Politik | 17. September 2020

ASP bei Wildschweinen in Brandenburg

Von AgE
Am Donnerstag voriger Woche wurde bei einem Wildschweinkadaver in Brandenburg erstmals eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland bestätigt. Bis Dienstag dieser Woche sind in Brandenburg fünf neue Fälle hinzugekommen. Krisenstäbe sind eingerichtet.
Schwarzwild konsequent bejagen: Der Deutsche Bauernverband fordert eine möglichst wildschweinfreie Zone an der polnischen Grenze und einen stabilen Schutzzaun.
Bei einem nahe der polnischen Grenze in der brandenburgischen Gemeinde Schenkendöbern im Kreis Spree-Neiße gefundenen Wildschweinkadaver ist erstmals in Deutschland die Afrikanische Schweinepest  nachgewiesen worden. Die Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) als nationalem Referenzlabor hätten den Verdacht „leider bestätigt”, teilte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am 10. September der Presse in Berlin mit. Mittlerweile sind weitere Wildscheinkadaver mit ASP-Nachweis in Brandenburg hinzugekommen. Sie habe umgehend den zentralen Krisenstab Tierseuchen aktiviert, teilte Ministerin Klöckner nach Bestätigung des ersten Falls mit. Es gebe einen engen Kontakt und Informationsaustausch mit den Bundesländern, der Europäischen Union, der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und den Handelspartnern, berichtete sie. Da Deutschland nun nicht mehr als ASP-frei gilt, droht eine längere Einfuhrsperre für deutsches Schweinefleisch in Drittstaaten, was insbesondere im Asiengeschäft zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen dürfte. Dies ist bereits eingetreten. Klöckner wies jedoch darauf hin, dass die Ausfuhr in andere EU-Länder aufgrund der Regionalisierung, für die sich Deutschland immer eingesetzt habe, weiter möglich sei. Dafür müsse nun ein „realistisches Restriktionsgebiet abgegrenzt werden”, in dem es laut Schweinepestverordnung zu Handelsbeschränkungen und Auflagen für Schweinehalter und Fleischbetriebe komme. Dafür seien die  Behörden in Brandenburg zuständig.
DBV: Wildschweinfreie Zone schaffen
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, forderte die Politik auf, „alles daranzusetzen, diese Seuche einzudämmen und wieder aus Deutschland zu verdrängen”. Dazu gehörten weiter die konsequente Bejagung von Schwarzwild mit einer möglichst wildschweinfreien Zone an der polnischen Grenze sowie ein stabiler Schutzzaun. Der Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg (LBV), Henrik Wendorff, mahnte, „das Schlimmste zu verhindern und die Hausschweine in unseren Ställen gesund zu halten”. Von den verantwortlichen Akteuren vor Ort wünsche er sich „Klarheit und einen reibungsarmen Kommunikationsfluss. Die betroffenen Tierhalter stehen mächtig unter Druck”, so der LBV-Präsident. Die in Brandenburg für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher berichtete, dass das Landeskrisenzentrum aktiviert worden sei und auch in den betroffenen Kreisen Krisenstäbe eingerichtet worden seien. „Oberstes Ziel ist es jetzt, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann”, betonte die Ministerin.
Die Fachleute arbeiteten an der Abgrenzung des gefährdeten Gebiets mit einem Radius von 15 km rund um den Fundort. Dieses werde sich über die Kreise Spree-Neiße, Oder-Spree und auf polnisches Staatsgebiet erstrecken. Verschiedene Maßnahmen würden in dieser Zone nun angeordnet. Dazu zählten ein komplettes Jagdverbot, eine intensivierte Fallwildsuche und der tierseuchengerechte Abtransport der Kadaver, die Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen der Schweinebetriebe und eine Prüfung von Nutzungsbeschränkungen von landwirtschaftlichen Flächen, wie ein Verbot der Maisernte. Zudem werde mit einem Radius von drei Kilometern eine umzäunte Kernzone um die Fundstelle eingerichtet, in der ein Betretungsverbot gelte. Auch eine Pufferzone im Umkreis von 30 Kilometern wird laut Nonnemacher definiert. Im Kerngebiet und in der Gefährdungszone würden Verbringungsverbote für Schweine gelten. Nach Angaben des Kreises Spree-Neiße gibt es im gefährdeten Gebiet 17 gemeldete Schweinehaltungen, eine davon in der Kernzone.
Auf den Ernstfall vorbereitet
Keine Überraschung, aber doch ein Schock: Die ersten Wildschweine mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) haben Deutschland erreicht. Umso wichtiger ist es, nun die
Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um zu verhindern, dass das Virus in die Nutztierbestände gelangt. Mit dem ASP-Ausbruch bei mehreren Wildschweinen in Brandenburg fordert das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung die schweinehaltenden Betriebe, Viehhändler und Transportunternehmen dazu auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu prüfen und Mängel unverzüglich zu beseitigen.
Darunter fallen alle Vorkehrungen, die den Tierbestand vor dem Eindringen von Krankheitskeimen schützen:
  • Kein Verfüttern von Speiseabfällen,
  • strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung; Stall nur in betriebseigener Kleidung betreten,
  • Schuhe wechseln oder gründlich reinigen und desinfizieren,
  • vor und nach Betreten des Stalles Hände mit Seife waschen, möglichst auch desinfizieren,
  • Schweine (vor allem in Ausläufen, Freilandhaltung) sowie Futter, Einstreu und alle Gegenstände, die mit den Schweinen in Berührung kommen, vor Kontakt mit Wildschweinen oder deren Ausscheidungen schützen,
  • gesamtes Betriebsgelände gegen unbefugtes Betreten/Befahren sichern. Besuch betriebsfremder Personen auf unerlässliches Maß reduzieren; Betreten der Ställe nur in betriebseigener oder Einwegkleidung – inklusive Schuhe,
  • nach jeder Ein- und Ausstallung und nach jedem Transport von Schweinen Gerätschaften und Fahrzeuge reinigen und desinfizieren,
  • verendete Schweine in geschlossenem, auslaufsicherem Behälter aufbewahren,
  • regelmäßige Schadnagerbekämpfung durchführen,
  • Vorgaben aus Schweinehaltungshygieneverordnung  einhalten.
Programm zur Früherkennung
Landwirtschaftsminister Peter Hauk wirbt für die Teilnahme an einem freiwilligen Früherkennungsprogramm, das im Oktober starten soll.  Dabei werden die Kontrolluntersuchungen des betriebsbezogenen Genehmigungsverfahrens für das Verbringen lebender Schweine einschließlich Schlachtschweine vorverlegt. So könnten Landwirte im Falle eines Seuchenausbruchs Zeit und Geld sparen. Das Land übernehme die Kosten für die wöchentlichen virologischen Untersuchungen der ersten beiden verendeten Hausschweine pro Betrieb im Alter von mindestens 60 Tagen  befristet bis zum Jahresende 2021. Folgende Kosten sind vom Tierhalter zu tragen: die Probenahme  durch einen praktizierenden Tierarzt, die amtlichen Betriebskontrollen auf Einhaltung der Biosicherheit und der Dokumentationspflichten sowie die klinischen Untersuchungen der gehaltenen Schweine. Der Antrag für die Teilnahme am Kontrollverfahren muss beim zuständigen Veterinäramt gestellt werden.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) rufen Landwirte und Jäger dazu auf, verdächtige Wildschweinkadaver umgehend an das zuständige Veterinäramt oder über den Notruf zu melden. Auch die Tierfund-Kataster-App kann genutzt werden: www.tierfund-kataster.de. Zudem sollen Landwirte die konsequente Bejagung von Schwarzwild mithilfe von hierfür angelegten Bejagungsschneisen unterstützen.
Weitere Infos
Die BBZ berichtet schon seit einiger Zeit über die Schweinepest, wie sie aus den Hausschweinebeständen ferngehalten werden kann und was im Seuchenfall geschieht. Alle bisher veröffentlichten Fachartikel können online im ASP-Dossier nachgelesen werden.
Zudem veröffentlicht das Landwirtschaftsministerium unter mlr-bw.de/afrikanische-schweinepest alle wichtigen Informationen rund um das Thema ASP – unter anderem in einer neuen Broschüre