Politik | 30. November 2023

Beim Haushalt 2024 einige unklare Posten

Von AgE
Über den Bundeshaushalt des kommenden Jahres herrscht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur unzulässigen Übertragung von nicht genutzten Corona-Hilfsgeldern in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds große Unsicherheit.
Haushaltsloch: Wegen der fehlenden 60 Milliarden Euro dürfte es zu erheblichen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 kommen.
Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) stellte  klar, dass die vom Bundesfinanzministerium verhängte Haushaltssperre nicht die in 2023 bewilligten und zugesagten Mittel in den Förderprogrammen des BMEL betreffe. Zuwendungen, die für dieses Jahr beschieden worden seien, könnten wie gewohnt ausgezahlt werden. Nicht unter die Haushaltssperre fällt zudem die Auszahlung der EU-Agrarförderungen durch den Bund. Der Grund ist, dass es sich dabei nicht um Bundesmittel handelt und die Zwischenfinanzierung nicht über Verpflichtungsermächtigungen erfolgt.
Keine neuen Bewilligungen
Nicht ausgesprochen werden können derzeit Bewilligungen von Förderanträgen für künftige Haushaltsjahre. Daraus ergibt sich die Ankündigung der Landwirtschaftlichen Rentenbank, bis auf weiteres keine neuen Bewilligungen im Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft zu erteilen. Bereits am 20. November hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium den Ländern mitgeteilt, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) keine Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Bundes mehr zu binden. Unter dem Strich heißt das, sämtliche Finanzzusagen des Bundes, die im nächsten Jahr und den darauffolgenden Jahren haushaltswirksam werden, sind gegenwärtig tabu. Man wolle weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre  vermeiden, heißt es im Bundesfinanzministerium.
Notlage auch für 2023
Die Bundesregierung steht derzeit vor der Aufgabe, verfassungsgemäße Haushalte aufzustellen. Für den Haushalt 2023 scheint man einen gangbaren Weg gefunden zu haben. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte am 23. November angekündigt, für 2023 nachträglich eine Notlage zu erklären. Damit würde ein weiteres Jahr die Schuldenbremse ausgesetzt und dem Bund erneut eine höhere Kreditaufnahme ermöglicht werden.  Dass eine „Notlage” auch noch für 2024 beschlossen werden könnte, gilt aus rechtlichen und politischen Gründen als wenig wahrscheinlich. Diskutiert wird stattdessen zunehmend über eine Reform der Schuldenbremse. In jedem Fall dürfte es zu erheblichen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 kommen. Inzwischen zeichnet sich ab, dass der Haushalt für das kommende Jahr nicht mehr  2023 beschlossen wird.
Sparzwang
In welchem Maß der knapp sieben Milliarden Euro umfassende Agrarhaushalt von weiteren Kürzungen betroffen wäre, bleibt abzuwarten. Unklar ist bereits, ob die in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses gefassten Beschlüsse Bestand haben werden. Der Ausschuss hatte die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen in der GAK von knapp 300 Millionen Euro um rund 67 Millionen Euro abgemildert. Nicht vorstellbar ist, dass die aus dem KTF vorgesehenen 120 Millionen Euro für die Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen wie gewohnt fließen werden. Ob die Mittel gegebenenfalls anderweitig mobilisiert werden können, ist eine der vielen offenen Fragen.
Klar ist allerdings, dass der Spielraum für weitere Einsparungen im Einzelplan 10 klein ist. Zum einen sind rund 60 Prozent des Etats in der agrarsozialen Sicherung gebunden. Zum anderen haben die heftigen Reaktionen auf die GAK-Kürzungen gezeigt, wie schwierig das wäre. Dies dürfte erst recht für das 2024 anlaufende Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung gelten, dem im Ministerium ein ähnlich hoher politischer Stellenwert zugemessen werden dürfte.