Betrieb und Wirtschaft | 31. März 2021

5000 Saisonarbeitskräfte aus Georgien können kommen

Von der BBZ-Redaktion
Statt des bislang vereinbarten Kontingents von 500 können dieses Jahr 5000 Saisonarbeitskräfte aus Georgien rekrutiert werden. Arbeitgeber können nun ihren Bedarf bei der örtlichen Arbeitsagentur melden.
Dem Projekt liegt eine Verabredung zwischen der georgischen Arbeitsverwaltung und der Bundesagentur für Arbeit zugrunde, die  auf Anregung der Bauernverbände getroffen wurde. Laut dem  Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände wurde Folgendes vereinbart: 
 5000 Saisonkräfte können bundesweit rekrutiert   werden.
• Interessierte Arbeitgeber können sich  an den Arbeitgeber-Service ihrer örtlichen Arbeitsagentur wenden und ihren Bedarf melden.
• Möglich ist nur eine anonyme Anforderung von Saisonkräften. Eine namentliche Anforderung soll ab 2022 zugelassen werden.
• Die georgischen Saisonarbeitskräfte dürfen maximal 90 von 180 Tagen beschäftigt werden. Sie erhalten auf Antrag der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis.
• Erlaubt ist nur eine saisonabhängige Beschäftigung von mindestens 30 Stunden wöchentlich.
Private Vermittlungen nicht gestattet
• Ist die Beschäftigung als kurzfristige Beschäftigung versicherungsfrei, muss der Betrieb eine private Erntehelfer-Krankenversicherung für diese abschließen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen zu Mindestlohn, Arbeitszeiten, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub,Sozialversicherungspflicht etc.
•   Der Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/
-freiheit ist bereits in georgischer Sprache verfügbar.  Fragebögen in allen verfügbaren Sprachen sind unter  www.minijob
zentrale.de -> Service -> Formulare abzurufen..
• Die Vermittlung ist sowohl für die Betriebe als auch für die Saisonkräfte kostenfrei.
• Private Arbeitsvermittlungen sind weder auf deutscher noch auf georgischer Seite erlaubt.