Der Fachausschuss Bauernwald des BLHV diskutierte bei seiner Sitzung am 5. November intensiv und kritisch die geplanten Gesetzesänderungen zur Umsetzung der Forstverwaltungsreform in Baden-Württemberg.
Private Waldeigentümer müssen sich mit strukturellen Nachteilen bei der Beseitigung von Waldschäden herumplagen.
Im Anschluss an den Privatwaldgipfel stehe die Politik nun in der Verantwortung, eine vernünftige und praxisgerechte sowie unbürokratische Betreuung und Förderung des Privatwaldes im Zuge der Forstverwaltungsreform auf den Weg zu bringen. Dürre und Borkenkäferkalamitäten in diesem Jahr hätten deutlich gemacht, dass eine Beratungsoffensive Privatwald zum Aufbau klimastabiler Wälder dringend geboten sei.
Wortbruch
In Bezug auf das Gesetz erinnerte der Waldausschuss an die Zusage des Landes, im Landeswaldgesetz nur das zu ändern, was zwingend zur Umsetzung der Verwaltungsreform geboten ist. Von einer Erweiterung und Ökologisierung der Grundpflichten des Waldbesitzers war nie die Rede. Der Waldausschuss warf insoweit der Politik Wortbruch vor, er warnte davor, dass diese Abkehr vom ursprünglichen Grundsatz zur Folge haben werde, dass vielerlei Interessenorganisationen nun auf eine umfassende Änderung des Landeswaldgesetzes drängen würden.
Die Lobby der Mountainbiker setze bekanntlich die Abgeordneten schon hinsichtlich der Zwei-Meter-Regelung wieder unter Druck. Neue ökologische Pflichten seien angesichts einer grundsätzlichen Existenzbedrohung des Waldes weder nachvollziehbar noch vermittelbar.
Insbesondere kritisiert wurden die drohende Verbindlichkeit der Natura-2000-Managementpläne durch die Hintertür im Landeswaldgesetz sowie die Vorgabe der Erhaltung eines „hinreichenden” Anteils von Totholz. Hier sei der Streit um die Auslegung dieses unbestimmten Begriffes vorprogrammiert. Aus Sicht der Waldbauern ist eine Bodenschutzkalkung auch künftig intensiv finanziell zu fördern.
Eigentum wird entwertet
Ebenso müsse für die Notwendigkeit des Großmaschineneinsatzes geworben
werden. Erfahrungsgemäß führten neue ökologische Verpflichtungen der
Waldeigentümer zu ständigem Rechtfertigungsdruck dieser gegenüber den
selbsternannten ökologischen „Hilfssheriffs”, die dann mit Anzeigen die
Naturschutzverwaltung beschäftigen würden.
Der Fachausschuss
Bauernwald fordert, dass die Betreuung des Privatwaldes auch künftig
innerhalb eines
Reviersystems erfolgen müsse. Dies sei im
Landeswaldgesetz klarzustellen. Ebenso dürften bestehende
Forstbetriebsgemeinschaften aus Kommunal- und Privatwald nicht
zerschlagen werden.
Der Waldausschuss kritisierte hinsichtlich der Anstalt des öffentlichen
Rechtes die
Zusammensetzung des Beirates. Es sei nicht nachvollziehbar,
dass dort der Landessportbund oder der Naturschutz mit
Landesnaturschutzverband und NABU gleich doppelt vertreten seien, aber
kein Vertreter des Privatwaldes. Das Eigentum am Wald werde Schritt für
Schritt schleichend entwertet. Die Vorleistungen der Waldeigentümer
würden nicht honoriert. Nun sei die Landespolitik an höchster Stelle
gefordert, sich zum Privatwald zu bekennen.
Ihre Meinung ist gefragt - bis 16. November
Die Neuorganisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg schreitet
voran. Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Anhörungsphase.
Auch jeder Waldeigentümer kann und sollte sich zu Wort melden.
„Bringen Sie sich als Betroffene und Waldeigentümer in den
Gesetzgebungsprozess ein”, appelliert Bernhard Bolkart,
BLHV-Vizepräsident und Vorsitzender des Verbands-Waldausschusses.
Das „Gesetz zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwaltung
Baden-Württemberg” soll die Rahmenbedingungen für die neuen forstlichen
Strukturen ab dem 1. Januar 2020 definieren. Dazu gibt es aktuell einen
Gesetzentwurf.
Zu diesem Stellung zu nehmen, wurden unter anderem bereits 120 Verbände
aufgefordert. Der BLHV tut dies für seine Mitglieder. Darüber hinaus ist
jeder einzelne Waldeigentümer aufgefordert, seine Stimme in die
Diskussion mit einzubringen.
Das ist mit sehr wenig Aufwand möglich.
Über das
Beteiligungsportal der Landesregierung kann jeder einfach
Kommentare, Bewertungen und Fragen zum Forstreformgesetz abgeben. Die
Beteiligungsfrist endet am Freitag, 16. November 2018.
Der BLHV fordert alle Betroffenen auf, sich aktiv in die laufende
Diskussion einzubringen. Dies tun bereits massiv die verschiedensten
Interessengruppen und es ist umso wichtiger, hier Präsenz zu zeigen.