5000 Saisonarbeitskräfte aus Georgien können kommen
5000 Saisonkräfte können bundesweit rekrutiert werden.
• Interessierte Arbeitgeber können sich an den Arbeitgeber-Service ihrer örtlichen Arbeitsagentur wenden und ihren Bedarf melden.
• Möglich ist nur eine anonyme Anforderung von Saisonkräften. Eine namentliche Anforderung soll ab 2022 zugelassen werden.
• Die georgischen Saisonarbeitskräfte dürfen maximal 90 von 180 Tagen beschäftigt werden. Sie erhalten auf Antrag der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis.
• Erlaubt ist nur eine saisonabhängige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden wöchentlich.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen zu Mindestlohn, Arbeitszeiten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub,Sozialversicherungspflicht etc.
• Der Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/
-freiheit ist bereits in georgischer Sprache verfügbar. Fragebögen in allen verfügbaren Sprachen sind unter www.minijob
zentrale.de -> Service -> Formulare abzurufen..
• Die Vermittlung ist sowohl für die Betriebe als auch für die Saisonkräfte kostenfrei.
• Private Arbeitsvermittlungen sind weder auf deutscher noch auf georgischer Seite erlaubt.