Der Herbizidwirkstoff Glyphosat soll in der Europäischen Union für weitere zehn Jahre zugelassen werden. Der zuständige EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis legte dazu vorige Woche eine Mitteilung vor.
Der Wirkstoff Glyphosat ist von den europäischen Behörden „bis zum Überdruss” analysiert worden, betonte EU-Agrarkommissar Phil Hogan im Europaparlament.
Andriukaitis bleibt mit der Ankündigung deutlich unterhalb des maximal möglichen Verlängerungszeitraums von 15 Jahren. Die Verwendung von Glyphosat vor der Ernte, in öffentlichen Parks und auf Spielplätzen soll dem Vernehmen nach EU-weit aber verboten werden. Außerdem soll die Verwendung des Netzmittels Tallowamin untersagt bleiben.
Die Generaldirektion Gesundheit betonte, dass die Kommission den jüngsten Stand der wissenschaftlichen Forschung und insbesondere die Schlussfolgerungen des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) berücksichtigt habe, die bestätigten, dass der Wirkstoff nicht als krebserregend eingestuft werde. Darüber hinaus sei der RAC auch zu dem Schluss gekommen, dass Glyphosat nicht als mutagen oder fruchtbarkeitsschädigend anzusehen sei. Zu gleichen Schlussfolgerungen seien auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Regulierungsbehörden in EU-Mitgliedstaaten und weltweit gelangt.
Bereits zuvor hatte EU-Agrarkommissar Phil Hogan im Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments betont, dass der Wirkstoff von den europäischen Behörden „bis zum Überdruss” analysiert worden sei.
Mit dem Vorschlag der Kommission wird sich Mitte Juni der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) befassen. Die Mitgliedstaaten könnten dort mit qualifizierter Mehrheit noch ein Veto einlegen. Das erscheint aber unwahrscheinlich. Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium reagierten verhalten auf die Ankündigung; sie wollen zunächst den konkreten Verordnungsvorschlag abwarten. Die Reaktionen in Politik und Verbändelandschaft waren geteilt.
Gemischte Reaktionen
Eine Entscheidung zur weiteren Zulassung von
Glyphosat muss bis spätestens Ende 2017 getroffen werden; dann nämlich
läuft die derzeit geltende Genehmigung aus. Daher wird noch vor der
Sommerpause der konkrete Verordnungsvorschlag erwartet. Ein Sprecher
betonte, dass es dem Bundesumweltministerium um konkrete Ansätze für das
Zulassungsverfahren gehe, damit die Effekte der Pflanzenschutzmittel
auf die Artenvielfalt verringert würden. Dazu zähle man auch
Einschränkungsmöglichkeiten für die Anwendung.
Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen
Genossenschaften (COGECA) bedauerten, dass sich die EU-Kommission nicht
zu einer Verlängerung über 15 Jahre durchringen konnte. Die
Internationale Vereinigung ökologischer Landbaubewegungen (IFOAM)
forderte die EU-Kommission indes auf, ein Verbot von Glyphosat
vorzuschlagen.
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk begrüßte die Pläne
der EU-Kommission. Sie seien ein Gewinn für die heimische
Landwirtschaft und ein Punktsieg für den Boden- und Erosionsschutz.
Der Naturschutzbund (NABU) Baden-Württemberg hingegen hält eine weitere Zulassung von Glyphosat für ein „fatales Signal”.