Tierhaltung | 23. Oktober 2020

ASP-Fallzahlen in Brandenburg steigen

Von AgE
Auch in der vergangenen Woche wurden weitere ASP-Fälle in Brandenburg bestätigt – allesamt in den bereits bekannten Gebieten. Die Themen Schlachtstau und Zaunbau konnten unterdessen auf EU-Ebene angegangen werden.
Ein direkter Zusammenhang zwischen den polnischen und deutschen ASP-Fällen kann nur vermutet werden. Unsachgemäß entsorgte virushaltige Schweinefleischerzeugnisse könnten ebenso die Ursache sein.
Die Zahl der an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendeten Wildschweine in Brandenburg ist weiter gestiegen. Bis zum Redaktionsschluss wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) insgesamt 80 Virusinfektionen bei aufgefundenem Fallwild bestätigt. Alle Fundorte der neuen Kadaver liegen in den bisherigen Kerngebieten.
Auf der Oderinsel vor Küstrin-Kietz im zweiten Kerngebiet Märkisch-Oderland sind zudem bei einer groß angelegten Suche nach Wildschweinen vor wenigen Wochen mehrere Dutzend vermutlich toter oder offensichtlich kranker Tiere entdeckt worden. Mittlerweile wurde ein doppelter Elektrozaun rund um das Gebiet gezogen, damit die Tiere die Insel nicht verlassen können. Das Gebiet ist laut Presseinformationen mit Weltkriegsmunition belastet, was eine Kadaverbergung erschwert.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilte mit, dass der Tierschutz auch in den Restriktionsgebieten mit 300 schweinehaltenden Betrieben und etwa 85000 Tieren gewährleistet sei. Ressortchefin Julia Klöckner habe das erforderliche Verfahren zur Schlachtung von Schweinen bei der EU-Kommission erfolgreich abgeschlossen. Das Ministerium werde zudem Brandenburg beim Bau eines festen Zauns an der Grenze zu Polen unterstützen; Klöckner habe eine Co-Finanzierung seitens der Europäischen Union erreicht. Ziel sei auch, dass ein zweiter Zaun auf polnischer Seite errichtet werde, um eine wildschweinefreie „weiße Zone” zu schaffen. Dazu sei ein Treffen von Klöckner mit den Landwirtschaftsministern aus Tschechien und Polen verabredet. 
Ausnahmeregelungen bei QS und ITW
Der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Heiner Rickers, forderte, dass bei der Überprüfung der Einhaltung der Tierwohlkriterien durch die privatwirtschaftlichen Prüfsysteme QS Qualität und Sicherheit GmbH oder der Initiative Tierwohl (ITW) ebenfalls Rücksicht auf die aktuelle Krisensituation genommen werden müsse. Laut ISN haben die privatwirtschaftlichen Prüfsysteme QS und Initiative Tierwohl in einem Rundschreiben über aktuelle Ausnahmeregelungen bei Audits wegen Corona und ASP informiert.
Prüfkriterien, die aufgrund von Vermarktungsengpässen nicht eingehalten werden könnten, würden nicht negativ bewertet, solange eine plausible Begründung vorliege. Das gelte etwa für die Kriterien Platzangebot, Tier-Tränkeplatz-Verhältnis oder Stallklima. Um eine plausible Begründung der Abweichungen vorzuhalten, wird empfohlen, dass Betriebe eine schriftliche Bestätigung vom Schlachtbetrieb, Vermarkter oder Mastbetrieb beziehungsweise eine schriftliche Bestätigung zur behördlichen Sperrung des Betriebs vorliegen haben.
ASP in Asien
In Südkorea ist es erstmals seit einem Jahr wieder zu einem Ausbruch der ASP in einem Nutzschweinebestand gekommen. Wie der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) mitgeteilt wurde, war eine Farm mit 721 Hausschweinen betroffen.  Auch China gab bekannt, dass es wieder einen ASP-Fall gegeben habe – festgestellt bei einem illegalen Ferkeltransport mit 70 Ferkeln.