Das Düngepaket ist geschnürt: Der Bundesrat hat am 31. März grünes Licht für die Novelle der Düngeverordnung gegeben. Zwar stimmte die Länderkammer der Verordnung nur nach Maßgabe einer Reihe von Änderungen zu. Die dienen jedoch überwiegend nur der Klarstellung des Gewollten.
Hängepartie ums Düngen beendet: Eine zügige Verkündung sowohl der Anlagen- als auch der geänderten Düngeverordnung durch die Bundesregierung gilt als sicher.
Bei den zuletzt strittigen Fragen der Abgrenzung der sogenannten „roten Gebiete” sowie der Anrechnung von Aufbringungsverlusten bei Wirtschaftsdüngern und Gärresten entsprechen die Maßgaben den Formulierungen, die in der vorletzten Woche zwischen Bund und Ländern vereinbart wurden. Die Zustimmung des Bundesrates fand auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
In den Verhandlungen zur Neuregelung des Düngerechts waren die Anlagenverordnung, die Novelle der Düngeverordnung und die Änderung des Düngegesetzes politisch zu einem Paket zusammengefasst worden.
DBV: Verantwortlich damit umgehen
In Politik und Verbänden wurden die Bundesratsbeschlüsse überwiegend mit Erleichterung aufgenommen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt nannte die Zustimmung
des Bundesrats zur Düngeverordnung eine „gute Nachricht für die
Landwirtschaft und für die Umwelt”. Der Präsident des Deutschen
Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, appellierte an die
Landesregierungen, mit dem Instrumentarium der Länderermächtigung
„verantwortlich umzugehen”.
Nach dem Beschluss des Bunderates erfolgt die Abgrenzung der
nitratbelasteten Gebiete, in denen zusätzliche Anforderungen an die
Düngung gelten, auf der Basis der Grundwasserverordnung. Für die
Verlustanrechnung werden konkrete Vorgaben gemacht, so dass pauschale
Abzüge vermieden werden. Im Ergebnis bewegt sich die nunmehr gebilligte
Verordnung im Rahmen des von Bund und Ländern zu Jahresbeginn gefundenen
Kompromisses. In einer Entschließung spricht sich der Bundesrat dafür
aus, nicht nur in viehdichten Regionen eine flächengebundene Tierhaltung
anzustreben. Hierzu seien alle Nährstoffströme zu erfassen und zu
überwachen sowie Nährstoffüberschüsse deutlich abzusenken. Bedauert wird
in der Entschließung, dass die Stoffstrombilanz erst ab 2023 für alle
Betriebe oberhalb einer Bagatellgrenze gelte.
Eine erste Fassung der Anlagenverordnung war bereits im Mai 2014 von
der Länderkammer beschlossen, aber nicht von der Bundesregierung
verkündet worden. Zwischenzeitlich hatten sich die Länder auf eine
Regelung zum Bestandsschutz von Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle
und Sickersaft (JGS) geeinigt.
Eine zügige Verkündung sowohl der Anlagen- als auch der geänderten
Düngeverordnung durch die Bundesregierung gilt als sicher. Damit haben
die jahrelangen Auseinandersetzungen um eine Neufassung des Düngerechts
zunächst einen Abschluss gefunden. Abzuwarten bleibt, ob die Europäische
Kommission dies zum Anlass nehmen wird, das
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der
Brüsseler Nitratrichtlinie zu stoppen.
Schmidt: Machbare Regelungen
Minister Schmidt begrüßte am Rande der Agrarministerkonferenz
(Seite 11), „dass die Länder zu dem gemeinsamen Kompromiss
zurückgefunden haben”. Die Landwirtschaft brauche verlässliche
Rahmenbedingungen, betonte der CSU-Politiker. Nach seiner Einschätzung
sieht das neue Düngerecht „anspruchsvolle, aber für die Landwirtschaft
machbare Regelungen” vor. Mit den neuen Vorschriften werde
sichergestellt, „dass der Dünger bei den Pflanzen ankommt, aber nicht im
Grundwasser”. Schmidt: „Mit der Düngeverordnung schaffen wir
Planungssicherheit für unsere Bauern und schützen unser wertvolles
Grundwasser.” Der Parlamentarische Staatssekretär vom
Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, sprach in der
Länderkammer von einem ausgewogenen Kompromiss, der sowohl den
Umweltanforderungen Rechnung trage als auch den Landwirten eine
bedarfsgerechte und praxistaugliche Düngung ermögliche. Der
CDU-Politiker kündigte eine staatliche Förderung der Einführung
emissionsarmer Ausbringungstechniken für Gülle an.
Als einen „wichtigen umweltpolitischen Fortschritt” wertete
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die vom Bundesrat beschlossene
Neufassung der Düngeverordnung. Die Novelle sehe zwar „fordernde, aber
für die Landwirte machbare Regelungen” vor, erklärte die
SPD-Politikerin. Die wichtigsten Punkte sind für Hendricks die
Verlängerung der Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht
werden dürfen, die Ausweitung der Abstände für die Düngung in der Nähe
von Gewässern sowie die Einbeziehung von Gärresten aus Biogasanlagen in
die Berechnung der Stickstoffobergrenze von 170 kg/ha. Darüber hinaus
verwies Hendricks auf die Verpflichtung für die Länder, in Gebieten mit
hohen Nitratwerten zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies gelte auch
für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische
Gewässer insbesondere durch Phosphor zu stark belastet seien. „Nach
jahrelanger Diskussion haben die Landwirte nun endlich Rechts- und
Planungssicherheit”, stellten Mecklenburg-Vorpommerns
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus und der agrarpolitische
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm Priesmeier, fest. Zugleich
machten beide SPD-Politiker auf die noch ausstehende
Stoffstrom-Verordnung zur Bilanzierung der Nährstoffströme im Betrieb
aufmerksam. Diese müsse ab 1. Januar 2018 greifen.
Große Herausforderung
DBV-Präsident Rukwied rief zu einer maßvollen Umsetzung
der Neuregelung auf. Notwendig seien intensive Beratung, praxistaugliche
Handhabung und Umsetzung sowie begleitende Förderung etwa für
emissionsmindernde Ausbringungstechniken. Maßstab der Düngung blieben
auch in Zukunft der Nährstoffbedarf der Kulturen und die gute fachliche
Praxis, stellte Rukwied fest. Die Verordnung leiste einen weitreichenden
Beitrag für die schwierige Balance zwischen den Belangen der
Lebensmittelerzeugung und des Gewässerschutzes. Gleichwohl werde die
Umsetzung des neuen Düngerechts einen weitreichenden strukturellen
Anpassungsprozess in der Landwirtschaft auslösen und vielen Betrieben
enorme Veränderungen abfordern. Anerkennung zollte Rukwied der Regelung
zu den JGS-Anlagen in der AwSV. Damit sei für bestehende Anlagen ein
weitgehender Bestandsschutz gewährleistet.