Waldwirtschaft | 17. Januar 2019

Abstimmgruppe Forstreform tagte am 9. Januar im MLR

Von Michael Nödl, BLHV
Unter Leitung von Ministerialdirektorin Grit Puchan und Landesforstpräsident Max Reger trafen sich kürzlich die Mitglieder der Abstimmgruppe zu Information und Meinungsaustausch über den aktuellen Stand der Forstreform im Ministerium Ländlicher Raum (MLR).
Reger informierte eingangs, dass die Borkenkäferproblematik auf eine durch die Verwaltungsreform ohnehin angespannte Personalsituation treffe. Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf haben 52 Verbände Stellungnahmen abgegeben. Der Schwerpunkt der individuellen Stellungnahmen lag mit 60 % der Kommentare auf der Anhörungsseite im Internet beim Thema Zwei-Meter-Regelung. Das Fahrradfahren ist in Baden-Württemberg im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite verboten. 25 % der Stellungnahmen betrafen die Änderung der Grundpflichten. Der Rest bezog sich auf einzelne Aspekte der geplanten Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR). 
Kritik an Erweiterung der Grundpflichten
Heftige Kritik gab es bei der Sitzung an den auf politischen Druck hin ergänzten und verschärften Grundpflichten. Aufgrund dieser für die Verwaltungsreform nicht notwendigen Öffnung des Gesetzgebungsvorhabens erheben nun Interessenvertreter der Mountainbiker massiv die Forderung nach einer Abschaffung der Zwei-Meter-Regelung. Einer Änderung der Zwei-Meter-Regelung erteilte der BLHV eine entschiedene Absage. Er wies darauf hin, dass keine sachliche Notwendigkeit für die Erweiterung der Grundpflichten bestehe, auch nicht im Blick auf die Beihilfekonformität der kostenlosen Beratung. Die Verschärfung werde den
Konflikt zwischen Naturschutz und Privatwald unnötig anheizen. Zur geplanten AÖR stellte der BLHV klar, dass sich seine Kritik am Zuführungsbetrag aus dem Landeshaushalt ausschließlich darauf bezieht, dass der Staatsforst hier Geld für seine ökologischen Leistungen ohne Antragsbürokratie und Rückforderungsrisiko erhält – im Gegensatz zum Privatwald. Das MLR plädierte dafür, die Holznutzung zukünftig stärker politisch zu bewerben. Privatwald und Forstverwaltung hätten hier ein gemeinsames starkes Interesse. Eine Ausweitung der Extensivierung, zum Beispiel des Nationalparks, könne das Land sich nicht leisten, da der Nationalpark das Land richtig Geld koste.
Im Privatwald wird der Zeitraum für die Forsteinrichtung bei Betrieben bis 100 ha von zehn auf 20 Jahre verlängert und bei Betrieben unter 30 ha das Verfahren stark vereinfacht. Ausführlich diskutiert wurde die künftige Finanzierung der Betreuung und die Förderung des Privatwaldes. Von den bisherigen Mitteln für die Betreuung in Höhe von 17 Millionen Euro erhalten der Kommunalwald elf und der Privatwald sechs Millionen Euro. Die Vertreter des Privatwaldes stellten klar, dass diese Summen im Vergleich zu anderen Investitionsvorhaben im Landeshaushalt äußerst niedrig ausfallen und die Privatwaldbesitzer erwarten, dass das Land insbesondere bei Kalamitäten weitere Mittel bereithält.
Der BLHV erneuerte seine Forderung, auch Kleinprivatwaldeigentümern bis zu 100 ha eine Betreuung anzubieten, zumindest im Fall von Kalamitäten und anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen. Am 23. Januar findet in Stuttgart der zweite Privatwaldgipfel statt, bei dem die Themen noch vertieft erörtert werden können.