Biosicherheitsmaßnahmen in Zeiten von ASP
Blut (Blutkuchen verwesend)15 Wochen
Blut bei 4 °C18 Monate
Skelettmuskel bei 4 °C 105 Tage
Skelettmuskel gefroren33 Monate
Schweinekot bei Umgebungstemperatur 60–100 Tage
in blutverseuchter Erde205 Tage
Knochenmark bei –4 °C6 Monate
Innereien bei 4 °C105 Tage
Schinken (gesalzen, getrocknet)140 Tage
Parmaschinken399 Tage
- den Bestand an Wildschweinen zu reduzieren,
- bei Jagden im Ausland bei der Rückkehr die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und
- keine Jagdtrophäen aus dem Ausland einzuführen.
- Keine Verfütterung von Speiseabfällen,
- kein Kontakt mit Fremden – kein Zutritt für unbefugte oder betriebsfremde Personen in den Stall,
- Schuhwechsel vor Betreten des Stalles.
Blutiger Kot von Wildschweinen, Blut von verendeten Tieren und anderes virushaltiges Material kann auf verschiedenste Weise auf das Betriebsgelände oder in den Stall kommen. Es kann an den Reifen von jedem Fahrzeug – seien es betriebseigene, überbetrieblich eingesetzte oder Fremdfahrzeuge (wie Tierarzt, TBA-Fahrzeug, Spermatransport u. v. a.) – haften und sich auf dem Betriebsgelände wieder lösen. Ebenso kann es mit dem Schuhwerk, mit Getreide, Stroh oder Heu, das mit Ausscheidungen von Wildschweinen in Berührung gekommen ist, oder anderem in den Betrieb und nachfolgend in den Stall gelangen.
- Bei der externen Biosicherheit geht es darum, den Eintrag von Keimen in den Bestand zu verhindern. Einfluss auf die externe Biosicherheit haben der Standort, bauliche Maßnahmen wie ein Schutzzaun, Lagerplatz und Übergabestelle für Kadaver, Laderampe für Zu- und Verkauf, Gülle- und Mistentsorgung, Herkunft bzw. Zukauf der Tiere, Abgabe bzw. Verkauf von Tieren und der Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betrieb.
- Ziel der internen Biosicherheit ist, die Ausbreitung von Keimen im Bestand zu verhindern. Entscheidend hierfür sind zum Beispiel die Stallbauausführung, die Optimierung betriebsinterner Abläufe, Rein-Raus-Verfahren, Reinigung und Desinfektion, Ungeziefer- und Schadnagerbekämpfung, Erreichen bzw. Erhalten einer belastbaren Bestandsimmunität, Erreichen bzw. Erhalten einer guten Einzeltierimmunität oder die regelmäßige Parasitenbekämpfung.
Vom Betriebsgelände in den Stall kann das Virus gelangen, wenn es mit dem Schuhwerk oder mit Betriebsmitteln in den Innenbereich getragen wird. Deshalb muss klar geregelt sein, dass für den Stallbereich eigene Betriebskleidung (Schuhe, Overall etc.) zur Verfügung steht. Diese Stallkleidung wird in der Hygieneschleuse verwahrt. Dort wird die Straßenkleidung abgelegt und die Stallkleidung angelegt. Wichtig sind hier eine klare Trennung zwischen innen (Weißbereich) und außen (Schwarzbereich) und das Vermeiden von sich kreuzenden oder überschneidenden Wegen. Hier muss auch die Möglichkeit zum Waschen und Desinfizieren der Hände gegeben sein, was sowohl vor dem Betreten als auch beim Verlassen des Stalles durchgeführt werden muss.
Für größere Betriebe sind diese Regelungen in der SchwHaltHygVO zwingend vorgeschrieben, machen aber natürlich auch für mittlere und kleinere Haltungen Sinn.
Sichere Lagerung von Futter und Einstreu
Futter, Beschäftigungsmaterial und Einstreu sind wildschweinsicher zu lagern. Da die Möglichkeit des Viruseintrages über die Verwendung von Futtermitteln, Einstreu, Heu und anderem aus dem gefährdeten Gebiet besteht, kann im Seuchenfall ein Verwendungsverbot erlassen werden. Ein Nutzungs- bzw. Ernteverbot für landwirtschaftliche Flächen in diesem Gebiet soll zum einen der Gefährdung vorbeugen, eventuell kontaminiertes Material in den Betrieb zu bringen, und weiterhin eine Störung der Wildschweine durch die Arbeiten auf dem Feld und damit eine Auswanderung eventuell befallener Tiere verhindern.