Bonde weist neue Forderungen des Kartellamtes zurück
Nach intensiven Verhandlungen war im vergangenen Herbst eine Lösung gefunden worden, erinnert Bonde. Sie hatte, trotz einschneidender Veränderungen der Verwaltungsstrukturen, einen Weg aufgezeigt, der sowohl vom Land als auch von den Kommunalen Landesverbänden mitgetragen wurde. Die Landesregierung fasste im November die erforderlichen Beschlüsse. Das war Grundlage für eine sogenannte Verpflichtungszusage, die das Land dem Bundeskartellamt gegenüber abgegeben hat.
Das Land befürchte eine Zerschlagung der baden-württembergischen Forststruktur, gegen die man sich wehren werde. „Außerdem wird die vereinbarte Ausstiegsklausel für den Fall einer Änderung des Bundeswaldgesetzes für wirkungslos erklärt. Dem können wir so nicht zustimmen”, verschafft der Minister seinem Unmut Luft.
In den vergangenen Wochen sei noch einmal alles versucht worden, mit dem Bundeskartellamt eine tragfähige Verhandlungslösung zu finden. „Es ist mir unerklärlich, wie eine Bundesbehörde hier agiert. Letztendlich bleibt dem Land nun keine andere Möglichkeit, als die Notbremse zu ziehen. Deshalb haben wir heute die Zusagen des Landes an das Bundeskartellamt zurückgenommen”, erläuterte Minister Bonde.
den gemeinsamen Holzverkauf förmlich untersagen wird. Das Land werde in engem Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden alles tun, um Risiken im weiteren Verfahren zu minimieren, und erforderlichenfalls auch den Rechtsweg beschreiten.
Eine Untersagungsverfügung des Kartellamtes hätte zur Folge, dass der Holzverkauf einschließlich des Holzauszeichnens für die Körperschafts- und Privatwälder über 100 Hektar durch staatliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung untersagt wäre. Dagegen könnte das Land nur noch Rechtsmittel einlegen, wobei dieses im konkreten Fall keine aufschiebende Wirkung hätte.
Auch der Präsident des Landkreistages, Landrat Joachim Walter, sieht den Verpflichtungszusagen die Grundlage entzogen. „Das aktuelle Anhörungsschreiben des Bundeskartellamts birgt in sich Widersprüche und bietet damit keine ausreichende Rechtssicherheit für eine praktikable Umsetzung. Bisher haben das Land und die
kommunalen Landesverbände an einem Strang gezogen und alle Schritte des Verfahrens intensiv abgestimmt und gemeinsam getragen. Das soll auch weiter so bleiben. Die Landkreise werden eine strukturelle Änderung der Forstverwaltung nur auf rechtssicherer Basis umsetzen”, betonte er.
Empört zeigt sich auch der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV). Er kritisiert die ausschließlich erwerbswirtschaftliche Sichtweise des Bundeskartellamts, die jegliche ökologischen und Gemeinwohlaspekte des Waldes ausblendet. Der LNV fürchtet um die anerkannt hohen Standards für eine besitzartenübergreifende naturnahe Waldwirtschaft, wenn sich das Bundeskartellamt mit seiner Meinung durchsetzt.