Politik | 29. Mai 2024

Beschluss zu Anbindehaltung und Ringelschwänzen

Von AgE
Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Die Frist für die Anbindehaltung soll auf zehn Jahre verlängert werden, die Kombihaltung unter bestimmten Bedingungen bestehen bleiben. Die Regelungen zum Kupieren von Ringelschwänzen sollen konkretisiert werden.
Die „Kombihaltung” soll für Betriebe mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt bleiben.
Nachdem die Novelle des Tierschutzgesetzes überraschend nicht auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundeskabinetts am  21.Mai gekommen war, hat das Kabinett die Vorlage am 24. Mai doch noch im Umlaufverfahren beschlossen. Damit kann der Entwurf noch wie geplant vor der Sommerpause in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Der erste Durchgang im Bundesrat ist für Anfang Juli vorgesehen.
Kombihaltung für begrenzte Zahl
Die Bundesregierung bleibt bei ihrem grundsätzlichen Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Rinder innerhalb von zehn Jahren. Die  „Kombihaltung” soll für Betriebe mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt bleiben.
Untersagt werden sollen auch das betäubungslose Veröden der Hornanlagen von Kälbern und das Schwänzekupieren von Lämmern. Für das Kupieren der Schwänze von Ferkeln sollen die Vorgaben konkretisiert werden. Auf Schlachthöfen soll in tierschutzrelevanten Bereichen eine Pflicht für Videoaufzeichnungen eingeführt werden.
Sowohl aus den Reihen der Landwirtschaft als auch von Tierschützern hagelte es Kritik.
Staatsziel Tierschutz
Die Verbesserung des Tierschutzes hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Seit 20 Jahren sei Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Neben der landwirtschaftlichen Tierhaltung betreffen die Neuregelungen auch die Haltung von Heimtieren, den Online-Handel, die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen sowie Versuchstiere.
Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast und Zoe Mayer bezeichneten die Novelle als „das ambitionierteste und umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben der vergangenen Jahrzehnte”.   Für die SPD sind deren Tierschutzbeauftragten Anke Hennig zufolge das Ende der Anbindehaltung und das Ende von Qualzuchten politische Prämissen bei der Novelle des Tierschutzgesetzes.
Kritisch zur Regierungsvorlage äußerte sich der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann. Die vorgesehenen Änderungen bedeuteten mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter. In der Folge werde die landwirtschaftliche Erzeugung weiter ins Ausland ausgelagert. Nach Auffassung der Union müsse die Weiterentwicklung des Tierschutzes „nach wissenschaftlichen Kriterien, mit Augenmaß und unter Einbeziehung des Berufsstandes” erfolgen.
DBV: Handwerklich schlecht
Die Vorschläge der Bundesregierung seien „wenig praktikabel und in handwerklicher Hinsicht sehr überarbeitungsbedürftig”, stellte der Veredlungspräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Hubertus Beringmeier, fest. Im Bereich der Schweinehaltung diene dieses Gesetz nicht dem Tierschutz, sondern fördere Tierleid. „Dass Verletzungen bei Tieren hingenommen werden sollen, ist für uns nicht akzeptabel”, betonte Beringmeier mit Bezug auf die Regelungen zum Kupierverzicht für Ringelschwänze.
Verärgert zeigte sich der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), Dr. Torsten Staack. Für ihn ist der Entwurf „ein Bürokratiemonster ohne Tierschutzwirkung”.
Scharfe Kritik übten die Tierschutzverbände, wenngleich aus völlig anderen Gründen. „Ein Tierschutzgesetz muss Tiere schützen, nicht den faulen Koalitionsfrieden”, so der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Er warf Özdemir erneut vor, ein
Ende der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern verhindert zu haben. „Anbindehaltung ist Tierqual”, so Schröder.