Beratung für Tabakanbau und mehr
Die landwirtschaftliche Beratung wird in Baden-Württemberg gefördert. Der Beratungsdienst Tabakbau ist seit 2015 anerkannt für die geförderte Beratung landwirtschaftlicher Be- triebe durch das Förderprogramm ELER mit den Mitteln der EU, mitfinanziert durch das Land Baden-Württemberg und das BMEL. Zugelassen ist der BD für die Module Grundmodul Ackerbau (127), Grundmodul Betriebswirtschaftliche Begleitung (101), Spezialmodul Düngung (124) und Ackerbauliche Spezialkulturen – Tabak (128). Alle notwendigen Informationen sind zu finden unter www.beratung-bw.de.
Jüngstes Beispiel sind die Düngeverordnung und die durch sie vorgeschriebene schlagspezifische Bedarfsberechnung und die Aufzeichnungspflicht. Beim Thema Düngung wird die Unterstützung der Beratung sehr stark in Anspruch genommen. Dies schafft Sicherheit für den Betriebsleiter und erspart ihm sehr viel Zeit.
Ebenfalls ein wichtiges Standbein des BD Tabakbau ist die Unterstützung der Betriebe beim Gemeinsamen Antrag geworden. Diese Beratung ist ausdrücklich nicht förderfähig. Dennoch möchten viele Betriebsleiter auf diese Leistung nicht mehr verzichten. Die neue Agrarreform steht vor der Tür. Es ist zu erwarten, dass im nächsten Jahr beträchtliche Veränderungen mit hoher Komplexität auf die Landwirte zukommen. Eine sachkundige Beratung für vorausschauendes Handeln ist dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor.
Walburga Schwär berät seit der Gründung vor 21 Jahren die Mitglieder. Sie sagt von sich selbst, dass die Erfahrungen, die sie im Laufe dieser langen Zeit sammeln konnte, zum Fundament ihrer erfolgreichen Beratung gehören. Viele Herausforderungen wiederholen sich, aber genauso viele kommen jedes Jahr neu und wollen zum ersten Mal gelöst werden. Es wird definitiv nie langweilig.