Abstimmgruppe Forstreform tagte am 9. Januar im MLR
Konflikt zwischen Naturschutz und Privatwald unnötig anheizen. Zur geplanten AÖR stellte der BLHV klar, dass sich seine Kritik am Zuführungsbetrag aus dem Landeshaushalt ausschließlich darauf bezieht, dass der Staatsforst hier Geld für seine ökologischen Leistungen ohne Antragsbürokratie und Rückforderungsrisiko erhält – im Gegensatz zum Privatwald. Das MLR plädierte dafür, die Holznutzung zukünftig stärker politisch zu bewerben. Privatwald und Forstverwaltung hätten hier ein gemeinsames starkes Interesse. Eine Ausweitung der Extensivierung, zum Beispiel des Nationalparks, könne das Land sich nicht leisten, da der Nationalpark das Land richtig Geld koste.
Im Privatwald wird der Zeitraum für die Forsteinrichtung bei Betrieben bis 100 ha von zehn auf 20 Jahre verlängert und bei Betrieben unter 30 ha das Verfahren stark vereinfacht. Ausführlich diskutiert wurde die künftige Finanzierung der Betreuung und die Förderung des Privatwaldes. Von den bisherigen Mitteln für die Betreuung in Höhe von 17 Millionen Euro erhalten der Kommunalwald elf und der Privatwald sechs Millionen Euro. Die Vertreter des Privatwaldes stellten klar, dass diese Summen im Vergleich zu anderen Investitionsvorhaben im Landeshaushalt äußerst niedrig ausfallen und die Privatwaldbesitzer erwarten, dass das Land insbesondere bei Kalamitäten weitere Mittel bereithält.
Der BLHV erneuerte seine Forderung, auch Kleinprivatwaldeigentümern bis zu 100 ha eine Betreuung anzubieten, zumindest im Fall von Kalamitäten und anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen. Am 23. Januar findet in Stuttgart der zweite Privatwaldgipfel statt, bei dem die Themen noch vertieft erörtert werden können.