Brüssel genehmigt neue Steillagenförderung für Winzer
Mit dem neuen Programm sollen auch Kleinststrukturen gefördert werden, um den Steillagenweinbau in der Fläche zu erhalten. Deshalb sei der Mindestauszahlungsbetrag je Antrag auf 150 Euro geplant worden, was fünf Ar entspreche. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Landtag im Haushalt 2018/19 sei eine Förderung von bis zu 3000 Euro je Hektar und Jahr vorgesehen. Wie das Ministerium mitteilt, können Betriebe bereits ab Ende Oktober bis 31. Dezember 2017 die Absicht zur Teilnahme am Förderprogramm bei den unteren Landwirtschaftsbehörden anzeigen. Anträge können dann über den Gemeinsamen Antrag bis 15. Mai 2018 gestellt werden. Die Antragsteller müssen sich für fünf Jahre verpflichten. Der Einstieg ist laut Ministerium auch in den Folgejahren möglich.