In ihrem Protest gegen den von der grün-roten Landesregierung vorgelegten Entwurf zum neuen Landesjagdgesetz lassen Jäger, Grundstückseigentümer, Land- und Forstwirte nicht locker.
Der Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes steht unter dem Beschuss von Landwirten und Jägern.
Die Heimsheimer Jagdhornbläser gaben mit ihrem Lied „Auf, auf zum fröhlichen Jagen” im Plenarsaal des Stuttgarter Landtags den Ton vor. Die mehr als 200 Teilnehmer der CDU-Veranstaltung „Zukunft der Jagd in Baden-Württemberg” hatten die Jagdgesetznovelle im Visier.
Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann bezog für die 30 000 Mitglieder des Landesjagdverbandes Stellung. Er beansprucht die Eigenverantwortlichkeit der Jäger. Im Wildtiermanagement wollen sie sich nicht von amtlichen Naturschützern vorschreiben lassen, welche Wildtierarten aus dem Jagdrecht genommen werden. Die Jägerinnen und Jäger wollen ein Gesetz, das sie als Partner auf Augenhöhe anerkennt. Für Dr. Friedmann steht aber fest: „Lieber gar kein Gesetz, als die vorliegende Novelle ohne wesentliche Änderungen übernehmen.”
CDU: Gesetze sind rückholbar
Als Ausdruck der Entfremdung der Menschen
von der Kulturlandschaft in Baden-Württemberg bezeichnete
CDU-Fraktionschef Peter Hauk die „grüne Jagdgesetznovelle”. Zur Natur
der Kulturlandschaft gehöre die Nutzung. „Deshalb ist auch die Jagd
zwingend erforderlich. Sie darf nicht stigmatisiert werden”, erklärte
Hauk. Das Feld dürfe daher auch nicht allein den Tier- und
Naturschützern überlassen werden, die nur von außen wirken und keinen
Beitrag zur Jagd leisten. Der Fraktionsvorsitzende sagte: „Diesem
Landesjagdgesetz werden wir im Landtag nicht zustimmen.” Mit Blick auf
das Wahljahr 2016 gab er zu verstehen, dass Gesetze in diesem Land
revidierbar seien.
„Nicht allein der Naturschutz, sondern auch das Eigentum hat
Verfassungsrang.” Der Ehrenpräsident des Landesbauernverbandes in
Baden-Württemberg, Gerd Hockenberger, wies darauf hin, dass Jagdrecht
auch Eigentumsrecht ist. Das über Generationen hinweg erworbene Recht
auf Entschädigung für Wildschäden an Wiesen und Äckern wollen die Bauern
nicht einfach aufgeben. Genau in diese Richtung mache die
Gesetzesvorlage aber einen großen Schritt. Der Gesetzentwurf sei für die
Bauern unannehmbar.
neues Feld
Einschnitt beim
SchadenersatzDie Wildschaden-Regelung, nach der bei Mais den
Geschädigten nur noch 80 Prozent ersetzt werden sollen, „wird zwischen
Jäger und Landbewirtschafter einen Keil treiben”, warnt Hockenberger. Zudem solle im Schadensfall die bislang gut funktionierende moderierende
Rolle der Gemeinden beim Einigungsverfahren entfallen.
Hockenberger ist selbst Jäger und Vorsitzender des Landesverbands der
Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer. Er kann nicht sehen, dass
sich die Probleme im Natur- und Tierschutz gegenüber dem bestehenden
Landesjagdgesetz verdrei- oder gar vervierfacht hätten. Vieles, was dazu
im Entwurf steht, sei weit hergeholt.
Der Landtagsabgeordnete und jagdpolitische Sprecher der CDU, Wolfgang
Reuther, geht davon aus, dass nach der Sommerpause der Entwurf nicht
mehr die Züge der gegenwärtigen Vorlage tragen wird. Nachdem der
erhebliche Regulierungsbedarf des Gesetzes offensichtlich geworden ist,
habe sich bei den Regierungsparteien erhebliche Nervosität breit
gemacht.
Die über die Bundesregelung hinausgehende Erweiterung des Klagerechts
auf juristische Personen (Kirchen, Verbände und Vereine) zur Befriedung
von Jagdflächen trägt die CDU nicht mit. Als Folge befürchtet Reuther
einen Flickenteppich von befriedeten Jagdbezirken. Dadurch würde das
gesamte Reviersystem mit einer durchgängigen Bejagung und Hege
zusammenbrechen. Natur- und Tierschutz hätten ohnehin verfassungsgemäß
den Vorrang und müssten nicht noch in das Jagdgesetz mit einfließen.
„Das Jagdgesetz gehört den Jägern”, stellte Reuther fest. Sie müssen
darin Rechtssicherheit finden.
Ruhezeiten funktionieren nicht
Jagdruhezeiten von März bis April würden nur etwas
bringen, wenn Ruhezeiten auch von Mountainbikern, Geocachern und allen,
die sich sonst noch im Wald tummeln, eingehalten werden. Mit dem Verbot
der Wildfütterung werde dem Tierschutz keineswegs mehr Geltung
verschafft, sondern das Gegenteil erreicht, hieß es vonseiten der Jäger.
Mit der Fütterung könne man lenken, Verbissschäden und Unfälle
vermeiden.