Das Blauzungenvirus ist wieder da
In der Schweiz waren seit Oktober 2018 insgesamt 60 Fälle festgestellt worden. Einer davon war im schweizerischen Laufenburg unmittelbar an der Grenze aufgetreten. Ob ein Zusammenhang zwischen den Schweizer Fällen und dem Fall im Kreis Rastatt besteht, ist nicht bekannt.
Die Auswirkungen betreffen insbesondere den Kälbermarkt, da jährlich etwa 100000 zu-
meist männliche Kälber aus Baden-Württemberg vorwiegend nach Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern oder ins Ausland verbracht werden. Nur Kälber mit gültigem Impfstatus der Mutter können die Restriktionszone verlassen.
Bei noch nicht geimpften Kühen dauert es ab der Impfung mindestens 60 Tage, bis ihr Kalb aus der Restriktionszone verbracht werden kann. Die 60 Tage setzen sich zusammen aus 21 Tagen zwischen der ersten und zweiten Impfung, 25 Tagen nach der zweiten Impfung bis zur vollständigen Ausbildung des Impfschutzes und 14 Tagen für das Kalb, das seinen Schutz über die Biestmilch erhalten hat und das nach den Bestimmungen für die Restriktionszone frühestens 14 Tage nach der Geburt verbracht werden darf.
Für die Verbringung älterer Tiere kommt unter praktischen Bedingungen nur die Impfung mindestens 60 Tage vor der Verbringung in Frage. Ein einzelner Bluttest auf das Blauzungenvirus mit negativem Ergebnis als Voraussetzung für eine Verbringung ist leider nicht vorgesehen, da hier zwischen Test und Verbringung noch eine Infektion möglich wäre. Die Kombination von einem positiven Antikörpertest (kann von einer Impfung oder einer Feldinfektion kommen) mindestens 30 Tage vor der Verbringung verbunden mit einem negativen Virustest frühestens sieben Tage vor der Verbringung ist zwar zulässig, aber relativ aufwendig.
Der Nachweis des Blauzungenvirus zum jetzigen Zeitpunkt hat zumindest den Vorteil, dass über den Winter genug Zeit bleibt, um auch in bisher nicht geschützten Herden die Impfung durchzuführen und in geimpften Herden die Wiederholungsimpfung vorzunehmen. Dann wären die Tiere geschützt, ehe die Gnitzen wieder auftreten, die das Virus verbreiten.
Die Ausprägung der Symptome ist auch vom Zustand der Tiere abhängig. Durch andere Krankheiten gestresste Tiere erkranken deutlich stärker, sonst sind infizierte Tiere oft nur wenig auffällig.
Ähnliche Krankheitszeichen weisen insbesondere Rinder auf, die an bösartigem Katarrhalfieber – einer Herpesvirusinfektion – oder der durch Pflanzenstoffe verursachten Photosensibilität erkrankt sind.
Behandlungen gegen die Krankheit selbst sind nicht möglich. Bei schwereren Krankheitsfällen sind unterstützende Behandlungen zur Linderung der Symptome notwendig.
Nachgewiesen wird die Erkrankung entweder durch Antikörpertests (ab etwa 14 Tage nach der Infektion) oder durch den aufwendigeren Nachweis des Virus im Blut mit dem PCR-Test. Einmal erkrankte Tiere, auch solche, die äußerlich nicht auffallen, bleiben immun gegen das Virus der Blauzungenkrankheit.
Durch die flächendeckende Impfung in den Jahren 2008 bis 2010 konnte damals das Blauzungenvirus aus den Beständen verdrängt werden. Nur durch eine ausreichend dichte Impfdecke kann dies jetzt wieder erreicht werden.