Afrikanische Schweinepest: Einschleppungsgefahr steigt
Seit 2007 breitet sich ein hoch ansteckender Stamm des ASP-Virus in der Russischen Föderation bei Haus- und Wildschweinen aus. Ende Januar dieses Jahres wurde in Litauen und im Februar in Polen bei je zwei Wildschweinen das Virus der ASP im Rahmen verstärkter Überwachungsprogramme festgestellt. Damit steigt einerseits die Gefahr der Einschleppung über Wildschweine nach Deutschland.
- Hohes Fieber
- Fressunlust
- erschwerte Atmung
- Durchfall (auch blutig)
- Festliegen, allgemeine Schwäche
- verstärktes Wärmebedürfnis
- plötzliche Todesfälle
- Rötungen oder Blauverfärbung der Haut vor allem im Bereich der Ohren, Beine und
- des Unterbauchs
- Fehlgeburten
Bei gehäuftem Auftreten solcher Symptome und ungeklärten Todesfällen in Schweinebeständen sowie bei Erkrankungen, die auf Antibiotikagaben nicht ansprechen, sollte der Hoftierarzt
unbedingt Proben (vor allem Blutproben) an das zuständige Untersuchungsamt zur Abklärungsuntersuchung weiterleiten. Das Einsenden von Proben dieser sogenannten Ausschluss-Diagnostik stellt noch keinen Verdachtsfall dar und dient der eigenen Sicherheit.
Das Virus zeigt sich sehr unempfindlich gegenüber Umwelteinflüssen und kann zum Teil über mehrere Monate ansteckend bleiben. Mögliche Übertragungswege sind:
- Direkter Kontakt, vor allem in Freiland- und Auslaufhaltungen und
-
indirekter Kontakt über Geräte, Fahrzeuge, Jagdtrophäen, Jagdhunde oder
andere Tierarten, die als Überträger fungieren, sowie über mit Blut und
Exkrementen erkrankter Schweine kontaminierte Kleidung.
Auf ausreichende und wirksame Reinigung und Desinfektion der Ställe, Stallkleidung und Gerätschaften sowie konsequente Schadnagerbekämpfung ist zu achten. Zugekaufte Tiere müssen eine Quarantäne durchlaufen.
Jäger mit Kontakt zu schweinehaltenden Betrieben sind aufgerufen, verstärkt auf Hygienemaßnahmen zu achten, da sie das Virus über Jagdtrophäen, Kleidung, Jagdmesser oder ihren Jagdhund ver- und einschleppen können. Das Betreten des Stallgebäudes darf erst nach Dusche und Kleiderwechsel erfolgen. Jagdkleidung muss gereinigt und desinfiziert werden. Erlegte Wildschweine dürfen nicht auf den Betrieb gebracht werden.
Jäger sollten von allen tot aufgefundenen oder krank erlegten Wildschweinen Proben (Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge, Knochen bei verwesenden Tieren) zur Untersuchung bei den zuständigen Untersuchungseinrichtungen einschicken und das vermehrte Auftreten von Fallwild dem zuständigen Veterinäramt melden.