Betriebe, die trotz Corona-Pandemie Ausbildungsplätze erhalten, das Ausbildungsniveau erhöhen, Kurzarbeit vermeiden, Azubis temporär oder aus insolventen Betrieben dauerhaft übernehmen, sind förderberechtigt.
Junge Menschen in der Ausbildung sind durch Covid-19-bedingte Schließungen von Berufsschulen, Unterbrechungen von Ausbildungen, Kurzarbeit in Ausbildungsbetrieben sowie einer zu erwartenden geringeren Zahl von Neueinstellungen wie auch steigenden Zahl an Entlassungen besonders betroffen. Restriktionen, weltweit wirtschaftliche Unsicherheit und individuelle Zukunftsängste bedrohen die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe. Damit die Corona-Krise nicht zu einer Krise der beruflichen Zukunft junger Menschen und der Fachkräftesicherung wird, hat die Bundesregierung das 500 Millionen schwere Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern” aufgelegt. Dies soll Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen unterstützen und zum Erhalt von Lehrstellen motivieren. Damit wird der Beschluss vom 3. Juni 2020 „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zulkunftsfähigkeit stärken” umgesetzt.
Prämien für den Erhalt von Ausbildungsplätzen
Mit Prämien sollen
Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen motiviert werden, ihr
Ausbildunsniveau im Vergleich zu den Vorjahren aufrecht zu erhalten, um
mittelfristig den Fachkräftebedarf in Deutschland zu sichern.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Betriebe (KMU), die
durch die Covid-19-Krise erheblich betroffen sind. Gefördert wird mit
einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2000 Euro je Ausbildungsvetrag,
der für 2020 geschlossen wurde.
Wer sein Ausbildungsniveau im Vergleich zu den drei Vorjahren sogar erhöht, kann eine Förderung in Höhe von 3000 Euro erhalten.
Förderung soll Kurzarbeit vermeiden
Eine weitere Förderung hat zum Ziel, Kurzarbeit während der
Ausbildung zu vermeiden. Die Förderung ist bis 31. Dezember 2020
befristet und erfolgt in Höhe von 75 Prozent der
Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem im Betrieb ein
Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen ist.
Förderung von Verbundausbildung
Wenn
temporär aufgrund pandemiebedingter Schließung oder erheblicher
Einschränkungen die Ausbildung nicht im eigenen Betrieb möglich ist,
kann eine Verbund- oder Auftragsausbildung in überbetrieblichen
Berufsbildungsstätten oder anderen KMU durchgeführt werden. Dies wird
ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie bis zum 30. Juni 2021 gefördert.
Übernahmeprämie
KMU
aller Wirtschaftsbereiche, die Azubis aus pandemiebedingten
Betriebsinsolvenzen übernehmen, können eine Prämie in Höhe von 3000 Euro
pro aufgenommenem Auszubildenden beantragen. Die Förderung ist
befristet bis zum 30. Juni 2021.
Gestaffelte Förderung
Das Bundesprogram soll die Folgen
der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abfedern. Die Kosten für
die Umsetzung werden auf 500 Mio. Euro begrenzt, verteilt auf 150 Mio.
Euro in diesem Jahr und 350 Mio. Euro in 2021. Mit der Umsetzung des
Programms wird die Bundesagentur für Arbeit beauftragt, Anträge auf
Förderung sind bei der örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen.
www.bmbf.de.