Pflanzenbau | 05. März 2015

Ansturm beim Spritzen-TÜV erwartet

Von Bärbel Hölldampf, Regierungspräsidium Stuttgart
In diesem Frühjahr steht für zahlreiche Pflanzenschutzgeräte wieder eine Kontrolle an. Viele davon waren vor drei Jahren, also 2012,das letzte Mal vorgefahren worden.
Zur Vorbereitung des Spritzgerätes für die Kontrolle empfiehlt sich eine gewissenhafte Eigenkontrolle.
Nach aktueller Rechtslage müssen Spritz- und Sprühgeräte alle sechs Kalenderhalbjahre zur Überprüfung vorgestellt werden. Vor Inkrafttreten der zurzeit gültigen  Pflanzenschutz-Geräteverordnung am 6. Juli2013 waren es vier Kalenderhalbjahre gewesen. Wer im Frühjahr mit seiner Feldspritze bei der Überprüfung war, muss drei Jahre später ebenfalls im Frühjahr vorfahren und nicht erst im Herbst. Gleiches gilt umgekehrt für Prüfungen im Herbst.
2013 und 2014 sind nur wenige Geräte beim „Spritzen-TÜV” durchgesehen worden. Im Jahr 2012 sind in Baden-Württemberg rund 18000Geräte geprüft worden. Deshalb ist 2015, drei Jahre später,mit einer großen Nachfrage zu rechnen. Die Werkstätten werden alle Hände voll zu tun haben, den Ansturm zu bewältigen.  Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig einen Termin bei einer Werkstatt reservieren zu lassen.
Blau bedeutet: Die Prüfung steht an
Jedes Pflanzenschutzgerät, das eine blaue Plakette trägt, ist 2015 zur Überprüfung fällig. Die Prüfpflicht ist unbedingt einzuhalten. Wer ohne gültige Plakette Pflanzenschutzmittel ausbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese ist mit einem Bußgeld belegt. Darüber hinaus kann der Verstoß über Cross Compliance zu einem Abzug bei der Flächenprämie führen.
Die im Frühjahr 2013 vergebenen Plaketten sind gelb und müssen im erstenHalbjahr 2016 zur Kontrolle. Im Herbst 2013 wurden gelbe oder braune Plaketten vergeben. Hier ist der nächste Prüftermin das zweite Halbjahr 2016. 2014 wurden rosa Plaketten mit einer Gültigkeit bisFrühjahr oder Herbst 2017 auf den Geräten angebracht. Bereits im März bieten die Kontrollwerkstätten erste Termine an oder gehen auf die Stammkundschaft zu.
Um Zeit und Geld zu sparen, sollte das Pflanzenschutzgerät für die Prüfung auf dem eigenen Betrieb vorbereitet werden. Der Besitzer sollte zuhause einen Probelauf machen, um bestimmte Mängel selbst zu erkennen und diese zu beheben. Als Hilfestellung dafür ist auf Seite18 eine Checkliste abgedruckt.
Wegen des um ein Jahr verlängerten Prüfintervalls gewinnt die eigene genaue Beobachtung des Anwenders an Bedeutung. In diesem Sinn sollten die einwandfreie Funktion der beweglichen Teile, die Dichtheit der Schläuche und Düsen sowie der Spritzenausstoß auch während der Saison immer wieder in Augenschein genommen werden.
Zur „TÜV”-Kontrolle ist die Spritze in gereinigtem Zustand und mit 300 l Frischwasser gefüllt vorzufahren. Die Prüfwerkstätten unterliegen einer ständigen Aufsicht durch die Regierungspräsidien. Die DEULA leistet die technische Überwachung. Sie testet die Prüfeinrichtungen auf Genauigkeit und schult das Personal in regelmäßigen Abständen von ebenfalls drei Jahren. 
Prüfwerkstätten im Internet finden
Eine Liste der zugelassenen Prüfbetriebe kann bei den Regierungspräsidien im Referat33 Pflanzliche Erzeugung abgerufen werden. Für den Regierungsbezirk Freiburg ist dies möglich unter der Adresse www.rp-freiburg.de > Abteilungen > Abteilung3 > Referat33 > Aktuelles > Anerkannte Kontrollstellen für die Pflanzenschutzgeräteprüfung.pdf.