Waldwirtschaft | 28. November 2019

Drei Euro je Festmeter - Anträge bis 6. Dezember stellen

Von Ministerium Ländlicher Raum
Die durch Sturm, Schneebruch, Trockenheit und Borkenkäfer geschädigten Waldbesitzer in Baden-Württemberg sollen über die bisher ergriffenen Maßnahmen hinaus für die Aufarbeitung des Schadholzes noch im Jahr 2019 eine finanzielle Unterstützung erhalten. Eine Aufarbeitungsprämie für den Wald wird rückwirkend gewährt.
Holz wird mit einem Greifer in einen Hacker befördert.
„Waldbesitzer sollen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Rechtsgrundlage rückwirkend für im Jahr 2019 angefallene Maßnahmen zur bestandes- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen gefördert werden”, erklärte  Forstminister Peter Hauk am 21. November. Zuwendungsfähig seien die Mehrausgaben für die Aufarbeitung und Räumung von Schadflächen.
Zu beachten ist: Bewilligungen und Auszahlungen für die Aufarbeitung werden mit Inkrafttreten der Rechtsgrundlage „VwV Aufarbeitungshilfe 2019” noch in diesem Jahr erfolgen, sofern die ausgefüllten Anträge den Unteren Forstbehörden bis zum 6. Dezember 2019 vorliegen.
Die Unterlagen für die Antragstellung sind zu finden im Förderwegweiser des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz.
Vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit ist auch im Jahr 2020 ein Fortführen der Fördermaßnahme angestrebt, teilt das Ministerium in Stuttgart mit.
Drei Euro je Festmeter
Das Land beabsichtigt, die Aufarbeitung betroffener Hölzer mit 3,00 Euro je Festmeter ohne Rinde zu fördern, um mit dieser Anteilsfinanzierung eine spürbare Entlastung der Waldbesitzer zu generieren. Die Förderung wird gewährt, sofern der Waldbesitzer zum Beispiel mit einer Holzliste die Aufarbeitung von Zufälliger Nutzung in 2019 dokumentieren kann, ergänzt durch eine Plausibilisierung durch den jeweils zuständigen Revierleiter.
Förderempfänger sind Privatwaldbesitzer bis zu 200 Hektar forstlicher Betriebsfläche und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Sammelanträge für solche Waldbesitzer stellen. Die Zuwendung wird auf Grundlage von De-minimis unbürokratisch ab einer Bagatellschwelle von 250 Euro je Waldbesitzer ausbezahlt. Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gilt die Schwelle von 1000 Euro.
„Anträge können ab sofort und schnellstmöglich gestellt werden. Wir haben die unteren Forstbehörden angehalten, die Anträge unverzüglich zu prüfen und an die Bewilligungsstelle weiterzureichen, damit ein spürbarer Mittelabfluss noch in 2019 erreicht werden kann”, betonte Hauk.