Die Europäische Kommission hat jetzt für den überarbeiteten deutschen Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) grünes Licht gegeben.
„Die Bürokratie wird weiter zunehmen und die finanzielle Attraktivität von Umweltleistungen wie Eco-Schemes abnehmen”, befürchtet DBV-Präsident Joachim Rukwied als Reaktion auf die Genehmigung des deutschen GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission.
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, bestätigte Brüssel damit nun auch formell die EU-rechtliche Grundlage für die Agrarförderung in Deutschland ab dem Jahr 2023. „Heute geht ein intensiver Verhandlungsprozess zu Ende”, stellte Minister Cem Özdemir am Montag fest. Mit dem GAP-Strategieplan „unterstützen wir den notwendigen Transformationsprozess der Landwirtschaft, stärken die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und helfen der Landwirtschaft, die Folgen der Klimakrise zu bewältigen”.
Nationaler Begleitausschuss
Im Rahmen der GAP stehen in Deutschland jährlich rund
sechs Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Gestärkt wird dem
Minister zufolge die ökologisch nachhaltige Agrarwirtschaft, „um auch in
Zukunft unsere Ernährung zu sichern und gleichzeitig die natürlichen
Ressourcen zu schützen”. Mit der Agrarförderung ab 2023 würden
Leistungen der Landwirte für den Umwelt- und Klimaschutz honoriert.
Zudem werde dazu beigetragen, die ländlichen Räume „zukunftsfest” zu
machen.
Um die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans zu
flankieren, werde ein nationaler Begleitausschuss von Wirtschaft-,
Sozial- und Umweltpartnern eingerichtet, erklärte Özdemir weiter.
Bereits im Dezember werde der Ausschuss zu seiner ersten Sitzung
zusammenkommen. „Durch die bereits vereinbarte, begleitende Evaluierung
wollen wir aus der Umsetzung des GAP-Strategieplans lernen, um die
Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die
Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten”, so der
Grünen-Politiker. Damit würden wichtige Vorarbeiten geleistet, um die
GAP ab 2027 weiterzuentwickeln und das System der Direktzahlungen durch
die Honorierung von Klima- und Umweltleistungen angemessen zu ersetzen.
Der Genehmigung war laut Ministerium ein intensiver informeller
Austauschprozess von Bund und Ländern mit der EU-Kommission
vorangegangen. Der GAP-Strategieplan sei auf Basis der Brüsseler
Anmerkungen in den letzten Monaten insbesondere beim Klima- und
Umweltschutz sowie dem Erhalt der Biodiversität nachjustiert worden.
Parallel dazu wurde laut Bundeslandwirtschaftsministerium die Anpassung
des nationalen Rechts in die Wege geleitet, damit dieses zum Start der
neuen Förderperiode am 1. Januar 2023 ebenfalls in Kraft treten kann. Am
Freitag dieser Woche wurden die
GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung
im Bundesrat behandelt.
DBV: Hängepartie endlich beendet
Der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied, begrüßt, dass der GAP-Strategieplan nun genehmigt ist. „Endlich ist diese Hängepartie beendet, das war längst überfällig. Jetzt haben die Betriebe Sicherheit. Für die Anbauplanung – die Aussaat von Winterkulturen ist weitgehend abgeschlossen – kam er jedoch zu spät. Die Bürokratie wird weiter zunehmen und die finanzielle Attraktivität von Umweltleistungen wie Eco-Schemes abnehmen,” befürchtet Rukwied.