Waldwirtschaft | 29. Januar 2015

Bonde weist neue Forderungen des Kartellamtes zurück

Von Forstministerium/BBZ-Redaktion
Das Bundeskartellamt hat den Kompromiss mit der Landesregierung über die Forstreform aufgekündigt. Als Reaktion darauf hat jetzt die baden-württembergische Landesregierung ihre Zusagen zurückgezogen. Nachdem alle Verhandlungen gescheitert sind, droht ein Rechtsstreit.
Ein Förster vermisst Laubstammholz auf einem befestigten Polterplatz. Das Bundeskartellamt will diese und andere Tätigkeiten privatisieren.
Das Bundeskartellamt stellt die gefundene Lösung zum Rundholzverkauf in Baden-Württemberg und zur Reform der Struktur der Forstverwaltung erneut in Frage. Das geht aus einer Mitteilung von Forstminister Alexander Bonde vom 26. Januar hervor.
Nach intensiven Verhandlungen war im vergangenen Herbst eine Lösung gefunden worden, erinnert Bonde. Sie hatte,  trotz einschneidender Veränderungen der Verwaltungsstrukturen, einen Weg aufgezeigt, der sowohl vom Land als auch von den Kommunalen Landesverbänden mitgetragen wurde. Die Landesregierung fasste im November die erforderlichen Beschlüsse. Das war Grundlage für eine sogenannte Verpflichtungszusage, die das Land dem Bundeskartellamt gegenüber abgegeben hat.
Revierdienst als wirtschaftliche Tätigkeit
"Das Bundeskartellamt hatte zwar die ausgehandelten Verpflichtungszusagen ursprünglich akzeptiert, bewertet diese jetzt aber völlig unerwartet neu. Erst mit ihrem jüngsten Anhörungsschreiben im Dezember 2014 hat die Behörde offengelegt, dass sie in vielen zentralen Fragen weiterhin eine andere Auffassung vertritt als im Kompromiss ausgehandelt. Die Forsteinrichtung, die forsttechnische Betriebsleitung im Körperschaftwald ebenso wie der Revierdienst werden neuerdings als wirtschaftliche Tätigkeiten eingestuft”, fasst Bonde seine Kritik zusammen.
Das Land befürchte eine Zerschlagung der baden-württembergischen Forststruktur, gegen die man sich wehren werde. „Außerdem wird die vereinbarte Ausstiegsklausel für den Fall einer Änderung des Bundeswaldgesetzes für wirkungslos erklärt. Dem können wir so nicht zustimmen”, verschafft der Minister seinem Unmut Luft.
In den vergangenen Wochen sei noch einmal alles versucht worden, mit dem Bundeskartellamt eine tragfähige Verhandlungslösung zu finden. „Es ist mir unerklärlich, wie eine Bundesbehörde hier agiert. Letztendlich bleibt dem Land nun keine andere Möglichkeit, als die Notbremse zu ziehen. Deshalb haben wir heute die Zusagen des Landes an das Bundeskartellamt zurückgenommen”, erläuterte Minister Bonde.
Ein Rechtsstreit droht
Er geht davon aus, dass die Behörde möglicherweise so reagiert, dass sie demnächst
den gemeinsamen Holzverkauf förmlich untersagen wird. Das Land werde in engem Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden alles tun, um Risiken im weiteren Verfahren zu minimieren, und erforderlichenfalls auch den Rechtsweg beschreiten.
Eine Untersagungsverfügung des Kartellamtes hätte zur Folge, dass der Holzverkauf einschließlich des Holzauszeichnens für die Körperschafts- und Privatwälder über 100 Hektar durch staatliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung untersagt wäre. Dagegen könnte das Land nur noch Rechtsmittel einlegen, wobei dieses im konkreten Fall keine aufschiebende Wirkung hätte.
Weitere Stimmen zum Kartellstreit
Nicht nur der grüne Forstminister, sondern auch die kommunalen Waldbesitzer sehen die Ziele  einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Gefahr. „Der aktuelle Beschluss des Bundeskartellamts ist nicht geeignet, um die Ziele der kommunalen Waldbesitzer zu erreichen. Deshalb hat der Gemeinsame Forstausschuss von Gemeinde- und Städtetag das Land einstimmig dazu aufgefordert, sowohl für die Holzvermarktung als auch für die damit zusammenhängenden forstlichen Dienstleistungen klare und rechtssichere Grundlagen zu schaffen”, ergänzte Roger Kehle, der Präsident des Gemeindetags, die Einschätzungen des Ministers. 
„Eine so tiefgreifende Strukturreform der Forstverwaltung macht nur Sinn, wenn sie zu stabilen und rechtssicheren Verhältnissen für die Forstverwaltung und Stadtkreise sowie für die waldbesitzenden Kommunen führt. Das, was das Bundeskartellamt in seinem Anhörungsschreiben ausführt, konterkariert aber dieses Ziel geradezu. Dass das Bundeskartellamt auf diese Weise den mit dem Land gefundenen Kompromiss nun wieder aufkündigt, ist für mich nicht nachvollziehbar”, so die Einschätzung der Präsidentin des Städtetags und Reutlinger Oberbürgermeisterin Barbara Bosch.
Auch der Präsident des Landkreistages, Landrat Joachim Walter, sieht den Verpflichtungszusagen die Grundlage entzogen. „Das aktuelle Anhörungsschreiben des Bundeskartellamts birgt in sich Widersprüche und bietet damit keine ausreichende Rechtssicherheit für eine praktikable Umsetzung. Bisher haben das Land und die
kommunalen Landesverbände an einem Strang gezogen und alle Schritte des Verfahrens intensiv abgestimmt und gemeinsam getragen. Das soll auch weiter so bleiben. Die Landkreise werden eine strukturelle Änderung der Forstverwaltung nur auf rechtssicherer Basis umsetzen”, betonte er.
Empört zeigt sich auch der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV). Er kritisiert die ausschließlich erwerbswirtschaftliche Sichtweise des Bundeskartellamts, die jegliche ökologischen und Gemeinwohlaspekte des Waldes ausblendet. Der LNV fürchtet um die anerkannt hohen Standards für eine besitzartenübergreifende naturnahe Waldwirtschaft, wenn sich das Bundeskartellamt mit seiner Meinung durchsetzt.