Politik | 08. September 2022

Beihilfe fließt an rund 42000 Betriebe

Von AgE
Die Anpassungsbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe zur Abmilderung insbesondere hoher Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges wird in der kommenden Woche ausbezahlt. Das teilt die SVLFG mit.
 Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf Anfrage informierte, kommen rund 42000Betriebe in den Genuss von jeweils maximal 15000 Euro. Zur Auszahlung kommen laut SVLFG      134,9 Millionen (Mio.) Euro. Der Rest der  180Mio.Euro, die insgesamt zu Verfügung stehen,  soll bis zum Jahresende über die sogenannte Kleinbeihilfe ausgezahlt werden. Nach SVLFG-Angaben entfällt der Löwenanteil der Anpassungsbeihilfe mit knapp 58Mio.Euro auf die Sauenhaltung.  An rund 19000 Unternehmen mit Mastschweinehaltung werden insgesamt rund 13,4Mio. Euro ausgezahlt. Der Durchschnittsbetrag beläuft sich hier auf 705 Euro je Betrieb. Weiterhin gehen Hilfen an Betriebe mit Mastputen- und Mast-hühnerhaltung. Für rund 2200 Unternehmen mit Industriegemüse weist die SVLFG eine Summe von rund 10,7 Mio. Euro aus. Im Durchschnitt sind das gut 4800 Euro je Betrieb. An rund 2740 Anbauer von Frischgemüse werden im Mittel knapp 2800 Euro und damit insgesamt rund 7,7Mio. Euro ausgezahlt. Rund 4,7 Mio. Euro entfallen auf etwa 3500 Unternehmen mit Intensivgemüse, was einem Betrag von durchschnittlich 1330 Euro entspricht.
Insgesamt 5,1 Mio. Euro werden an gut 1655 Betriebe mit Spargelanbau ausgezahlt. Sie erhalten im Schnitt gut 3000 Euro. Auf 4,7 Mio. Euro beläuft sich der Umfang der Mittel für den Baumobstbau. Rund 5440betroffene Betriebe bekommen im Schnitt etwa 860 Euro. Rund 4880 Weinbaubetriebe werden mit insgesamt 3,7 Mio. Euro oder durchschnittlich 760 Euro unterstützt. Den Beerenobstanbau betreffend sind es 3265 Betriebe mit durchschnittlich 704 Euro.
Während die Anpassungsbeihilfe ohne Antrag bewilligt und ausgezahlt wird, müssen für die Kleinbeihilfe Anträge bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Über die Details dazu will die BLE bis Mitte Oktober informieren. Mit der Kleinbeihilfe sollen von dem Energiepreisanstieg besonders betroffene Betriebe unterstützt werden, die 2021 keine Greening-Prämien erhalten haben.