Betrieb und Wirtschaft | 16. Oktober 2020

Beherbergungsverbot aufgehoben

Von der BBZ-Redaktion
Gestern hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Eilantragsverfahren das Beherbergungsverbot für Baden-Württemberg aufgehoben. Das teilt die LAG Urlaub auf dem Bauernhof ihren Mitgliedern mit.
Eine Übergangszeit wurde seitens des Senats nicht eingeräumt. Damit sei das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, so die LAG.
Wie der Verwaltungsgerichtshof (VHG) erklärte, wird das Beherbergungsverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Normen der §§ 2, 3 CoronaVO Beherbergungsverbot seien zwar hinreichend bestimmt. Die Maßnahme sei auch geeignet und erforderlich, sie sei aber nicht angemessen. Das durch die CoronaVO angeordnete Beherbergungsverbot greife unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) ein und sei daher verfassungswidrig.
In das Grundrecht darf nur eingegriffen werden, wenn es zur Bekämpfung der Seuchengefahr erforderlich ist. Der VGH bejaht zwar die Legitimität des Zwecks, die Geeignetheit und Erforderlichkeit. Er verneint aber die Angemessenheit (unverhältnismäßig im engeren Sinne).
Eingriffszweck und Eingriffsintensität stünden nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander. Es wird darauf verwiesen, dass trotz steigender Fallzahlen keine Ausbruchsgeschehen in Beherbergungsbetrieben bekannt seien, vielmehr seien aktuelle Treiber das Feiern in größeren Gruppen.