Waldwirtschaft | 14. August 2014

30 bis 50 Prozent höhere Beiträge belasten kleine Waldbesitzer

Von AGDW
„Es ist nicht hinnehmbar, dass kleine Forstbetriebe mit wenigen Hektar Wald ihre gesamten Erträge und mehr an die Berufsgenossenschaft (BG) abführen müssen”, betont Norbert Leben. Er ist Vizepräsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW).
Private kleine Waldbesitzer müssen deutlich höhere Beiträge zahlen.
„Es kocht an der Basis”, so beschreibt Leben die Stimmung der Waldbesitzer.
Zum Hintergrund: Mit der Zusammenführung der ehemals regional organisierten Träger zur neuen bundesweit zuständigen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind auch die Berechnungsmodalitäten für die BG-Beiträge verändert worden. Im Ergebnis werden durch die im Jahr 2014 versandten Beitragsbescheide die Forstflächen in der Regel mit plus 30 bis 50 Prozent deutlich stärker belastet als bisher. Langfristig ergeben sich darüber hinaus vor allem für die Waldbesitzer in Nord- und Ostdeutschland Beitragssteigerungen von bis zu 300 Prozent.
Genauso dramatisch ist die Beitragsentwicklung für die zahlreichen erstmals erfassten Kleinstwaldbesitzer. Neuerdings zählt jeder, der eine Waldfläche ab 0,25 Hektar  sein Eigentum nennt, als Unternehmer und ist somit beitragspflichtig. Dabei wird nicht nur ein flächenabhängiger Beitrag erhoben, sondern auch ein Grundbeitrag von mindestens 60 Euro je Unternehmen.
Die Waldeigentümer betonten, dass sie die grundsätzliche Ausrichtung der Unfallversicherung auf eine stärkere Risikoorientierung nicht in Frage stellen. „Diese in den vergangenen Jahren eingeleitete Entwicklung und die damit verbundenen Beitragsanhebungen für die Forstbetriebe haben wir akzeptiert”, so Norbert Leben, „doch was jetzt passiert, bringt das Fass zum Überlaufen”.
Konkret fordert die AGDW:
  • Eine praxisgerechte Erhöhung der Mindestflächengröße, ab der die Versicherungspflicht eintritt.
  • Eine Differenzierung nach Nutzungsmöglichkeiten auch für kleinere Betriebe und Berücksichtigung des Hiebsatzes.
  • Eine gemeinsame Veranlagung der in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisierten Flächen.
Der Ausschuss für überbetriebliche Zusammenarbeit der AGDW sieht insbesondere im dritten  Punkt einen zukunftsweisenden Weg. Die Strukturen der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse seien geradezu prädestiniert, bei Kleinwaldbesitzern auch die BG-Beiträge zu erheben. Dies würde die Sozialversicherung bei den Verwaltungskosten erheblich entlasten, im Gegenzug könnte auf eine Erhebung von Grundbeiträgen bei den Einzelmitgliedern der Zusammenschlüsse verzichtet werden.