Politik | 18. Juni 2014

CDU nimmt Jagdgesetz ins Visier

Von Gerhard Bernauer
In ihrem Protest gegen den von der grün-roten Landesregierung vorgelegten Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz lassen Jäger, Grundstückseigentümer, Land- und Forstwirte nicht locker.
Der Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes steht unter dem Beschuss von Landwirten und Jägern.
Die Heimsheimer Jagdhornbläser gaben mit ihrem Lied „Auf, auf zum fröhlichen Jagen” im Plenarsaal des Stuttgarter Landtags den Ton vor. Die mehr als 200 Teilnehmer der CDU-Veranstaltung „Zukunft der Jagd in Baden-Württemberg” hatten die Jagdgesetznovelle im Visier. 
Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann bezog für die 30 000 Mitglieder des Landesjagdverbandes Stellung. Er beansprucht die Eigenverantwortlichkeit der Jäger. Im Wildtiermanagement wollen sie sich nicht von amtlichen Naturschützern vorschreiben lassen, welche Wildtierarten aus dem Jagdrecht genommen werden. Die Jägerinnen und Jäger wollen ein Gesetz, das sie als Partner auf Augenhöhe anerkennt. Für Dr. Friedmann steht aber fest: „Lieber gar kein Gesetz, als die  vorliegende Novelle ohne wesentliche Änderungen übernehmen.”
CDU: Gesetze sind rückholbar
Als Ausdruck der Entfremdung der Menschen von der Kulturlandschaft in Baden-Württemberg bezeichnete CDU-Fraktionschef Peter Hauk die „grüne Jagdgesetznovelle”. Zur Natur der Kulturlandschaft gehöre die Nutzung. „Deshalb ist auch die Jagd zwingend erforderlich. Sie darf nicht stigmatisiert werden”, erklärte Hauk. Das Feld dürfe daher auch nicht allein den Tier- und Naturschützern überlassen werden, die nur von außen wirken und keinen Beitrag zur Jagd leisten. Der Fraktionsvorsitzende sagte: „Diesem Landesjagdgesetz werden wir im Landtag nicht zustimmen.” Mit Blick auf das Wahljahr 2016 gab er zu verstehen, dass Gesetze in diesem Land revidierbar seien. „Nicht allein der Naturschutz, sondern auch das Eigentum hat Verfassungsrang.” Der Ehrenpräsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg, Gerd Hockenberger, wies darauf hin, dass Jagdrecht auch Eigentumsrecht ist. Das über Generationen hinweg erworbene Recht auf Entschädigung für Wildschäden an Wiesen und Äckern wollen die Bauern nicht einfach aufgeben. Genau in diese Richtung mache die Gesetzesvorlage aber einen großen Schritt. Der Gesetzentwurf sei für die Bauern unannehmbar.
neues Feld
Einschnitt beim SchadenersatzDie Wildschaden-Regelung, nach der bei Mais den Geschädigten nur noch 80 Prozent ersetzt werden sollen, „wird zwischen Jäger und Landbewirtschafter einen Keil treiben”, warnt Hockenberger.  Zudem solle im Schadensfall die bislang gut funktionierende moderierende Rolle der Gemeinden beim Einigungsverfahren entfallen. Hockenberger ist selbst Jäger und Vorsitzender des Landesverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer. Er kann nicht sehen, dass sich die Probleme im Natur- und Tierschutz gegenüber dem bestehenden Landesjagdgesetz verdrei- oder gar vervierfacht hätten. Vieles, was dazu im Entwurf steht, sei weit hergeholt. 
Der Landtagsabgeordnete und jagdpolitische Sprecher der CDU, Wolfgang Reuther, geht davon aus, dass nach der Sommerpause der Entwurf nicht mehr die Züge der gegenwärtigen Vorlage tragen wird. Nachdem der erhebliche Regulierungsbedarf des Gesetzes offensichtlich geworden ist, habe sich bei den Regierungsparteien erhebliche Nervosität breit gemacht.
Die über die Bundesregelung hinausgehende Erweiterung des Klagerechts auf juristische Personen (Kirchen, Verbände und Vereine) zur Befriedung von Jagdflächen trägt die CDU nicht mit. Als Folge befürchtet Reuther einen Flickenteppich von befriedeten Jagdbezirken. Dadurch würde das gesamte Reviersystem mit einer durchgängigen Bejagung und Hege zusammenbrechen. Natur- und Tierschutz hätten ohnehin verfassungsgemäß den Vorrang und müssten nicht noch in das Jagdgesetz mit einfließen. „Das Jagdgesetz gehört den Jägern”, stellte Reuther fest. Sie müssen darin Rechtssicherheit finden.
Ruhezeiten funktionieren nicht
Jagdruhezeiten von März bis April würden nur etwas bringen, wenn Ruhezeiten auch von Mountainbikern, Geocachern und allen, die sich sonst noch im Wald tummeln, eingehalten werden. Mit dem Verbot der Wildfütterung werde dem Tierschutz keineswegs mehr Geltung verschafft, sondern das Gegenteil erreicht, hieß es vonseiten der Jäger. Mit der Fütterung könne man lenken, Verbissschäden und Unfälle vermeiden.