Tierhaltung | 19. Dezember 2019

Auch 2020 impfen

Von Redaktion
Rinder, Schafe und Ziegen sollten auch 2020 gegen den Serotyp 4 (BTV 4) und den Serotyp 8 (BTV 8) geimpft werden, so die Empfehlung des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums. Das Land und die Tier- seuchenkasse unterstützen 2020 erneut die Impfung.
Bisher nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert, das heißt zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden.
Durch die sehr hohe Impfquote in diesem Jahr konnte bisher ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg in der zweiten Jahreshälfte 2019 verhindert werden. Aus benachbarten Regionen besteht jedoch nach wie vor ein hoher Infektionsdruck für empfängliche Tiere im Land. Darauf verwies am Dienstag dieser Woche in Stuttgart   Landwirtschaftsminister Peter Hauk.  So gab es in den letzten  Wochen in der Schweiz, in Belgien und  Rheinland-Pfalz neue Ausbrüche.  Das Ziel müsse sein, dass Baden-Württemberg wieder als blauzungenkrankheitsfreie Region durch die EU-Kommission anerkannt wird, um die mit dem Sperrgebiet verbundenen Auflagen und finanziellen Belastungen der Tierhalter zu beseitigen,  betonte  Hauk. Dies werde man  nur durch eine konsequente Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen in den nächsten Jahren erreichen.
Die Impfquote auf freiwilliger Basis ist in diesem Jahr in Baden-Württemberg laut Angaben des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums sehr erfreulich. So wurden von Januar bis 10. August 2019 annähernd 490000 Rinder sowie 100000 Schafe und Ziegen gegen BTV 8 und 370000 Rinder sowie 70000 Schafe und Ziegen gegen BTV 4 geimpft. Die Impfabdeckung der Rinder gegen BTV 8 liegt damit im Land bei ungefähr 50 Prozent. Die Impfung ist nicht nur zum Schutz  empfänglicher Tiere notwendig, sondern auch Voraussetzung für die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen aus dem Sperrgebiet in BTV 8-freie Regionen.  Die aktuelle  Restriktionszone umfasst Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland komplett und erstreckt sich auf weite Teile von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern.
Gegen BTV 8 und BTV 4 stehen Impfstoffe mehrerer Hersteller und zum Teil Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Die  Impfung im kommenden Jahr erfolgt wie in diesem Jahr  durch die bestandsbetreuenden Tierärzte. Das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse werden die Impfung gegen BTV 8 und BTV 4 auch 2020  finanziell unterstützen. Bei den Rindern werden für jede Impfstoffverabreichung jeweils 0,50 Euro, das heißt insgesamt 1 Euro, sowie bei den Schafen durch das Land 0,4 Euro und durch die Tierseuchenkasse 0,25 Euro pro Impfvorgang, das heißt insgesamt 0,65 Euro, übernommen. Zudem gewährt das Land bei Ziegen einen Impfzuschuss in Höhe von 0,40 Euro pro Impfvorgang.
Die in den letzten Jahren bereits wirksam geimpften Rinder und kleinen Wiederkäuer benötigen 2020 für die  Aufrechterhaltung des Impfschutzes nur die einmalige jährliche Wiederholungsimpfung. Bisher nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden, das heißt zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden.
Das Verbringen von Kälbern aus dem Sperrgebiet in andere EU-Staaten erfolgt 2020 erneut auf der Grundlage von Vereinbarungen des Bundes mit diesen Mitgliedstaaten.
Mehr im Internet
Nähere Infos zur Blauzungenkrankheit sind abrufbar  unter
mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/blauzungenkrankheit/,
Infos zur Tierseuchenkasse Baden-Württemberg  unter www.tsk-bw.de.