Pflanzenbau | 06. Juni 2019

Allgemeinverfügung gegen Maiswurzelbohrer wird drei Jahre verlängert

Von Klaus Mastel, RP Freiburg
Die Fangzahlen des Maiswurzelbohrers sind auch 2018 weiter deutlich angestiegen. Deshalb werden die Landratsämter zeitnah neue Allgemeinverfügungen (AV) zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers erlassen, die weitere drei Jahre gelten.
Der Maiswurzelbohrer ist in Südbaden weiter auf dem Vormarsch.
Mit den neuen AV gilt die Fruchtfolgeregelung, dass auch für den Anbauzeitraum 2018 bis 2022 Mais auf derselben Fläche nur in zwei von drei aufeinanderfolgenden Jahren  angebaut werden darf – der Maisanteil darf nicht mehr als zwei Drittel betragen.
Als Beginn der Fruchtfolge gilt der 1. Januar 2018. Dies gilt für die Gemarkungen, die in den AV von Ende 2017 bereits genannt wurden. Diese Regelung gilt nicht für Saatmais bei Anbau in Folge. Die Landratsämter können die Gültigkeit der neuen AV auf angrenzende Gemarkungen erweitern, wenn dort 2018 steigende Fangzahlen festgestellt worden sind. Für diese Gemarkungen gilt die oben genannte Fruchtfolgevorgabe für den Anbauzeitraum 2019 bis 2022, wobei die Fruchtfolge erst am 1. Januar 2019 beginnt. Dadurch werden für die Landwirte, die in den zusätzlichen Gemarkungen wirtschaften, vergleichbare Anfangsbedingungen wie bei der Einführung der Fruchtfolgeregelung Ende 2017 geschaffen.
Diese Fruchtfolgeregelungen werden mit den neuen AV so frühzeitig erlassen, dass die Landwirte in den betroffenen Gemarkungen rechtzeitig den Anbau für die drei kommenden Jahre planen können.
Hintergrund
Der Befall mit Maiswurzelbohrern wird jährlich mit mehreren hundert Fallen in Baden-Württemberg kontrolliert. Die männlichen Käfer werden durch Pheromone angelockt und bleiben im Klebstoff hängen. Die Fallen werden wöchentlich kontrolliert und die gefangenen Käfer ausgezählt.
Die Fangzahlen der mittels Pheromonfallen gefangenen Käfer des Maiswurzelbohrers zeigen seit 2014 einen deutlichen Anstieg der Käferzahlen in vielen Gemarkungen, vor allem in der Rheinschiene von Lörrach bis Rastatt. Aufgrund dieser steigenden Käferzahlen sind in Zukunft sehr hohe Schäden im Maisanbau nicht nur im südlichen Oberrheingraben zu befürchten. Der Schädling kann mit hohem Wirkungsgrad nur durch Fruchtfolgemaßnahmen bekämpft werden. Insektizide zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers sind in Deutschland nicht zugelassen.
Vor diesem Hintergrund haben die Landratsämter der Landkreise Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Rastatt und des Ortenaukreises Ende 2017 Allgemeinverfügungen über Maßnahmen zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers für fast alle oder viele Gemeinden und Gemarkungen im Rheintal erlassen. Als wohl erste Reaktion ging der Maisanbau 2018 in der südlichen Rheinebene im Vergleich zu 2017 um fünf Prozent zurück.
Die Nichteinhaltung der Fruchtfolgevorgabe ist als Verstoß gegen die gute fachliche Praxis anzusehen. Verstöße sind bußgeldbewehrt und CC-relevant. Die  Unteren Landwirtschaftsbehörden kontrollieren die Einhaltung.