Politik | 06. Juni 2019

Bewegung bei Dürreversicherung

Von AgE
In Sachen Dürreversicherung gibt es vom Bundesfinanzministerium positive Signale. Es zeigt sich aufgeschlossen gegenüber einem ermäßigten Steuersatz.
Der Klimawandel erhöht die Ertragsrisiken für die Bauern.
Es sei geplant, „das Versicherungsteuergesetz entsprechend zu ändern”, heißt es in einem  Schreiben des Finanzministeriums an das Bundeslandwirtschaftsministerium zu dessen Forderung nach einem ermäßigten Steuersatz für Dürrepolicen. Wie Letzteres am 31. Mai nochmals betonte, hält es Ministerin  Julia Klöckner für notwendig, dass es zu einer Steuersenkung bei der Dürreversicherung komme. Im Zuge des klimatischen Wandels komme diesem Thema eine zunehmende Bedeutung für die Landwirtschaft zu.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies darauf hin, dass es zur Einbeziehung des Risikos Dürre als weiterer wetterbedingter Elementargefahr in die Anwendung des ermäßigten Versicherungssatzes von 0,03 Prozent der Versicherungssumme seit dem Dürresommer des vergangenen Jahres in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium sei.
Am Dienstag voriger Woche hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung auf Vorlage von Landwirtschaftsminister  Volker Wissing einen Entschließungsantrag für den Bundesrat beschlossen, in dem gefordert wird, die Steuer bei Dürreversicherungen auf den einheitlich niedrigen Satz von Mehrgefahrenversicherungen zu senken; das wären 0,03 Prozent statt der derzeit für Dürrepolicen geltenden 19 Prozent. „Infolge des Klimawandels nehmen Wetterrisiken zu, die erhebliche Folgen für die Erträge in der Landwirtschaft und im Weinbau haben können”, stellte Wissing dazu fest. Die Landwirte spürten die Konsequenzen des Klimawandels ganz konkret in ihrer tagtäglichen Arbeit. „Wir müssen sie dabei unterstützen, mit den Folgen der zunehmenden Extremwetterlagen umzugehen”, so der FDP-Politiker.
Strafsteuer
Die geltende Steuer auf Dürreversicherungen sei kontraproduktiv und wirke wie eine Strafsteuer, erklärte Wissing. Er teilte mit, dass die Bundesregierung auch dazu aufgefordert werden solle, weitergehende Instrumente staatlicher Unterstützung für das land- und forstwirtschaftliche Risikomanagement zu ermöglichen. „Wir möchten die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) um einen neuen Fördergrundsatz erweitern, der es ermöglicht, Maßnahmen zur Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Folgen für die Landwirtschaft zu unterstützen”, so der Minister. Denkbar seien weiterhin eine steuerliche Ausgleichsrücklage, Darlehenslösungen für die Bildung von Risikorücklagen sowie die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen oder von Versicherungen gegen einzelne Elementargefahren.