Grüne Karriere | 02. Juli 2020

500 Millionen Euro sollen Ausbildungsplätze sichern

Von der Redaktion
Betriebe, die trotz Corona-Pandemie Ausbildungsplätze erhalten, das Ausbildungsniveau erhöhen, Kurzarbeit vermeiden, Azubis temporär oder aus insolventen Betrieben dauerhaft übernehmen, sind förderberechtigt.
Junge Menschen in der Ausbildung sind durch Covid-19-bedingte Schließungen von Berufsschulen, Unterbrechungen von Ausbildungen, Kurzarbeit in Ausbildungsbetrieben sowie einer zu erwartenden geringeren Zahl von Neueinstellungen wie auch steigenden Zahl an Entlassungen besonders betroffen. Restriktionen, weltweit wirtschaftliche Unsicherheit und individuelle Zukunftsängste bedrohen die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. Damit die Corona-Krise nicht zu einer Krise der beruflichen Zukunft junger Menschen und der Fachkräftesicherung wird, hat die Bundesregierung das  500 Millionen schwere Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern” aufgelegt. Dies soll Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen  unterstützen und zum Erhalt von Lehrstellen motivieren.  Damit wird der Beschluss  vom 3. Juni 2020 „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zulkunftsfähigkeit stärken” umgesetzt.
Prämien für den Erhalt von Ausbildungsplätzen
Mit Prämien sollen Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen motiviert werden, ihr Ausbildunsniveau im Vergleich zu den Vorjahren aufrecht zu erhalten, um mittelfristig den Fachkräftebedarf in Deutschland zu sichern. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Betriebe (KMU), die durch die Covid-19-Krise erheblich betroffen sind. Gefördert wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2000 Euro je Ausbildungsvetrag, der für 2020 geschlossen wurde.
Wer sein Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei Vorjahren  sogar erhöht, kann eine Förderung in Höhe von 3000 Euro erhalten.
Förderung soll Kurzarbeit vermeiden
Eine weitere Förderung hat zum Ziel, Kurzarbeit während der Ausbildung zu vermeiden. Die Förderung ist bis 31. Dezember 2020 befristet und erfolgt in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem im Betrieb ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen ist.
Förderung von Verbundausbildung
Wenn temporär aufgrund pandemiebedingter Schließung oder erheblicher Einschränkungen die Ausbildung nicht im eigenen Betrieb möglich ist, kann eine Verbund- oder Auftragsausbildung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder anderen KMU  durchgeführt werden. Dies wird ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie bis zum 30. Juni 2021 gefördert.
Übernahmeprämie
KMU aller Wirtschaftsbereiche, die Azubis aus pandemiebedingten Betriebsinsolvenzen übernehmen, können eine Prämie in Höhe von 3000 Euro pro aufgenommenem Auszubildenden beantragen. Die Förderung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Gestaffelte Förderung
Das Bundesprogram soll die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abfedern. Die Kosten für die Umsetzung  werden auf 500 Mio. Euro begrenzt, verteilt auf  150 Mio. Euro in diesem Jahr und 350 Mio. Euro in 2021. Mit der Umsetzung des Programms wird die Bundesagentur für Arbeit beauftragt, Anträge auf Förderung sind bei der  örtlichen  Agentur für Arbeit zu stellen. www.bmbf.de.