Afrikanische Schweinepest hat EU erreicht
Derzeit erfolgt kein legaler Import von Schweinen und Schweinefleischprodukten aus Russland und anderen betroffenen Staaten, es werden aber Schlachtschweine aus der EU dorthin exportiert. Die Transporter müssen vor Ort desinfiziert werden. Dennoch bleibt ein Einschleppungsrisiko für ASP durch die zurückkehrenden Fahrzeuge bestehen, wenn zum Beispiel – insbesondere im Winter – die Reinigung und Desinfektion nicht optimal durchgeführt werden.
Experimentell wurde gezeigt, dass sehr geringe Virusmengen für eine Infektion ausreichen können. Auch ein unachtsam auf einer Raststätte entsorgtes ASP-kontaminiertes Wurstprodukt auf einem Vesperbrot stellt ein Risiko für das Schwarzwild dar. Hierüber müssen vor allem in der EU arbeitende Erntehelfer informiert werden. Denn nicht selten stammen sie aus betroffenen Gebieten und bringen Lebensmittel für den Eigenbedarf mit. Nicht zuletzt kann die ASP auch über Kontakte zwischen den Schwarzwildpopulationen weiter verbreitet werden.
Beim Auftreten akuter Symptome, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet
werden können, sollten geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen Schweinepestinfektion an die zuständigen Untersuchungseinrichtungen der Länder weitergeleitet werden.
Angesichts des ASP-Seuchenverlaufes an den EU-Grenzen sind vor allem die Jäger aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden bzw. entsprechende Proben amtlich abklären zu lassen.
Die litauischen Behörden richteten gemäß den EU-Vorschriften eine Sicherheitszone um das betroffene Gebiet im Dreiländereck Litauen-Polen-Weißrussland ein. Der Transport von lebenden Schweinen und Zuchtmaterial wurde bis auf weiteres verboten; Schweinefleisch aus sechs Verwaltungsbezirken darf nicht außer Landes gebracht werden. Ferner werden Haus- und Wildschweine verstärkt kontrolliert.