Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg wurde am 9. April 2020 mit den Soforthilfen des Bundes fusioniert. Seitdem können auch Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion einen Antrag stellen, um einen durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpass auszugleichen.
Die Anträge auf Soforthilfe sollten gründlich durchgelesen werden, um Fehler zu vermeiden.
Anträge auf Soforthilfe können bis zum 31. Mai 2020 gestellt
werden. Hierzu sind ausschließlich die Antragsunterlagen auf der
Homepage des
Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu
verwenden.
Das Antragsverfahren verläuft elektronisch. Der Antrag wird auf das
Internetportal
www.bw-soforthilfe.de
hochgeladen. Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums ist das
Antragsverfahren ausführlich beschrieben.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
bittet die Antragsteller darum, die dort vorzufindenden Informationen bei der
Antragstellung sorgfältig durchzuarbeiten. Die Erfahrungen der ersten
Antragstage haben gezeigt, dass sehr viele Anträge nicht richtig bzw. nicht
vollständig ausgefüllt sind. Zum Beispiel haben viele Antragsteller beim Pflichtfeld „Freiberuflich tätig” ein „Ja” eingegeben,
obwohl land- oder forstwirtschaftliche Unternehmer nicht zu den
Freiberuflern zählen. Dies führt dazu, dass bereits eingereichte Anträge an die
Antragsteller zurückgesendet und von diesen noch einmal neu gestellt werden
müssen.
FAQ durchlesen
Anträge auf Soforthilfe gibt es online beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg.
Um eine fehlerfreie Antragstellung sicherzustellen, sollten unbedingt
auch die FAQ auf der oben genannten Homepage aufmerksam gelesen und berücksichtigt
werden. Insbesondere bei der Berechnung der Vollzeitäquivalente, der Berechnung
des Liquiditätsengpasses sowie der Begründung der existenzbedrohenden
Wirtschaftslage ist Sorgfalt zu wahren. Die Begründung muss die individuelle
betriebliche Situation plausibel wiedergeben und für Dritte nachvollziehbar sein.
Hierzu bietet sich die zur Berechnung des Liquiditätsengpasses herangezogene
Einnahmen-Ausgabenrechnung an. Darüber hinaus sind von jedem Antragsteller
sämtliche Pflichtfelder auszufüllen. Auch bei den Erklärungen des
Antragstellers zu den subventionserheblichen Tatsachen und den sonstigen
Erklärungen des Antragstellers sind alle Punkte zu beantworten.
Für Fragen, die sich bei der Antragstellung ergeben, steht
eine Hotline unter den Telefonnummern 0711/126-1866 und -1867 von Montag bis
Freitag, 9 Uhr bis 17 Uhr zur Verfügung.