Betrieb und Wirtschaft | 22. April 2020

Beschäftigung unbürokratischer

Von der BBZ-Redaktion
Drittstaatsangehörige, Asylbewerber und Geduldete können durch ein vereinfachtes Verfahren unbürokratischer als Saisonarbeitskräfte gewonnen werden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine sogenannte Globalzustimmung für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft erteilt, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilt. Die Regelung gilt für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober.
Konkret geht es um eine befristete deutliche Verfahrenserleichterung bei der Beschäftigungsaufnahme. Die BA muss ihre Zustimmung zur Arbeitsaufnahme nun nicht mehr in jedem Einzelfall erteilen.
 
Die Globalzustimmung gilt für
  • Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung, bei denen das Asylverfahren nicht binnen neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen ist;
  • Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten;
  • Personen mit einer Duldung und
  • Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt.