Der Bundesrat hat sich für ein eigenes Fördersegment „Agrar-Photovoltaik (PV)” im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) ausgesprochen.
Geht es nach der Länderkammer, sollen die Gebotshöchstwerte für Agrar-PV-Anlagen mit 8 Ct/kWh über jenen für Solar-Freiflächenanlagen liegen.
Die Länder haben in ihrer Stellungnahme zur geplanten EEG-Novelle mit weiteren Forderungen, wie der Gesetzentwurf im Zuge des parlamentarischen Verfahrens noch geändert werden soll, gleich eine konkrete Ausgestaltung mitgeliefert. Für Agrar-PV-Anlagen des sogenannten „vierten Segments” fordern sie für 2021 und 2022 ein jährliches Ausschreibungsvolumen von jeweils 50 MW zu installierender Leistung, 150 MW für 2023 und 2024 sowie 500 MW im Jahr 2025. Geht es nach der Länderkammer, sollen die Gebotshöchstwerte mit 8 Ct/kWh über jenen für Solar-Freiflächenanlagen liegen.
Der Bundesrat kann sich außerdem vorstellen, ein weiteres Fördersegment für „schwimmende” Solaranlagen beispielsweise auf Baggerseen ins EEG zu schreiben. Hier fänden die Länder eine Deckelung der Gebote bei 7 Ct/kWh angemessen.
Flächenkonkurrenz reduzieren
Freiflächenanlagen stellten einen starken Landschaftseingriff
dar und erhöhten die Flächenkonkurrenz zur Lebens- und
Futtermittelproduktion, begründen die Länder ihren Vorstoß zur
kombinierten Produktion von Pflanzen und Strom per Agrar-PV. Über oder
integriert in landwirtschaftlich genutzte Flächen böten PV-Anlagen die
Möglichkeit, die Flächenkonkurrenz zu reduzieren, was wiederum die
Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhe.
Nachbesserungen an der EEG-Novelle fordert der Bundesrat auch, was
Regelungen zum Ausbauziel für Energie aus Biomasse, den Ausbau der
Güllevergärung, die Bemessungsleistung für Holzheizkraftwerke sowie das
Aussetzen der Degression beim Ausschreibungsverfahren angeht. Bei den
Bioenergieverbänden wertet man dies als Rückenwind für die Verstromung
von Biomasse.
Sportlicher Zeitplan
Die Länderkammer hat den Bundestag in ihrer
Stellungnahme außerdem aufgefordert, den Ausbau der Photovoltaik in den
kommenden Jahren auf durchschnittlich 10 Gigawatt (GW) jährlich
anzuheben – deutlich mehr, als bislang im Gesetzentwurf vorgesehen. Dies
begrüßte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) in einer ersten
Reaktion.
Der Zeitplan für das parlamentarische Verfahren zur EEG-Novelle ist
durchaus sportlich: Bis zum Jahresende soll diese den Bundestag und den
Bundesrat durchlaufen haben, um pünktlich am 1. Januar 2021 in Kraft
treten zu können. Jetzt ist zunächst wieder der Bundestag am Zug, bevor
sich dann die Länderkammer abschließend mit dem EEG 2021 beschäftigen
wird.