Damit das Sommergetreide gesund startet
- Streifenkrankheit an Gerste
- Steinbrand und Schneeschimmel an Weizen
- Flugbrand an Hafer
- Flugbrand an Weizen und Gerste für die Saatguterzeugung.
- Gegen Schneeschimmel und Fusariumpilze an Braugerste. Wegen der speziellen Qualitätsanforderungen der Erzeugung ist diese Maßnahme besonders wichtig. Empfehlenswerte Beizmittel mit Wirkung gegen diese Krankheiten sind beispielsweise EfA, Landor CT Formel M, Orius Universal, Rubin Plus, Seedron und Vibrance Trio.
- Gegen samen- und bodenbürtige Krankheiten an Hafer. Der Flugbrand des Hafers tritt selten auf. Häufiger werden Krankheitserreger der Gattungen Fusarium und Drechslera am Hafersaatgut gefunden. Zur Bekämpfung dieser Pilzkrankheiten wird eine Beizung des Hafersaatgutes empfohlen, insbesondere bei früher Aussaat.
Eine Beizung gegen Zwergsteinbrand ist für Sommerweizen nicht erforderlich, weil diese Pilzkrankheit nur während des Winters günstige Infektionsbedingungen hat.
Die Saatgutbehandlung mit heißem Dampf schützt vor samenbürtigen Erregern, die auf dem Samenkorn vorkommen. Ein Problem bleiben die bodenbürtigen Krankheiten, die den Keimling auf dem Acker infizieren können.
Universalbeizmittel wie Landor CT Formel M, Orius Universal, Rubin Plus und Vibrance Trio können in Weizen, in Gerste sowie je nach Zulassung auch in Hafer angewendet werden. Die Universalbeizmittel EfA, Rubin TT und Seedron dagegen sind nur in Weichweizen, aber nicht in Hartweizen zugelassen! Spezialbeizmittel für Weizen sind Arena C + Formel M, Celest Formel M und Toledo.
Die Aufbrauchfrist von Zardex G ist am 30. November 2022 abgelaufen. Die Aufbrauchfrist von EfA endet am 30. März 2023, die von Orius Universal und Rubin TT am 30. Juni 2023. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Reste der Mittel und damit behandeltes Saatgut entsorgungspflichtig.
Die verschärften Anwendungsbestimmungen für fungizide Getreidebeizen sind jetzt wieder in Kraft. Zur Überbrückung der Zeit, bis auch kleinere Betriebe eine Zertifizierung als Beizstellen erhalten haben, war eine Reihe von Anwendungsbestimmungen ausgesetzt worden. Diese Aussetzung wurde nicht über den 31. Mai 2022 hinaus verlängert.
Die Beizung mit den Mitteln Seedron und Vibrance Trio darf deshalb nur noch in professionellen Beizanlagen vorgenommen werden, die in der Liste „Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung” des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (NT699-6). Zudem ist insbesondere durch die Verwendung eines geeigneten Haftmittels sicherzustellen, dass nur eine geringe Wirkstoffmenge im Staub vom behandelten Saatgut pro Hektar abgerieben wird (NT716-1).
Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz werden bei erneut oder neu zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, wie z. B. Prepper, Rubin Plus und Vibrance Trio, als Anwendungsbestimmung erteilt. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen diesen Anwendungsbestimmungen ein Pflanzenschutzmittel anwendet, handelt ordnungswidrig. In der Regel sind Universal-Schutzhandschuhe, Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk zu tragen. Weitere Angaben zum Schutz des Anwenders, beispielsweise das Tragen von Schutzbrille oder Halbmaske, sind den Hinweisen auf den Packungen zu entnehmen.
Die Informationen zu den Windverhältnissen finden sich auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bei den Agrarmeteorologischen Gefahrenhinweisen.