Beschluss zu Anbindehaltung und Ringelschwänzen
Von AgE
Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Die Frist für die Anbindehaltung soll auf zehn Jahre verlängert werden, die Kombihaltung unter bestimmten Bedingungen bestehen bleiben. Die Regelungen zum Kupieren von Ringelschwänzen sollen konkretisiert werden.
Die „Kombihaltung” soll für Betriebe mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt bleiben.
Nachdem die Novelle des Tierschutzgesetzes überraschend nicht auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundeskabinetts am 21.Mai gekommen war, hat das Kabinett die Vorlage am 24. Mai doch noch im Umlaufverfahren beschlossen. Damit kann der Entwurf noch wie geplant vor der Sommerpause in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Der erste Durchgang im Bundesrat ist für Anfang Juli vorgesehen.
Kombihaltung für begrenzte Zahl
Die Bundesregierung bleibt bei ihrem grundsätzlichen
Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Rinder innerhalb von zehn
Jahren. Die „Kombihaltung” soll für Betriebe mit höchstens 50 über
sechs Monate alten Rindern erlaubt bleiben.
Untersagt werden sollen auch das betäubungslose Veröden der Hornanlagen
von Kälbern und das Schwänzekupieren von Lämmern. Für das Kupieren der
Schwänze von Ferkeln sollen die Vorgaben konkretisiert werden. Auf
Schlachthöfen soll in tierschutzrelevanten Bereichen eine Pflicht für
Videoaufzeichnungen eingeführt werden.
Sowohl aus den Reihen der Landwirtschaft als auch von Tierschützern hagelte es Kritik.
Staatsziel Tierschutz
Die Verbesserung des Tierschutzes hat für die
Bundesregierung eine hohe Priorität, sagte Bundeslandwirtschaftsminister
Cem Özdemir anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Seit 20 Jahren sei
Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Neben der
landwirtschaftlichen Tierhaltung betreffen die Neuregelungen auch die
Haltung von Heimtieren, den Online-Handel, die Haltung von Wildtieren in
reisenden Zirkussen sowie Versuchstiere.
Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast und Zoe Mayer
bezeichneten die Novelle als „das ambitionierteste und umfangreichste
tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte”. Für die SPD
sind deren Tierschutzbeauftragten Anke Hennig zufolge das Ende der
Anbindehaltung und das Ende von Qualzuchten politische Prämissen bei der
Novelle des Tierschutzgesetzes.
Kritisch zur Regierungsvorlage äußerte sich der agrarpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann. Die vorgesehenen
Änderungen bedeuteten mehr Bürokratie und höhere Kosten für die
Tierhalter. In der Folge werde die landwirtschaftliche Erzeugung weiter
ins Ausland ausgelagert. Nach Auffassung der Union müsse die
Weiterentwicklung des Tierschutzes „nach wissenschaftlichen Kriterien,
mit Augenmaß und unter Einbeziehung des Berufsstandes” erfolgen.
DBV: Handwerklich schlecht
Die Vorschläge der Bundesregierung seien
„wenig praktikabel und in handwerklicher Hinsicht sehr
überarbeitungsbedürftig”, stellte der Veredlungspräsident des Deutschen
Bauernverbandes (DBV), Hubertus Beringmeier, fest. Im Bereich der
Schweinehaltung diene dieses Gesetz nicht dem Tierschutz, sondern
fördere Tierleid. „Dass Verletzungen bei Tieren hingenommen werden
sollen, ist für uns nicht akzeptabel”, betonte Beringmeier mit Bezug auf
die Regelungen zum Kupierverzicht für Ringelschwänze.
Verärgert zeigte sich der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der
Schweinehalter Deutschlands (ISN), Dr. Torsten Staack. Für ihn ist der
Entwurf „ein Bürokratiemonster ohne Tierschutzwirkung”.
Scharfe Kritik übten die Tierschutzverbände, wenngleich aus völlig
anderen Gründen. „Ein Tierschutzgesetz muss Tiere schützen, nicht den
faulen Koalitionsfrieden”, so der Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Er warf Özdemir erneut vor, ein
Ende der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern verhindert zu haben. „Anbindehaltung ist Tierqual”, so Schröder.