Getreidebeizung im Überblick
Der boden- und samenbürtige Schneeschimmel und die bodenbürtige Typhula-Fäule verursachen vor allem nach schneereichem Winter und lange aufliegender Schneedecke auf nicht gefrorenem Boden Schäden. Die Beizung bietet die Sicherheit, dass auch in Jahren mit günstigen Bedingungen für die Schadpilze die Bestände gesund bleiben.
Bei der Auswahl eines geeigneten Beizmittels muss auf den Wirkungsbereich und die Aufwandmenge der einzelnen Mittel genau geachtet werden.
Unbedingt erforderlich ist die Beizung gegen:
- Steinbrand und Schneeschimmel an Weizen
- Streifenkrankheit an Gerste
- Schneeschimmel an Roggen und Triticale
- Flugbrand an Weizen und Gerste für die Saatguterzeugung
- Zu empfehlen ist die Beizung gegen folgende Krankheiten:
- Zwergsteinbrand an Winterweizen und Dinkel für die Anbaugebiete in Süddeutschland oberhalb von etwa 500 Höhenmetern
- Flugbrand an Wintergerste, auch für den Konsumanbau, wenn das Saatgut aus einem
- Gebiet mit Flugbrandbefall stammt
- Typhula-Fäule an Wintergerste in Befallslagen
Mittel mit guter Schneeschimmelwirkung sind beispielsweise Arena C, Celest, EfA, Landor CT, Rubin TT. Bei Auftreten von gegen Strobilurine weniger empfindlichen Rassen kann es, beispielsweise bei der Anwendung von EfA, zu Minderwirkungen kommen. In der Praxis hat es jedoch aufgrund des wirksamen Partners (Prothioconazol) bisher noch keine Probleme gegeben.
Die Pilzkrankheit befällt die Wurzeln, die sich nach der Infektion schwarz verfärben. Außerdem vermorscht die Halmbasis. Befallene Pflanzen reifen vorzeitig ab. Das typische Schadbild ist die Weißährigkeit. Ein Befall kann wirtschaftliche Einbußen verursachen, weil die Versorgung der Getreidepflanze mit Wasser und Nährstoffen gestört wird. Mit einer Saatgutbehandlung können Infektionen durch diese bodenbürtige Pilzkrankheit vorbeugend bekämpft werden.
Ob der Einsatz eines Spezialbeizmittels wirtschaftlich sinnvoll ist, ist nur im Einzelfall unter Beachtung der Risikofaktoren zu beurteilen. Das Mittel Latitude kann gegen die Schwarzbeinigkeit zusätzlich zu einem üblichen Beizmittel eingesetzt werden. Es ist auf Wasserbasis formuliert und deshalb mit anderen „Wasser-Beizen” wie beispielsweise Arena C, Landor CT mischbar.
In Befallslagen ist der Einsatz eines Beizmittels mit Wirkung gegen diese Krankheit wirtschaftlich lohnend. Die Beizmittel Baytan 3 und Baytan UFB haben eine Zulassung zur Befallsminderung der Typhula-Fäule.
Das als Emulsion formulierte Cedomon ist in Gerste (gegen Streifenkrankheit, Netzfleckenkrankheit und zur Befallsminderung von Fusarium-Arten) und in Dinkel (zur Befallsminderung von Steinbrand) mit 0,75 l/dt zugelassen. Mit dem Suspensionskonzentrat Cerall können Roggen und Triticale zur Befallsminderung von Fusarium-Arten und Weizen gegen Steinbrand,Septoria nodorum und zur Befallsminderung von Fusarium-Arten mit 1 l/dt gebeizt werden.
Als weitere Alternative zu chemischen Wirkstoffen stehen die Elektronenbeizungen E-Pura und e-ventus zur Verfügung. In Versuchen erwies sich dieses physikalische Verfahren bei der Bekämpfung von vielen samenbürtigen Krankheiten, insbesondere von Brandkrankheiten wie Weizensteinbrand und Roggenstängelbrand, als gleichwertig. Gegen Flugbrand und bodenbürtige Krankheiten bietet es jedoch keinen ausreichenden Schutz.
Mit Baytan 3 steht jetzt eine neue Gerstenbeize zur Verfügung. Sie enthält Fluopyram neben den bewährten Azolen Prothioconazol und Triadimenol. Der neue Partner ist ein Benzamid-Wirkstoff. Er hat den gleichen Wirkungsmechanismus wie die Carboxamide (C2). Dieser neue Wirkstoff verbleibt in unmittelbarer Nähe des Saatkornes und schützt vor allem gegen die Erreger der Streifenkrankheit und der Netzflecken. Die Azole ergänzen sich in ihrer Wirkung. Triadimenol ist zudem systemisch und wird in die Blätter transportiert. Dort mindert dieser Wirkstoff den Befall durch die Typhula-Fäule und darüber hinaus auch durch Mehltau.
Wenn vor der Saat mit Vorschäler gepflügt und das Saatbett gut rückverfestigt und nach der Saat gewalzt wird, können die Schäden begrenzt werden. Bei einem hohen Befallsrisiko kann das Saatgut zusätzlich zur fungiziden Beizung mit einem Insektizid behandelt werden. Dafür steht Contur Plus im Pack mit Inteco zur Verfügung. Bei der Beizung mit Contur Plus gegen die Brachfliege ist zuerst das fungizide Mittel zuzugeben. Nach gründlicher Verteilung fügt man Contur Plus und zuletzt das Haftmittel Inteco unter ständigem Rühren zu.
Gegen Krähenfraß und Blattläuse als Virusvektoren sind keine Beizmittel mehr zugelassen. Zudem hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das vollständige Verbot der Einfuhr und des Inverkehrbringens von Wintergetreide-Saatgut verlängert, das mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam behandelt ist.
Darüber hinaus darf so behandeltes Saatgut auch nicht ausgesät werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entsprechend behandeltes Saatgut für Wintergetreide einführt oder in den Verkehr bringt, handelt ordnungswidrig. Eine Bekämpfung der virusübertragenden Blattläuse ist im Herbst folglich weiterhin nur im Spritzverfahren möglich.
Das Saatgut muss trocken sein. Die Behandlung von feuchtem Saatgut mit einem Wassergehalt über 16 % kann zu Auflaufschäden führen.
Die Flüssigformulierungen, also mit Wasser angerührte Beizen, haben sich bei den Beizmitteln durchgesetzt. Dies trifft insbesondere für Dinkel zu, wenn er in den Vesen ausgesät wird. Wichtig ist die richtige Dosierung der Beizmittel durch eine korrekte Einstellung der Beizgeräte. Bei Unterdosierungen besteht die Gefahr, dass die Krankheiten nicht ausreichend bekämpft werden. Überdosierungen kosten unnötiges Geld und können Schäden an den Getreidekeimlingen verursachen.
Für die korrekte Einstellung der Beizgeräte bieten die Beizmittelhersteller einen Beizservice an. Bei den Herstellern sowie bei amtlichen Stellen können auch der Beizgrad und die Beizmittelverteilung überprüft werden.
Frisch gebeiztes Saatgut sollte vor der Aussaat mehrere Stunden abtrocknen. Da die Beizmittel die Fließeigenschaften des Saatgutes beeinflussen, muss die Sämaschine vor der Aussaat von unterschiedlich gebeiztem Saatgut neu abgedreht werden.
Mit Beizmitteln behandeltes Saatgut darf nicht zur Verfütterung an Tiere oder für Nahrungsmittel, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Getreide, verwendet werden.