Politik | 01. Februar 2024

Von AgE/red
Die EU-Kommission kommt Forderungen nach einer Aussetzung der Regeln für die Stilllegung gemäß GLÖZ 8 zumindest in Teilen nach.
Landwirte dürfen zukünftig nach dem Willen der EU im Rahmen der GAP auf sieben Prozent ihrer Flächen Zwischenfrüchte anbauen. Hier ist ein Gemenge aus Gräsern, Inkarnatklee und Wicken zu sehen.
Mit einer jetzt beschlossenen Ausnahmeregelung wird die Verpflichtung, im Rahmen der GAP vier Prozent der Agrarflächen stillzulegen, zumindest etwas gelockert. Stattdessen werde es den Landwirten gestattet, auf sieben Prozent ihrer Flächen stickstoffbindende Pflanzen oder Zwischenfrüchte anzubauen, teilte der geschäftsführende Vizepräsident der Brüsseler Behörde, Maroš Šefcˇovicˇ, am Mittwoch in Brüssel mit. Auf diesen Flächen sei allerdings der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen nicht erlaubt. Betriebe mit weniger als 10 Hektar Ackerland sind ohnehin in der Regel von jeglicher Stilllegungsverpflichtung befreit.
Sobald die Mitgliedstaaten im Sonderausschuss für Landwirtschaft (SAL) grünes Licht erteilt haben, wird der implementierte Rechtsakt durch das Kollegium der Kommissare rückwirkend für dieses Jahr angenommen. Mitgliedstaaten, die diese Ausnahmeregelung auf nationaler Ebene anwenden wollen, müssen dies dann der Kommission innerhalb von 15 Tagen mitteilen. Dadurch sollen die Landwirte schnell Klarheit erhalten.
Die Ausnahmeregelung kam unter anderem auf Druck Frankreichs zustande. Der Pariser Landwirtschaftsminister Marc Fesneau hatte zuletzt bei den Treffen mit seinen EU-Amtskollegen mehrfach entsprechende Forderungen vorgebracht. Hinzu kamen die Proteste der französischen Bauern.  Deutschland war in dieser Frage bislang eher skeptisch.