Pflanzenbau | 13. April 2023

Abstände zu Oberflächengewässern einhalten

Von Dr. Friedrich Merz, RP Stuttgart
Bei der Applikation von Pflanzenschutzmitteln sind die restriktiven Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Oberflächengewässer zu beachten.
In der Nähe von Oberflächengewässern gelten besondere Abstandsauflagen bei der Applikation von Pflanzenschutzmitteln.
Vor Wirkstoffeintrag zu schützende Gewässer sind an folgenden Merkmalen zu erkennen:
  1. Ständig oder regelmäßig über längere Zeit, also periodisch im Jahr wasserführend
  2. Gewässerbett bei Austrocknung erkennbar
  3. Wasserpflanzen vorhanden
  4. Vorkommen schutzwürdiger Wasserorganismen, Tiere und Pflanzen
  5. Bei Austrocknung keine Landpflanzen am Gewässerboden
Um eine Abdrift von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu verhindern, werden Abstände festgelegt, die eingehalten werden müssen (NW606). Bei Verwendung verlustmindernder Technik können die Abstände in Abhängigkeit von der Abdriftminderungsklasse – 50 %, 75 %, 90 % – reduziert werden (NW605). Die Anwendung einer Reihe von Mitteln muss grundsätzlich mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen (NW607).
Landesgesetz beachten
Nach dem Wassergesetz Baden-Württemberg ist zudem der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Gewässerrandstreifen in einem Bereich von fünf Metern grundsätzlich verboten. Diese Fünf-Meter-Regelung gilt nur für Gewässerrandstreifen an Gewässern von wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Auskünfte zu der Einstufung der Gewässer erteilen die unteren Wasserbehörden an den Landratsämtern.
Die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Oberflächengewässer wird im Rahmen der Fachrechtskontrollen überprüft. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Er wird durch die untere Landwirtschaftsbehörde mit einem Bußgeld geahndet und ist zudem hinsichtlich der Einhaltung der „Konditionalität” relevant: Cross Compliance plus Greeninganforderungen als neue GLÖZ-Standards.
Regeln in Schutzgebieten
Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten – Landschaftsschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten und anderen – sind abdriftmindernde Düsen der 90-%-Klasse oder höher zu verwenden.
Um eine Behandlung des Feldrandes oder von Nachbarflächen zu verhindern, sind Randdüsen zu verwenden. Alternativ können die äußeren Düsen abgeschaltet werden. Die Randdüsen müssen nach der Behandlung des Randbereichs gewechselt werden, da eine Verwendung in der Fläche zu nicht ausreichend behandelten Streifen führt. Für einen schnellen Wechsel zur Randdüse gibt es drehbare Mehrfachdüsenkörper. Auch eine elektrische Randdüsenschaltung eignet sich. In der Universaltabelle in der Mitte des Merkblattes „Integrierter Pflanzenschutz 2023” sind nur noch Düsentypen aufgeführt, die bei einem Druck von mindestens 2 bar eine Abdriftminderung von 90 % erreichen.