Politik | 03. Dezember 2020

Bundestag beschließt neues Weingesetz

Von AgE
Der Deutsche Bundestag hat am 26. November der Änderung des Weingesetzes zugestimmt. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium erläuterte, soll die Novelle dazu führen, dass die deutschen Winzer ihren Absatz wieder steigern können und bessere Erlöse erzielen.
Mehr Durchblick am Weinregal: Mit dem neuen Weingesetz soll auch für Verbraucher Wein aus Deutschland einfacher verständlich werden.
Zudem soll es für die Verbraucher am Weinregal einfacher und verständlicher werden. „Trotz bester Qualitäten verlieren wir im internationalen Vergleich kontinuierlich Marktanteile. Hier will ich gegensteuern”, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Plenum. Während der Wert der in Drittstaaten exportierten europäischen Weine von 2008 bis 2018 um 90 Prozent zugenommen habe, sei der Anteil der deutschen Weine am EU-Export in Drittstaaten um 30 Prozent gesunken. „Wir wollen dem deutschen Wein in der Kennzeichnung eine bessere Profilierung verleihen und somit auch neue Marktchancen schaffen”, betonte die ehemalige deutsche Weinkönigin.
Die Herkunft profilieren
Für den angestrebten Aufschwung der deutschen Weinwirtschaft soll ein neues Weinrechtssystem sorgen, bei dem laut Klöckner auf eine stärkere Herkunftsprofilierung, eine bessere Absatzförderung und mehr Planungssicherheit für die Erzeuger gesetzt wird. So solle das deutsche Qualitätsweinsystem – in Anlehnung an das romanische Modell – stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Die klar erkennbare Herkunft auf dem Etikett stehe dabei im Vordergrund. Grundlage sei eine  Herkunftspyramide − angefangen bei „Deutschem Wein” bis hinauf zum Lagenwein an der Spitze. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßte die Novelle und lobte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen.
Für den Verbraucher soll in Zukunft laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium klar erkennbar sein, dass bei den einzelnen Kategorien  Mindestanforderungen gelten, weshalb für die Qualität vor allem entscheidend sei, „wo” ein Wein angebaut werde, und nicht mehr nur der Reifegrad der Trauben. Zudem solle das „Terroir” eine größere Rolle spielen, denn Boden, Klima, Umwelteinflüsse und natürliche Gegebenheiten bestimmten neben den menschlichen Einflüssen maßgeblich die Weinqualität, erläuterte das Agrarressort.
Darüber hinaus wird mit dem neuen Weingesetz die Begrenzung der Neuanpflanzung von Weinreben auch weiterhin auf den Anteil von jährlich 0,3 Prozent der vorhandenen Rebflächen beschränkt. Momentan werden in Deutschland auf gut 100000 Hektar Wein angebaut; entsprechend dürfen der Novelle zufolge bis einschließlich 2023 höchstens rund 300 Hektar Reben jährlich neu angepflanzt werden. Schließlich werden mit dem Weingesetz die Mittel für die Absatzförderung auf Bundesebene um 500000 Euro auf zwei Millionen Euro aufgestockt.