Politik | 29. August 2018

70-Tage-Regelung wird unbefristet verlängert

Von Michael Nödl/AgE
Die 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften bleibt unbefristet erhalten. Das ist einer von zahlreichen Punkten, auf die sich die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD am Dienstag dieser Woche geeinigt haben.
Aufatmen bei Sonderkulturbetrieben, nachdem sich die Regierungskoalition in Berlin auf ein unbefristetes Fortbestehen der 70-Tage-Regelung verständigt hat.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte sich längere Zeit gegen eine solche Verlängerung ausgesprochen und dies damit begründet, dass eine Entfristung der Übergangsregelung dem Schutzgedanken der Sozialversicherung entgegenlaufe.
BLHV begrüßt Einigung
Der Berufsstand hatte dagegen immer wieder davor gewarnt, dass ohne genügend Saisonarbeitskräfte Betriebe mit arbeitsintensiven Kulturen aufgeben könnten. Ohnehin gebe es zunehmend Schwierigkeiten, eine ausreichende Anzahl osteuropäischer Saisonarbeitskräfte zu gewinnen. Der BLHV begrüßte die Einigung der Koalitionspartner auf die Entfristung der 70-Tage-Regelung in einer ersten Reaktion ausdrücklich. Präsident Räpple betonte, damit werde eine wichtige Forderung des Berufsstandes erfüllt, von der viele Sonderkulturbetriebe profitieren. Es zeige sich einmal wieder, dass „das beharrliche Bohren dicker Bretter” sich in der berufsständischen Arbeit auch auszahle.
Räpple erinnerte an die zahlreichen Kontakte zu verschiedenen Politikern auf Bundes- und Landesebene, in denen BLHV und Landwirtschaftlicher Arbeitgeberverband im BLHV diese Forderung wiederholt vorgetragen und mit Sachargumenten begründet hatten. In diesem Zusammenhang dankte er stellvertretend für alle anderen Politiker dem südbadischen Bundestagsabgeordneten Peter Weiß (CDU) ausdrücklich für sein persönliches Engagement in dieser Sache. Weiß ist nach eigener Mitteilung für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei diesem Thema federführend zuständig.
Der BLHV wies bei dieser Gelegenheit erneut auf mögliche Probleme bei der kurzfristigen Beschäftigung von Hausmännern und Hausfrauen hin. Bei Betriebsprüfungen würden, so auch die nunmehr offizielle Verlautbarung der Deutschen Rentenversicherung, ledigen Personen nur dann noch dieser Status zuerkannt, wenn er durch weitere Nachweise zusätzlich zu dem Fragebogen eindeutig belegt werde.