Der Deutsche Bauernverband (DBV) erwartet, dass die von der EU-Kommission beschlossene Ausnahmeregel zu GLÖZ 8 schnell umgesetzt wird. Das betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am 13. Februar in Berlin. Kurz zuvor war im Amtsblatt die entsprechende Durchführungsverordnung veröffentlicht worden.
Laut Krüsken sind bei den Änderungen an der Konditionalitätsverpflichtung GLÖZ 8 im laufenden GAP-Antragsjahr 2024 für die Landwirte zügige Entscheidungen sowie eine klare und verlässliche Kommunikation der neuen Regelungen sehr wichtig. „Hier kommt es auf jeden früheren Tag der Bekanntgabe an, der helfen kann, dass sich die Landwirte noch mit ihren Anbauentscheidungen kurzfristig auch im Sinne einer verbesserten Beantragung von Öko-Regelungen darauf einstellen können.”
Der DBV-Generalsekretär appellierte daher an die Entscheidungsträger von Bund und Ländern, rasch eine vollständige sowie uneingeschränkte Umsetzung des EU-Rahmens auf den Weg zu bringen. Zudem müsse spätestens Ende Februar über sämtliche Regelungen zur geänderten Erfüllung von GLÖZ 8 in Verbindung mit den Öko-Regelungen und den Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) entschieden worden sein. „Dazu gehört auch, praktische Umsetzungsfragen zu klären und an die Landwirte zu kommunizieren.”
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat sich verärgert über den Beschluss der EU-Kommission zu GLÖZ 8 gezeigt. Statt ständig neue Vorstöße der Brüsseler Behörde bräuchten die Mitgliedstaaten „verlässliche Regelungen”, betonte der Minister am Rande der Biofach am 13. Februar in Nürnberg. Schließlich sei es kein Zufall, dass es in der vergangenen Woche keine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag gegeben habe. „Wie soll denn Planungs- und Investitionssicherheit existieren, wenn die Kommission in Panik getrieben nach den Protesten in Frankreich ‚Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln‘ ruft”, so Özdemir. Deutschland hatte sich in der Abstimmung zum zweiten Kommissionsvorschlag enthalten, während es der ursprünglichen Vorlage noch zugestimmt hatte.
Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erklärte indessen gegenüber dem Fachpressedienst Agra-Europe, dass die EU-Kommission mit diesem Schritt „den Weg des konstruktiven Dialogs und der Kompromissfindung mit den Mitgliedstaaten” verlassen habe. Auf die Frage, ob Deutschland die Ausnahmeregeln zulassen werde, hieß es, man werde sich anschauen, welchen Weg andere EU-Mitgliedstaaten einschlagen. „Ziel muss ein Schutz der Biodiversität sein, der sich für die Landwirtinnen und Landwirte bezahlt macht”, so der Sprecher.
Unterdessen übte der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzringes (DNR), Florian Schöne, scharfe Kritik an der Brüsseler Kommission. „Im Alleingang vollzieht die EU-Kommission eine doppelte Rolle rückwärts auf Kosten der Natur”, so Schöne.