Tierhaltung | 13. Juni 2019

Aktionsplan Kupierverzicht

Von Redaktion
Stichtag ist der 1. Juli: Dann müssen Schweinehalter zum ersten Mal eine betriebsindividuelle Risikoanalyse und eine darauf basierende Tierhalter-Erklärung vorhalten – so will es der Nationale Aktionsplan Kupierverzicht.
 
Kupieren ist nur erlaubt, wenn es aus Tierschutzgründen unerlässlich ist. Das muss man künftig nachweisen können.
Hilfestellung bei der Umsetzung des Aktionsplans bietet die Landesanstalt für Schweinezucht in Boxberg. Dort wurde diese Woche ein neues Dokument eingestellt, in dem die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz  häufig gestellte Fragen zum Aktionsplan beantwortet hat. Damit werden auch wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Tierhalter-Erklärung in verschiedenen Handelsbeziehungen gegeben.
Die Landakademie in Berlin, spezialisiert auf Online-Fortbildungen im Agrarbereich, hat in Zusammenarbeit mit der QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) und dem Schweinegesundheitsdienst Niedersachsen die Online-Fortbildung "Aktionsplan Kupierverzicht" erstellt. Diese fasst alles Wissenswerte zu diesem Thema zusammen und gibt konkrete Hinweise zur Datenerhebung, Risikoanalyse und Tierhalter-Erklärung. Die Fortbildung dauert knapp eine Stunde und steht Nutzern vier Wochen zur Verfügung. Sie kostet 29,90 Euro.
Hilfreiche Tipps zur Umsetzung des Aktionsplans gibt auch die Unabhängige Erzeuger Gemeinschaft (UEG) Hohenlohe-Franken. Sie bietet auf ihrer Homepage ein informatives YouTube-Video zum Thema an.