Unrealistische Kontrollvorgaben und eine ausufernde Bürokratie, vor allem die drohende Anlastung, bremsen den möglichen Naturschutz in der landwirtschaftlichen Nutzung: Das ergab eine Fachtagung in Berlin.
Die Landwirtschaft erbringt bereits jetzt einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität, hob der Vertreter des DBV auf der Fachtagung in Berlin hervor.
Die Teilnehmer der Tagung „Mehr Biodiversität in der Agrarlandschaft – was tun?” waren sich jedenfalls in diesem Urteil einig. Die Fachveranstaltung wurde am 5. April von der Deutschen Vernetzungsstelle Ländlicher Räume (DVS) in Berlin ausgerichtet.
Dabei wären die Landwirte durchaus bereit, sich für mehr Naturschutz einzusetzen und Teile ihrer Flächen aus der Produktion zu nehmen oder extensiver zu bewirtschaften, hoben Praktiker und Berufsstandsvertreter hervor. Nach Auffassung des Umweltbeauftragten vom Deutschen Bauernverband (DBV), Eberhard Hartelt, sind das „rigide Kontrollsystem der Europäischen Union und mangelnde Flexibilität” derzeit Haupthindernisse für mehr Natur- und Artenschutz in der Agrarlandschaft. Er plädierte für einen Neustart im Kontrollwesen. Außerdem müssten Naturschutzleistungen besser honoriert werden; ein Nachteilsausgleich reiche nicht aus.
Hartelt hob den wichtigen Beitrag hervor, den die Landwirtschaft bereits jetzt zur Biodiversität erbringe. Er verwies auf eine Vielzahl von Agrarumweltmaßnahmen, das Greening sowie den Vertragsnaturschutz.
Für das BASF-Vorstandsmitglied Dr. Harald Schwager sind die moderne Landwirtschaft und der Umweltschutz kein Widerspruch. Ziel müsse es sein, produktive landwirtschaftliche Flächen zu erhalten und weniger produktive Areale als zusätzliche Lebensräume zur Förderung der Artenvielfalt zu nutzen.
Mühselig
Der Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE), Dr. Hanns-Christoph Eiden, unterstrich, dass man „nur
mit vereinten Kräften” die gesteckten Biodiversitätsziele erreichen
könne. Es gehe nicht ohne die Landwirtschaft, nicht ohne die anderen
Akteure des Naturschutzes, aber auch nicht ohne den Bund und die Länder.
Auf „die mühseligen Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung beim
EU-Recht” machte der Abteilungsleiter Biobasierte Wirtschaft im
Bundeslandwirtschaftsministerium, Clemens Neumann, aufmerksam. Man sei
sich durchaus der Hürden und Schwierigkeiten bewusst, und leite Kritik
regelmäßig und mit Nachdruck weiter. Die Brüsseler Mühlen mahlten aber
langsam, und das alleinige Vorschlagsrecht für Gesetzesvorschläge
obliege der EU-Kommission.
Dialogbereitschaft gelobt
Der Generalsekretär vom Deutschen Naturschutzring (DNR), Florian
Schöne, zeigte sich erfreut über die Dialogbereitschaft zwischen
Landwirtschaft und Naturschutz. Darauf müsse man unbedingt aufbauen. Er
hält einen gemischten Ansatz an Ordnungsrecht und innovativen Lösungen
aus der Branche für sinnvoll. Landwirt und Blogger Jürgen Pfaffen räumte
ein, dass es mit der Führungsebene der Umweltschutzorganisationen eine
konstruktive, differenzierte Auseinandersetzung gebe. Aber bereits
darunter und in der öffentlichen Diskussion würden die alten Feindbilder
und Mauern gepflegt. Hier sei der Landwirt oft der Alleinschuldige und
Buhmann.