Betrieb und Wirtschaft | 08. April 2020

Anträge auf Soforthilfe jetzt möglich

Von der BBZ-Redaktion
Ab Donnerstag, 9. April, können Anträge von Unternehmen aus dem Bereich der Landwirtschaft sowie den weiteren Sektoren der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion für das Corona-Soforthilfeprogramm gestellt werden, wie das baden-württembergische Ministerium Ländlicher Raum mitteilt.
Die Richtlinie des Landes wurde mit dem Bundesprogramm für Soforthilfen für durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen und Soloselbständigen verzahnt.  Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
  • 9000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Für Antragstellende mit bis zu 10 Beschäftigen steht ein Formular für die Soforthilfe des Bundes und für Antragstellende mit 11 bis 50 Beschäftigten ein Formular für die Soforthilfe des Landes bereit.
Ziel ist, dass die Antragsteller eine Woche nach Beantragung die Zuschüsse auf dem Konto haben. Die Landesregierung hatte bereits in der vergangenen Woche mit einem Start der Maßnahmen gerechnet. Leider gab es noch Abstimmungsbedarf mit dem Bund.
Ausschließlich online
Ab morgen können die Anträge auf Soforthilfe gestellt werden.
Die Antragsformulare stehen ausschließlich elektronisch auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit. Dort werden auch alle Details zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren der Antragstellung erläutert. Ausgefüllte und unterzeichnete Anträge laden Sie bitte auf dem zentralen Portal www.bw-soforthilfe.de hoch. 
 
Für Rückfragen zur Antragstellung stellt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz betroffenen Betrieben aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Fischerei und Aquakultur eine Hotline unter der Nummer 0711/126-1866 oder - 1867 zur Verfügung. Die Hotline ist über die Osterfeiertage und danach montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr besetzt. 
Eine Förderung ist möglich, wenn die Antragsteller durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die betrieblichen Ausgaben in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu bezahlen (Liquiditätsengpass). Zusatzinformationen zum Thema Corona, FAQs und den Link zu den Anträgen finden Sie auch hier