Politik | 04. April 2024

Artenschützer fordern, den Wolf zu regulieren

Von AgE
Auch Naturschützer haben jetzt ein regional differenziertes, aktives Wolfsmanagement gefordert. Es sei notwendig, um die Artenvielfalt zu erhalten.
Laut „Maienfelder Erklärung” ist für den Erhalt extensiv bewirtschafteter Flächen der Herdenschutz nicht geeignet.
So steht es in der „Maienfelder Erklärung”, die Naturschützer und Ökologen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz am 26.März  unterzeichnet haben. Die ungeregelte Ausbreitung des Wolfes gefährde die Nutzung extensiv bewirtschafteter Flächen, die ein wichtiger Lebensraum für viele geschützte Arten seien. Für den Erhalt der Bewirtschaftung sei der Herdenschutz nicht geeignet. Die Zäune seien nicht ausreichend wolfssicher und auf einigen Flächen gar nicht einsetzbar. Zudem stellten sie eine Gefahr für Wildtiere dar.
Ferner unterstreichen die Unterzeichner, dass der Wolf in Europa aktuell nicht im Bestand gefährdet sei. Sein Schutzstatus müsse von „streng geschützt” auf „geschützt” abgesenkt sowie ein aktives Bestandsmanagement eingeführt werden. Dazu gehörten Weideschutzzonen, wo die extensive Bewirtschaftung Vorrang habe vor dem Wolfsschutz. Außerhalb dieser Gebiete müsse der Wolfsbestand so reguliert werden, dass er langfristig überlebensfähig, aber auch naturschutz- und sozialverträglich sei. Problemwölfe seien zu entnehmen, Herdenschutzmaßnahmen vollständig vom Staat zu fördern.
Die Erklärung wurde von insgesamt 18 Personen unterzeichnet, darunter Vertreter der Forschung sowie von Biosphären- und Naturparks.
 
Niedersachsen will als erstes Bundesland Wolf schnell abschießen
Als erstes Bundesland setzt Niedersachsen das neue Schnellabschussverfahren zur Wolfsentnahme um. Diese Möglichkeit war auf der Umweltministerkonferenz (UMK) im Dezember 2023 beschlossen worden.
Umweltminister Christian Meyer begründete am 25. März diesen Schritt damit, die Akzeptanz für den Wolf zu erhalten. Im Einzelfall, wenn Wölfe wiederholt Probleme bereiteten, müsse zum Schutz der Weidetiere gehandelt werden, „und zwar schnell”. „Daher wenden wir jetzt erstmals das neue Schnellabschussverfahren an”, betonte der Minister.
Laut Ressortangaben war es zuletzt in der Region Hannover zu einem Nutztierriss gekommen, bei dem ein Rind getötet worden war. Dabei handele es sich mit hinreichender Sicherheit um einen Wolf als Verursacher. Aufgrund wiederholter Nutztierrisse in dem betreffenden Gebiet werde eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erlassen. Diese gelte  für eine Dauer von 21 Tagen.
Im Abstand von 1000 Metern um das aktuelle Rissgeschehen herum könne somit ein Wolf, der zum Rissort zurückkehre, rechtssicher entnommen werden, so das Ministerium. Der Abschuss sei – ohne eine DNA-Probe abzuwarten – erlaubt. Sowohl die EU-Kommission als auch der Bund hatten seinerzeit die Rechtmäßigkeit des neuen Verfahrens bestätigt.