eine Lösung zu finden, mit der die bewährte Forststruktur auf 76 Prozent der Waldfläche in Baden-Württemberg weitgehend unverändert erhalten bleiben kann. Die Eckpunkte sichern die Qualität der Waldbewirtschaftung für körperschaftliche und private Waldbesitzende und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen des Kartellrechts.” Besonders wichtig sei, so Bonde, dass die periodische Betriebsplanung – die sogenannte Forsteinrichtung – und die forsttechnische Betriebsleitung hoheitliche Aufgaben bleiben und nicht für private Dritte geöffnet werden müssen. Die geforderte strukturelle Trennung des Holzverkaufes würde durch die Ausgliederung eines Staatsforstbetriebes bei gleichzeitiger Kommunalisierung von Aufgaben im Körperschaftswald vollzogen. Die angestrebte Lösung biete Kontinuität in der Bewirtschaftung des nichtstaatlichen Waldbesitzes.
„Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Holzauszeichnen nichts mit dem Holzverkauf zu tun hat. Leider ist das Bundeskartellamt nicht von seiner Auffassung abzubringen. Deshalb ist nur die jetzt getroffene Grundsatzentscheidung als Lösungsweg geblieben. Mit der Ausstiegsklausel bleiben wir flexibel, falls sich auf Bundesebene eine Gesetzesänderung ergibt, die Teile des Kartellverfahrens gegen das Land Baden-Württemberg hinfällig machen”, so Bonde weiter.
Die Behörde habe ein Aussetzen des Kartellverfahrens bis zur möglichen Änderung des Waldgesetzes auf Bundesebene wiederholt explizit abgelehnt.
Die Opposition im Landtag äußert sich kritisch:„Wir haben wenig Verständnis für die heute von Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde angekündigte Verpflichtungszusage des Landes gegenüber dem Bundeskartellamt. (...) Um es klar zu sagen: Was heute als Scheinerfolg verkauft wird, ist im Ergebnis nichts anderes als ein grundlegender Umbau unserer erfolgreichen Forstverwaltung”, erklärten der Vorsitzende des Arbeitskreises Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Paul Locherer MdL, und der Sprecher für Forst, Dr. Patrick Rapp MdL.
Auch der BUND sieht das Eckpunktepapier mit großer Sorge. „Das bewährte System des Einheitsforstamts, bei dem der Förster in seinem Revier für alle Wälder gleichermaßen zuständig ist – egal, wem diese gehören –, wird damit aufgegeben”,  so
die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender, „es ist falsch, dass die Landesregierung die Lage so darstellt, als bliebe damit auf 76 Prozent der Fläche alles wie bisher. Das Gegenteil ist der Fall. Alle Reviere müssen neu zugeschnitten werden, wenn der Staatswald ausscheidet. Das gesamte Personal muss auf den neuen Staatsforstbetrieb und die Landratsämter aufgeteilt werden.” red