Politik | 06. April 2017

Bundesrat schickt Düngepaket los

Von AgE
Das Düngepaket ist geschnürt: Der Bundesrat hat am 31. März grünes Licht für die Novelle der Düngeverordnung gegeben. Zwar stimmte die Länderkammer der Verordnung nur nach Maßgabe einer Reihe von Änderungen zu. Die dienen jedoch überwiegend nur der Klarstellung des Gewollten.
Hängepartie ums Düngen beendet: Eine zügige Verkündung sowohl der Anlagen- als auch der geänderten Düngeverordnung durch die Bundesregierung gilt als sicher.
Bei den zuletzt strittigen Fragen der Abgrenzung der sogenannten „roten Gebiete” sowie der Anrechnung von Aufbringungsverlusten bei Wirtschaftsdüngern und Gärresten entsprechen die Maßgaben  den Formulierungen, die in der vorletzten Woche zwischen Bund und Ländern vereinbart wurden. Die Zustimmung des Bundesrates fand auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
In den Verhandlungen zur Neuregelung des Düngerechts waren die  Anlagenverordnung, die Novelle der Düngeverordnung und die Änderung des Düngegesetzes politisch zu einem Paket zusammengefasst worden.
DBV: Verantwortlich damit umgehen
In Politik und Verbänden wurden die Bundesratsbeschlüsse überwiegend mit Erleichterung aufgenommen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt nannte die Zustimmung des Bundesrats zur Düngeverordnung eine „gute Nachricht für die Landwirtschaft und für die Umwelt”. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, appellierte an die Landesregierungen, mit dem Instrumentarium der Länderermächtigung „verantwortlich umzugehen”.
Nach dem Beschluss des Bunderates erfolgt die Abgrenzung der nitratbelasteten Gebiete, in denen zusätzliche Anforderungen an die Düngung gelten, auf der Basis der Grundwasserverordnung. Für die Verlustanrechnung werden konkrete Vorgaben gemacht, so dass pauschale Abzüge vermieden werden. Im Ergebnis bewegt sich die nunmehr gebilligte Verordnung im Rahmen des von Bund und Ländern zu Jahresbeginn gefundenen Kompromisses. In einer Entschließung spricht sich der Bundesrat dafür aus, nicht nur in viehdichten Regionen eine flächengebundene Tierhaltung anzustreben. Hierzu seien alle Nährstoffströme zu erfassen und zu überwachen sowie Nährstoffüberschüsse deutlich abzusenken. Bedauert wird in der Entschließung, dass die Stoffstrombilanz erst ab 2023 für alle Betriebe oberhalb einer Bagatellgrenze gelte.
Eine erste Fassung der Anlagenverordnung war bereits im Mai 2014 von der Länderkammer beschlossen, aber nicht von der Bundesregierung verkündet worden. Zwischenzeitlich hatten sich die Länder auf eine Regelung zum Bestandsschutz von Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft (JGS) geeinigt.
Eine zügige Verkündung sowohl der Anlagen- als auch der geänderten Düngeverordnung durch die Bundesregierung gilt als sicher. Damit haben die jahrelangen Auseinandersetzungen um eine Neufassung des Düngerechts zunächst einen Abschluss gefunden. Abzuwarten bleibt, ob die Europäische Kommission dies zum Anlass nehmen wird, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Brüsseler Nitratrichtlinie zu stoppen.
Schmidt: Machbare Regelungen
Minister Schmidt begrüßte am Rande der Agrarministerkonferenz (Seite 11), „dass die Länder zu dem gemeinsamen Kompromiss zurückgefunden haben”. Die Landwirtschaft brauche verlässliche Rahmenbedingungen, betonte der CSU-Politiker. Nach seiner Einschätzung sieht das neue Düngerecht „anspruchsvolle, aber für die Landwirtschaft machbare Regelungen” vor. Mit den neuen Vorschriften werde sichergestellt, „dass der Dünger bei den Pflanzen ankommt, aber nicht im Grundwasser”. Schmidt: „Mit der Düngeverordnung schaffen wir Planungssicherheit für unsere Bauern und schützen unser wertvolles Grundwasser.” Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, sprach in der Länderkammer von einem ausgewogenen Kompromiss, der sowohl den Umweltanforderungen Rechnung trage als auch den Landwirten eine bedarfsgerechte und praxistaugliche Düngung ermögliche. Der CDU-Politiker kündigte eine staatliche Förderung der Einführung emissionsarmer Ausbringungstechniken für Gülle an.
Als einen „wichtigen umweltpolitischen Fortschritt” wertete Bundesumweltministerin  Barbara Hendricks die vom Bundesrat beschlossene Neufassung der Düngeverordnung. Die Novelle sehe zwar „fordernde, aber für die Landwirte machbare Regelungen” vor, erklärte die SPD-Politikerin. Die wichtigsten Punkte sind für Hendricks die Verlängerung der Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, die Ausweitung der Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern sowie die Einbeziehung von Gärresten aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze von 170 kg/ha. Darüber hinaus verwies Hendricks auf die Verpflichtung für die Länder, in Gebieten mit hohen Nitratwerten zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies gelte auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässer insbesondere durch Phosphor zu stark belastet seien. „Nach jahrelanger Diskussion haben die Landwirte nun endlich Rechts- und Planungssicherheit”, stellten Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus und der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Wilhelm Priesmeier, fest. Zugleich machten beide SPD-Politiker auf die noch ausstehende Stoffstrom-Verordnung zur Bilanzierung der Nährstoffströme im Betrieb aufmerksam. Diese müsse ab 1. Januar 2018 greifen.
Große Herausforderung
DBV-Präsident Rukwied rief zu einer maßvollen Umsetzung der Neuregelung auf. Notwendig seien intensive Beratung, praxistaugliche Handhabung und Umsetzung sowie begleitende Förderung etwa für emissionsmindernde Ausbringungstechniken. Maßstab der Düngung blieben auch in Zukunft der Nährstoffbedarf der Kulturen und die gute fachliche Praxis, stellte Rukwied fest. Die Verordnung leiste einen weitreichenden Beitrag für die schwierige Balance zwischen den Belangen der Lebensmittelerzeugung und des Gewässerschutzes. Gleichwohl werde die Umsetzung des neuen Düngerechts einen weitreichenden strukturellen Anpassungsprozess in der Landwirtschaft auslösen und vielen Betrieben enorme Veränderungen abfordern. Anerkennung zollte Rukwied der Regelung zu den JGS-Anlagen in der AwSV. Damit sei für bestehende Anlagen ein weitgehender Bestandsschutz gewährleistet.