Drittstaatsangehörige, Asylbewerber und Geduldete können durch ein vereinfachtes Verfahren unbürokratischer als Saisonarbeitskräfte gewonnen werden.
Die Bundesagentur für
Arbeit (BA) hat eine sogenannte Globalzustimmung für den Einsatz von
Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der
Landwirtschaft erteilt, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium
mitteilt. Die Regelung gilt für den Zeitraum vom 1. April bis 31.
Oktober.
Konkret geht es um eine befristete deutliche
Verfahrenserleichterung bei der Beschäftigungsaufnahme. Die BA muss ihre
Zustimmung zur Arbeitsaufnahme nun nicht mehr in jedem Einzelfall
erteilen.
Die Globalzustimmung gilt für
- Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung, bei denen das
Asylverfahren nicht binnen neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen
ist;
- Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten;
- Personen mit einer Duldung und
- Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt.