Politik | 12. November 2020

Agrar-Photovoltaik im EEG fördern

Von AgE
Der Bundesrat hat sich für ein eigenes Fördersegment „Agrar-Photovoltaik (PV)” im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) ausgesprochen.
Geht es nach der Länderkammer, sollen die Gebotshöchstwerte für Agrar-PV-Anlagen mit 8 Ct/kWh über jenen für Solar-Freiflächenanlagen liegen.
Die Länder haben in ihrer Stellungnahme zur geplanten EEG-Novelle mit  weiteren Forderungen, wie der Gesetzentwurf im Zuge des parlamentarischen Verfahrens noch geändert werden soll, gleich  eine konkrete Ausgestaltung mitgeliefert. Für Agrar-PV-Anlagen des sogenannten „vierten Segments” fordern sie für 2021 und 2022 ein jährliches Ausschreibungsvolumen von jeweils 50 MW zu installierender Leistung, 150 MW für 2023 und 2024 sowie 500 MW im Jahr 2025. Geht es nach der Länderkammer, sollen die Gebotshöchstwerte mit 8 Ct/kWh über jenen für Solar-Freiflächenanlagen liegen.
Der Bundesrat kann sich außerdem vorstellen, ein weiteres Fördersegment für „schwimmende” Solaranlagen beispielsweise auf Baggerseen ins EEG zu schreiben. Hier fänden die Länder eine Deckelung der Gebote bei 7 Ct/kWh angemessen.
Flächenkonkurrenz reduzieren
Freiflächenanlagen stellten einen starken Landschaftseingriff dar und erhöhten die Flächenkonkurrenz zur Lebens- und Futtermittelproduktion, begründen die Länder ihren Vorstoß zur kombinierten Produktion von Pflanzen und Strom per Agrar-PV. Über oder integriert in landwirtschaftlich genutzte Flächen böten PV-Anlagen die Möglichkeit, die Flächenkonkurrenz zu reduzieren, was wiederum die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhe.
Nachbesserungen an der EEG-Novelle fordert der Bundesrat auch, was Regelungen zum Ausbauziel für Energie aus Biomasse, den Ausbau der Güllevergärung, die Bemessungsleistung für Holzheizkraftwerke sowie das Aussetzen der Degression beim Ausschreibungsverfahren angeht. Bei den Bioenergieverbänden wertet man dies als Rückenwind für die Verstromung von Biomasse.
Sportlicher Zeitplan
Die Länderkammer hat den Bundestag in ihrer Stellungnahme außerdem aufgefordert, den Ausbau der Photovoltaik in den kommenden Jahren auf durchschnittlich 10 Gigawatt (GW) jährlich anzuheben – deutlich mehr, als bislang im Gesetzentwurf vorgesehen. Dies begrüßte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) in einer ersten Reaktion.
Der Zeitplan für das parlamentarische Verfahren zur EEG-Novelle ist durchaus sportlich: Bis zum Jahresende soll diese den Bundestag und den Bundesrat durchlaufen haben, um pünktlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten zu können. Jetzt ist zunächst wieder der Bundestag am Zug, bevor sich dann die Länderkammer abschließend mit dem EEG 2021 beschäftigen wird.