Politik | 21. März 2024

200 Vereinfachungsvorschläge für den Bund

Von AgE
Nach einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 15. März soll der Bund bereits zu Beginn des zweiten Quartals dieses Jahres eine erste Bewertung der fast 200 Vereinfachungsvorschläge vornehmen. Diese hatten die Länder für das Fach- und Förderrecht im Bereich der Landwirtschaft zusammengetragen.
Die Länder begrüßen, dass der Bund bereits erste Rechtssetzungsverfahren eingeleitet hat. Weitere sollen folgen und möglichst bis zum Sommer abgeschlossen sein. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der nationalen Umsetzung von EU-Vorgaben liegen.
Einmütig haben sich die Länderministerinnen und -minister bei ihrer Konferenz am 15. März in Erfurt dafür ausgesprochen, die für 2024 vorgesehene Aufhebung der Stilllegungspflicht bei GLÖZ8 bis zum Ende der EU-Förderperiode im Jahr 2027 zu verlängern. Der Bund wird aufgefordert, sich für eine verlässliche Regelung in Brüssel einzusetzen.
Keinen Eingang in den Beschluss fand die Forderung, als Ausgleich für die Aufhebung der Stilllegungspflicht das Mindestbudget für die Öko-Regelungen anzuheben. Angemahnt wird das nur in einer Protokollerklärung der G-Länder (G: Grün). Bekräftigt hat die AMK ihre Forderung nach einer dauerhaften und tragfähigen Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung. Der Start des Bundesprogramms wird lediglich zur Kenntnis genommen
Ein Meilenstein
Lobende Worte fanden die Ressortchefs insbesondere zur Einigkeit beim Bürokratieabbau. Die AMK-Vorsitzende, Thüringens Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij, sprach von großen Fortschritten beim Bürokratieabbau, ihr Magdeburger Kollege Sven Schulze gar von einem wichtigen Meilenstein.
Es habe sich gelohnt, „dass wir Druck auf den Bund ausgeübt haben”, so Schulze. Allerdings sei dies nur ein erster Schritt, um die Entbürokratisierung voranzutreiben.
„Schnell und wirkungsvoll”
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir versicherte, Bund und Länder würden den Bürokratieabbau „schnell und wirkungsvoll” angehen. Ziel müsse es sein, „in diesem Geiste weiter geschlossen zusammenzuarbeiten”. Keine einheitliche Auffassung gibt es allerdings zur Forderung, im Rahmen der anstehenden Novelle des Düngegesetzes die Stoffstrombilanzverordnung zu streichen. Immerhin elf Länder befürworten das mit der Begründung der Vereinfachung. Sie gaben dazu eine Protokollerklärung ab. Die G-Länder sprachen sich in einer eigenen Protokollerklärung dagegen aus.
Weitgehend einig sind die Länder in ihrer Forderung, die Erzeugerseite in der Lebensmittelkette zu stärken und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Dazu soll die Bundesregierung das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) „gegebenenfalls” überarbeiten, um dessen Wirksamkeit zu erhöhen und unfaire Praktiken weiter zu reduzieren.
Vom Bundeskartellamt wird erwartet, dass es das weiterentwickelte Kartellrecht zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken konsequent anwendet und alle verfügbaren Instrumente nutzt, einen wirksamen Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel sicherzustellen.
Özdemir will Artikel 148
Keine einhellige Zustimmung fanden die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums, durch die nationale Anwendung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) der EU die Milchlieferbeziehungen zu regulieren und vertragliche Vereinbarungen zu Preisen und Liefermengen vorzuschreiben. Lediglich die G-Länder gaben dazu eine Protokollerklärung ab. Özdemir kündigte dennoch an, man werde die Anwendung von Artikel 148 auf den Weg bringen.