Politik | 30. November 2023

Bundesrat beschließt höhere Prämien

Von AgE
Anpassungen bei den Öko-Regelungen für 2024 hat der Bundesrat beschlossen. Einige Prämien werden moderat erhöht.
Die  Verordnung für die GAP-Direktzahlungen passierte am 24.November  die Länderkammer. Sie sieht insbesondere moderate Prämienerhöhungen bei einigen Öko-Regelungen vor, um deren Attraktivität zu steigern. Mit der Neuregelung wird die Förderung bei den Öko-Regelungen 1b und 1c zu Blühflächen von 150 Euro/ha in diesem Jahr auf 200 Euro/ha in den Antragsjahren 2024 bis 2026 angehoben. Für die Öko-Regelung 2 – vielfältige Kulturen – steigt der diesjährige Förderbetrag von 45Euro/ha in den Folgejahren auf 60 Euro/ha. Für die Öko-Regelung 3 – Agroforst – sieht die Verordnungsnovelle vor, den derzeitigen Förderbetrag von 60Euro/ha auf 200 Euro/ha zu erhöhen. Bei der Öko-Regelung6 – Pflanzenschutzmittelverzicht auf Acker- und Dauerkulturflächen – ist ab 2024 eine Förderung von 150 Euro/ha vorgesehen. Bislang sollten es im nächsten Jahr 120 Euro/ha und in den beiden Folgejahren jeweils 110 Euro/ha sein.
Die Verordnung sieht zudem Vereinfachungen bei den einzuhaltenden Bestimmungen vor. So wird bei der Öko-Regelung 1a – zusätzliche nicht-produktive Ackerflächen über 4 % hinaus – die Einstiegsschwelle gesenkt. Die Mindestvorgabe von 1 % der förderfähigen Ackerfläche soll für alle Betriebe entfallen. Erhalten bleiben soll hingegen die Mindestvorgabe von 0,1 ha je nicht-produktivem Areal.