Politik | 29. Mai 2019

Brüssel wird bei Düngung ungeduldig

Von AgE
Die Bundesregierung will der Europäischen Kommission bis Mitte Juni ihre Vorschläge für eine Änderung der Düngeverordnung vorlegen. Aus der EU-Kommission kommen derweil Signale der Ungeduld.
Bis März 2020, so der ehrgeizige Plan, soll die neue Düngeverordnung unter Dach und Fach sein.
Die Frist „bis Mitte Juni” haben die Staatssekretäre des Bundesumwelt- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Jochen Flasbarth und Hermann Onko Aeikens, vergangene Woche in einem Schreiben an den Generaldirektor der Brüsseler Generaldirektion Umwelt, Daniel Calleja Crespo, angekündigt. Der Spanier hatte sich zuvor in einem Brief unzufrieden mit dem schleppenden Fortgang der deutschen Bemühungen gezeigt und konkrete Vorschläge angemahnt. Komme die Bundesregierung den Forderungen weiterhin nicht nach, sei die Kommission verpflichtet, rechtliche Schritte einzuleiten.
Keine Einigung auf konkrete Maßnahmen für eine Änderung des Düngerechts hat die Bund-Länder-Runde unter Vorsitz von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am 21. Mai  in Berlin gebracht. Im Mittelpunkt des Treffens stand dem Vernehmen nach die Frage wirkungsgleicher Maßnahmen zu der bislang vorgesehenen schlagbezogenen 20-Prozent-Absenkung vom Düngebedarf in roten Gebieten. Beide Ressorts bekräftigten anschließend ihren Willen, eine gemeinsame Position zu erarbeiten, die von der Kommission akzeptiert und von den Ländern mitgetragen werde. Für Diskussionen sorgte ein Vorstoß aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, über eine verpflichtende Einrichtung von Wasserkooperationen in den roten Gebieten den Brüsseler Forderungen nach einem wirksameren Düngerecht nachzukommen.
Die Kommission hat laut Calleja Crespo die Maßnahmen „zur Kenntnis genommen”, die die Bundesregierung Anfang Februar in Aussicht gestellt habe und die „teilweise die Vorgaben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umsetzen”. Wichtige Elemente des Urteils wie eine Verlängerung von Sperrfristen für die Düngung auf Grünland und strengere Vorgaben für die Düngung an Hängen seien jedoch noch nicht umgesetzt worden. Zudem habe die Bundesregierung „weitere Informationen, Details und die wissenschaftliche Grundlage” für ihre Vorschläge vorlegen sollen, heißt es in dem auf den 15. Mai datierten Schreiben. Darin fordert der Generaldirektor die Bundesregierung auf, die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten, einschließlich eines von der Regierung genehmigten Entwurfs einer Gesetzesänderung. Anderenfalls sei die Kommission gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Dahinter steckt die Drohung eines Zweitverfahrens mit dem Ziel, Strafzahlungen wegen Nicht-Umsetzung des EuGH-Urteils festzusetzen.
Flasbarth und Aeikens versichern in ihrer Antwort an den Generaldirektor, dass die geforderten Unterlagen zu den Sperrzeiten und der Düngung an Hängen in Vorbereitung seien. Im Hinblick auf die in Aussicht gestellten Verschärfungen in roten Gebieten verweisen die Staatssekretäre auf die Bedenken der Bundesländer insbesondere gegen die vorgeschlagene Düngung um 20 Prozent unter Bedarf. Derzeit sei man in Gesprächen, Alternativen zu finden, die mindestens gleichwertig seien.
Der nach Brüssel übermittelte Zeitplan sieht vor, dass die Bundesregierung Anfang Juni ein Positionspapier mit maßgeblichen Vorschlägen zur Änderung der Düngeverordnung vorlegt und dies mit den Ländern, aber auch mit Verbänden und Parlamentariern diskutiert. Die Vorschläge sollen anschließend der Kommission übermittelt und Mitte Juni von den beiden Bundesministerinnen Klöckner und Svenja Schulze in Brüssel dem dortigen Umweltkommissar Karmenu Vella präsentiert werden. In einem weiteren Schritt will man einen Kabinettsbeschluss über ein Eckpunktepapier zur Änderung der Düngeverordnung herbeiführen. So soll die Ernsthaftigkeit der Bundesregierung dokumentiert werden, das Düngerecht zu ändern, um damit ein Zweitverfahren abzuwenden. Bis März 2020, so der ehrgeizige Plan, soll die neue Düngeverordnung unter Dach und Fach sein.