Bundesprogramm Wolf
Mit der Förderrichtlinie aus dem Bundesprogramm Wolf möchte das BMEL laufende Kosten abdecken, die Schäfern mit geringen oder keinen direktzahlungsberechtigten Flächen durch den Mehraufwand für den Herdenschutz vor dem Wolf entstehen. Es ist ein pauschaler Betrag in Höhe von 36 Euro pro Wanderschaf vorgesehen. Wenn jedoch die Anzahl der beantragten Prämien die verfügbaren Mittel übersteigt, wird die Prämie pro Tier entsprechend gekürzt. Investitionskosten werden nicht gefördert. Voraussetzungen für die Förderung sind:
- eine Herde von mindestens 200 Wanderschafen, die zum Stichtag 15. Juli 2019 über ein Jahr alt sind,
- die Wanderung durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete in der Hauptweidesaison 2018 und 2019 (Zeitraum: 1. April bis 1. Oktober),
- eine maximal 40 Hektar große, im Eigentum befindliche oder gepachtete Grünland- oder Dauergrünlandfläche sowie
- Maßnahmen gegen den Schutz vor Wölfen (wolfsabweisende Zäune und/oder Herdenschutzhunde).
Der Antrag muss schriftlich bis zum 31. August 2019 bei der BLE vorliegen. Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228/ 6845-2699 oder per E-Mail zur Verfügung.