Auch 2020 impfen
Die Impfquote auf freiwilliger Basis ist in diesem Jahr in Baden-Württemberg laut Angaben des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums sehr erfreulich. So wurden von Januar bis 10. August 2019 annähernd 490000 Rinder sowie 100000 Schafe und Ziegen gegen BTV 8 und 370000 Rinder sowie 70000 Schafe und Ziegen gegen BTV 4 geimpft. Die Impfabdeckung der Rinder gegen BTV 8 liegt damit im Land bei ungefähr 50 Prozent. Die Impfung ist nicht nur zum Schutz empfänglicher Tiere notwendig, sondern auch Voraussetzung für die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen aus dem Sperrgebiet in BTV 8-freie Regionen. Die aktuelle Restriktionszone umfasst Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland komplett und erstreckt sich auf weite Teile von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern.
Gegen BTV 8 und BTV 4 stehen Impfstoffe mehrerer Hersteller und zum Teil Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Die Impfung im kommenden Jahr erfolgt wie in diesem Jahr durch die bestandsbetreuenden Tierärzte. Das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse werden die Impfung gegen BTV 8 und BTV 4 auch 2020 finanziell unterstützen. Bei den Rindern werden für jede Impfstoffverabreichung jeweils 0,50 Euro, das heißt insgesamt 1 Euro, sowie bei den Schafen durch das Land 0,4 Euro und durch die Tierseuchenkasse 0,25 Euro pro Impfvorgang, das heißt insgesamt 0,65 Euro, übernommen. Zudem gewährt das Land bei Ziegen einen Impfzuschuss in Höhe von 0,40 Euro pro Impfvorgang.
Die in den letzten Jahren bereits wirksam geimpften Rinder und kleinen Wiederkäuer benötigen 2020 für die Aufrechterhaltung des Impfschutzes nur die einmalige jährliche Wiederholungsimpfung. Bisher nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden, das heißt zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden.
Das Verbringen von Kälbern aus dem Sperrgebiet in andere EU-Staaten erfolgt 2020 erneut auf der Grundlage von Vereinbarungen des Bundes mit diesen Mitgliedstaaten.
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Infos zur Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unter www.tsk-bw.de.