Tierhaltung | 20. März 2014

Afrikanische Schweinepest: Einschleppungsgefahr steigt

Von Task Force Tierseuchenbekämpfung Baden-Württemberg
In Litauen und Polen wurden Anfang des Jahres bei Wildschweinen Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Die Gefahr der Einschleppung steigt also. Die Task Force Tierseuchenbekämpfung Baden-Württemberg erklärt, welche Hygienemaßnahmen nötig sind.
Die Symptome der Afrikanischen Schweinepest sind unspezifisch. Auch allgemeine Schwäche und eine erschwerte Atmung gehören dazu.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt und nicht auf den Menschen übertragen werden kann. Eine Einschleppung des Virus nach Deutschland hätte weitreichende Folgen. Neben Handelsbeschränkungen droht auch die Tötung von Hausschweinen in betroffenen Gebieten. Die Krankheit kommt hauptsächlich in südlich der Sahara gelegenen Ländern bei Warzenschweinen vor. Aber auch in Sardinien ist die ASP in der Wildschweinpopulation seit Jahren heimisch. In anderen Ländern Europas traten bisher einzelne Ausbrüche auf, diese konnten jedoch erfolgreich bekämpft werden. In Deutschland ist die ASP bisher noch nicht aufgetreten.
Seit 2007 breitet sich ein hoch ansteckender Stamm des ASP-Virus in der Russischen Föderation bei Haus- und Wildschweinen aus. Ende Januar dieses Jahres wurde in Litauen und im Februar in Polen bei je zwei Wildschweinen das Virus der ASP im Rahmen verstärkter Überwachungsprogramme festgestellt. Damit steigt einerseits die Gefahr der Einschleppung über Wildschweine nach Deutschland.
Alle Altersstufen betroffen
Andererseits besteht die Gefahr, dass die Krankheit durch Lebensmittel, die das ASP-Virus enthalten, nach Deutschland verschleppt wird. Dabei ist vor allem Reiseproviant (Salami, Schinken, alle Rohwursterzeugnisse) und tiefgekühltes Fleisch als besonders gefährlich anzusehen, da das ASP-Virus in diesen Erzeugnissen monatelang überleben kann. Das Virus der ASP ist für Schweine in allen Altersstufen gleichermaßen krankmachend und geht mit einer hohen Sterblichkeitsrate einher: Bis zu 100 Prozent der erkrankten Tiere sterben innerhalb von fünf bis zehn Tagen. Die Symptome sind eher unspezifisch und deuten meist nicht direkt auf ASP hin: 
  • Hohes Fieber
  • Fressunlust
  • erschwerte Atmung
  • Durchfall (auch blutig)
  • Festliegen, allgemeine Schwäche
  • verstärktes Wärmebedürfnis
  • plötzliche Todesfälle
  • Rötungen oder Blauverfärbung der Haut vor allem im Bereich der Ohren, Beine und
  • des Unterbauchs
  • Fehlgeburten

Bei gehäuftem Auftreten solcher Symptome und ungeklärten Todesfällen in Schweinebeständen sowie bei Erkrankungen, die auf Antibiotikagaben nicht ansprechen, sollte der Hoftierarzt
unbedingt Proben (vor allem Blutproben) an das zuständige Untersuchungsamt zur Abklärungsuntersuchung weiterleiten. Das Einsenden von Proben dieser sogenannten Ausschluss-Diagnostik stellt noch keinen Verdachtsfall dar und dient der eigenen Sicherheit.
Das Virus zeigt sich sehr unempfindlich gegenüber Umwelteinflüssen und kann zum Teil über mehrere Monate ansteckend bleiben. Mögliche Übertragungswege sind:
  • Direkter Kontakt, vor allem in Freiland- und Auslaufhaltungen und
  • indirekter Kontakt über Geräte, Fahrzeuge, Jagdtrophäen, Jagdhunde oder andere Tierarten, die als Überträger fungieren, sowie über mit Blut und Exkrementen erkrankter Schweine kontaminierte Kleidung.
Hygieneverordnung einhalten
Durch die konsequente Einhaltung der Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung können Übertragungswege unterbrochen und eine Einschleppung in schweinehaltende Betriebe verhindert werden. Insbesondere ist es dringend geboten, die folgenden Hygienemaßnahmen, sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen, zu beachten: Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltung dürfen nicht in Kontakt zu Schweinen anderer Betriebe oder Wildschweinen kommen. Futter und Einstreu müssen vor Wildschweinen sicher gelagert werden, ebenso wie
Zu den häufig vorkommenden Symptomen zählen auch Hautrötungen oder Blauverfärbungen, vor allem an Ohren, Beinen und Unterbauch.
schweinefleischhaltige Speiseabfälle.Betriebsfremde Personen dürfen den Betrieb nicht betreten. Wenn dies nicht zu umgehen ist, darf es nur in Einwegkleidung oder betriebseigener Schutzkleidung erfolgen. Besucher und Arbeitskräfte aus den von ASP betroffenen Ländern und der Russischen Föderation dürfen keine Lebensmittel, die den ASP-Erreger enthalten können (Salami, roher Schinken, alle Rohwursterzeugnisse, rohes Fleisch – auch tiefgekühlt), aus ihren Heimatländern mitbringen. Speiseabfälle dürfen nicht an Haus- und Wildschweine verfüttert werden.Transportfahrzeuge, Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanlagen und Futtermittellieferanten sollten, soweit möglich, den Betrieb nicht befahren, sondern an der Hofgrenze be- oder entladen werden.
Auf ausreichende und wirksame Reinigung und Desinfektion der Ställe, Stallkleidung und Gerätschaften sowie konsequente Schadnagerbekämpfung ist zu achten. Zugekaufte Tiere müssen eine Quarantäne durchlaufen.
Jäger mit Kontakt zu schweinehaltenden Betrieben sind aufgerufen, verstärkt auf Hygienemaßnahmen zu achten, da sie das Virus über Jagdtrophäen, Kleidung, Jagdmesser oder ihren Jagdhund ver- und einschleppen können. Das Betreten des Stallgebäudes darf erst nach Dusche und Kleiderwechsel erfolgen. Jagdkleidung muss gereinigt und desinfiziert werden. Erlegte Wildschweine dürfen nicht auf den Betrieb gebracht werden.
Jäger sollten von allen tot aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweinen Proben (Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge, Knochen bei verwesenden Tieren) zur Untersuchung bei den zuständigen Untersuchungseinrichtungen einschicken und das vermehrte Auftreten von Fallwild dem zuständigen Veterinäramt melden.
Mithelfen
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erfolgt nach Maßgabe der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest. Da für die ASP kein Impfstoff zur Verfügung steht, müssen Schweine in Ausbruchs- und Verdachtsbetrieben getötet werden. Helfen Sie mit, das Einschleppungsrisiko zu minimieren und Ausbrüche frühzeitig festzustellen. Betriebsleiter, die Saisonarbeitskräfte auch in der Tierhaltung einsetzen, werden gebeten, diese über die Übertragungsmöglichkeiten und -risiken sowie Hygienemaßnahmen zu informieren und auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten (insbesondere keine tierischen Lebensmittel mit in Ställe mitnehmen; nur betriebseigene Schutzkleidung und Stiefel im Stall verwenden; persönliche Hygiene vor Betreten von Ställen beachten).   
Task Force Tierseuchenbekämpfung
Basierend auf den Erfahrungen des großen Seuchenausbruchs in Großbritannien (Maul- und Klauenseuche 2001)  wurde 2003 die Task Force Tierseuchenbekämpfung BW per Kabinettsbeschluss gegründet. Sie ist eine Einrichtung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit Dienstsitz am Regierungspräsidium Tübingen. Hauptaufgabe der dort tätigen Tierärzte ist die landesweite operative und konzeptionelle Unterstützung der Veterinärbehörden bei der Vorbeugung und Bekämpfung von wirtschaftlich bedeutsamen Tierseuchen. Weiterhin nimmt sie auch organisatorische Aufgaben wahr, wie die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Tierseuchenübungen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden.