Tierhaltung | 19. Juli 2019

Bundesprogramm Wolf

Von Redaktion
Wanderschäfer können unter bestimmten Bedingungen für ihre Bemühungen zum Schutz vor dem Wolf Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Aus dem Bundesprogramm Wolf sollen die laufenden Kosten der Wanderschäfer für den Herdenschutz gedeckt werden.
1,05 Millionen Euro stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Verfügung, um den Aufwand finanziell aufzufangen, den Wanderschäfer zum Schutz ihrer Herden gegen Wolfsübergriffe betreiben. In Anspruch nehmen können diese Förderung diejenigen Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete ziehen.
Mit der Förderrichtlinie aus dem Bundesprogramm Wolf möchte das BMEL laufende Kosten abdecken, die  Schäfern mit geringen oder keinen direktzahlungsberechtigten Flächen durch den Mehraufwand für den Herdenschutz vor dem Wolf entstehen. Es ist ein pauschaler Betrag in Höhe von 36 Euro pro Wanderschaf vorgesehen. Wenn jedoch die Anzahl der beantragten Prämien die verfügbaren Mittel übersteigt, wird die Prämie pro Tier entsprechend gekürzt. Investitionskosten werden nicht gefördert. Voraussetzungen für die Förderung sind:
  • eine Herde von mindestens 200 Wanderschafen, die zum Stichtag 15. Juli 2019 über ein Jahr alt sind,
  • die Wanderung durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete in der Hauptweidesaison 2018 und 2019 (Zeitraum: 1. April bis 1. Oktober),
  • eine maximal 40 Hektar große, im Eigentum befindliche oder gepachtete Grünland- oder Dauergrünlandfläche sowie
  • Maßnahmen gegen den Schutz vor Wölfen (wolfsabweisende Zäune und/oder Herdenschutzhunde).
Die Antragsunterlagen sind hier abrufbar.
Der Antrag muss schriftlich bis zum 31. August 2019 bei der BLE vorliegen. Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228/ 6845-2699 oder per E-Mail zur Verfügung.