Betrieb und Wirtschaft | 20. April 2020

Ausfüllhinweise zum Soforthilfe-Programm

Von MLR Stuttgart
Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg wurde am 9. April 2020 mit den Soforthilfen des Bundes fusioniert. Seitdem können auch Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion einen Antrag stellen, um einen durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpass auszugleichen.
Die Anträge auf Soforthilfe sollten gründlich durchgelesen werden, um Fehler zu vermeiden.
Anträge auf Soforthilfe können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Hierzu sind ausschließlich die Antragsunterlagen auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu verwenden. Das Antragsverfahren verläuft elektronisch. Der Antrag wird auf das Internetportal www.bw-soforthilfe.de hochgeladen. Auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums ist das Antragsverfahren ausführlich beschrieben.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bittet die Antragsteller darum, die dort vorzufindenden Informationen bei der Antragstellung sorgfältig durchzuarbeiten. Die Erfahrungen der ersten Antragstage haben gezeigt, dass sehr viele Anträge nicht richtig bzw. nicht vollständig ausgefüllt sind. Zum Beispiel haben viele Antragsteller beim Pflichtfeld „Freiberuflich tätig” ein „Ja” eingegeben, obwohl land- oder forstwirtschaftliche Unternehmer nicht zu den Freiberuflern zählen. Dies führt dazu, dass bereits eingereichte Anträge an die Antragsteller zurückgesendet und von diesen noch einmal neu gestellt werden müssen.
FAQ durchlesen
Anträge auf Soforthilfe gibt es online beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg.
Um eine fehlerfreie Antragstellung sicherzustellen, sollten unbedingt auch die FAQ auf der oben genannten Homepage aufmerksam gelesen und berücksichtigt werden. Insbesondere bei der Berechnung der Vollzeitäquivalente, der Berechnung des Liquiditätsengpasses sowie der Begründung der existenzbedrohenden Wirtschaftslage ist Sorgfalt zu wahren. Die Begründung muss die individuelle betriebliche Situation plausibel wiedergeben und für Dritte nachvollziehbar sein.
Hierzu bietet sich die zur Berechnung des Liquiditätsengpasses herangezogene Einnahmen-Ausgabenrechnung an. Darüber hinaus sind von jedem Antragsteller sämtliche Pflichtfelder auszufüllen. Auch bei den Erklärungen des Antragstellers zu den subventionserheblichen Tatsachen und den sonstigen Erklärungen des Antragstellers sind alle Punkte zu beantworten.
Für Fragen, die sich bei der Antragstellung ergeben, steht eine Hotline unter den Telefonnummern 0711/126-1866 und -1867 von Montag bis Freitag, 9 Uhr bis 17 Uhr zur Verfügung.