Bundestag beschließt neues Weingesetz
Von AgE
Der Deutsche Bundestag hat am 26. November der Änderung des Weingesetzes zugestimmt. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium erläuterte, soll die Novelle dazu führen, dass die deutschen Winzer ihren Absatz wieder steigern können und bessere Erlöse erzielen.
Mehr Durchblick am Weinregal: Mit dem neuen Weingesetz soll auch für Verbraucher Wein aus Deutschland einfacher verständlich werden.
Zudem soll es für die Verbraucher am Weinregal einfacher und verständlicher werden. „Trotz bester Qualitäten verlieren wir im internationalen Vergleich kontinuierlich Marktanteile. Hier will ich gegensteuern”, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Plenum. Während der Wert der in Drittstaaten exportierten europäischen Weine von 2008 bis 2018 um 90 Prozent zugenommen habe, sei der Anteil der deutschen Weine am EU-Export in Drittstaaten um 30 Prozent gesunken. „Wir wollen dem deutschen Wein in der Kennzeichnung eine bessere Profilierung verleihen und somit auch neue Marktchancen schaffen”, betonte die ehemalige deutsche Weinkönigin.
Die Herkunft profilieren
Für den angestrebten Aufschwung der deutschen
Weinwirtschaft soll ein neues Weinrechtssystem sorgen, bei dem laut
Klöckner auf eine stärkere Herkunftsprofilierung, eine bessere
Absatzförderung und mehr Planungssicherheit für die Erzeuger gesetzt
wird. So solle das deutsche Qualitätsweinsystem – in Anlehnung an das
romanische Modell – stärker zu einem an der geografischen Herkunft
orientierten System weiterentwickelt werden. Die klar erkennbare
Herkunft auf dem Etikett stehe dabei im Vordergrund. Grundlage sei eine Herkunftspyramide − angefangen bei „Deutschem Wein” bis hinauf zum
Lagenwein an der Spitze. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßte die
Novelle und lobte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den
Fraktionen.
Für den Verbraucher soll in Zukunft laut dem
Bundeslandwirtschaftsministerium klar erkennbar sein, dass bei den
einzelnen Kategorien Mindestanforderungen gelten, weshalb für die
Qualität vor allem entscheidend sei, „wo” ein Wein angebaut werde, und
nicht mehr nur der Reifegrad der Trauben. Zudem solle das „Terroir” eine
größere Rolle spielen, denn Boden, Klima, Umwelteinflüsse und
natürliche Gegebenheiten bestimmten neben den menschlichen Einflüssen
maßgeblich die Weinqualität, erläuterte das Agrarressort.
Darüber hinaus wird mit dem neuen Weingesetz die Begrenzung der
Neuanpflanzung von Weinreben auch weiterhin auf den Anteil von jährlich
0,3 Prozent der vorhandenen Rebflächen beschränkt. Momentan werden in
Deutschland auf gut 100000 Hektar Wein angebaut; entsprechend dürfen der
Novelle zufolge bis einschließlich 2023 höchstens rund 300 Hektar Reben
jährlich neu angepflanzt werden. Schließlich werden mit dem Weingesetz
die Mittel für die Absatzförderung auf Bundesebene um 500000 Euro auf
zwei Millionen Euro aufgestockt.